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   BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62   

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BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62 (https://dejure.org/1962,1076)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1962 - 4 StR 16/62 (https://dejure.org/1962,1076)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1962 - 4 StR 16/62 (https://dejure.org/1962,1076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermerk der Nichtvereidigung eines Zeugen in der Sitzungsniederschrift - Angabe des Weges der Urteilsfindung in den Urteilsgründen - Gewaltbegriff im Strafgesetzbuch (StGB) - Vergehen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Hangtat i.S.d. § 20a Abs. 2 StGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 213
  • NJW 1962, 1210
  • MDR 1962, 664
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62
    Für § 24 Abs. 1 Nr. 2 StVG folgt das schon aus der Tatsache, daß die Fahrerlaubnis nur entzogen werden darf, wenn sich der Inhaber als "ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen" erwiesen hat (§§ 42 m Abs. 1 Satz 1 StGB, 4 Abs. 1 StVG; vgl. dazu BGHSt 7, 165, 168 ff) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54].
  • BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62
    Aus dem Schweigen der Sitzungsniederschrift über den Grund der Vereidigung eines Zeugen kann daher nicht gefolgert werden, daß der Tatrichter die gesetzliche Möglichkeit, den Zeugen unvereidigt zu lassen, übersehen oder verkannt hat (BGH 5 StR 623/52 vom 2. Oktober 1952, insoweit in BGHSt 3, 229 nicht abgedruckt); vielmehr kann ein Verstoß gegen § 61 StPO nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich aus dem Inhalt des Urteils, gegebenenfalls auch aus der sonstigen "Sachlage" ergibt, daß die Entscheidung des Tatrichters über die Vereidigung des Zeugen von Rechtsirrtum beeinflußt war, sei es, daß der Tatrichter einen Rechtsbegriff des § 61 StPO falsch ausgelegt oder angewendet, sei es, daß er sich die Frage nach der Möglichkeit der Nichtvereidigung des Zeugen überhaupt nicht vorgelegt hat (u.a. BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 368, 369).
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62
    Aus dem Schweigen der Sitzungsniederschrift über den Grund der Vereidigung eines Zeugen kann daher nicht gefolgert werden, daß der Tatrichter die gesetzliche Möglichkeit, den Zeugen unvereidigt zu lassen, übersehen oder verkannt hat (BGH 5 StR 623/52 vom 2. Oktober 1952, insoweit in BGHSt 3, 229 nicht abgedruckt); vielmehr kann ein Verstoß gegen § 61 StPO nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich aus dem Inhalt des Urteils, gegebenenfalls auch aus der sonstigen "Sachlage" ergibt, daß die Entscheidung des Tatrichters über die Vereidigung des Zeugen von Rechtsirrtum beeinflußt war, sei es, daß der Tatrichter einen Rechtsbegriff des § 61 StPO falsch ausgelegt oder angewendet, sei es, daß er sich die Frage nach der Möglichkeit der Nichtvereidigung des Zeugen überhaupt nicht vorgelegt hat (u.a. BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 368, 369).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62
    Ein (auf die Allgemeinheit oder den Täter abgestelltes) Abschreckungsbedürfnis darf zwar als "Nebenstrafzweck" mitberücksichtigt, nicht aber zum tragenden Grund der Strafschärfung gemacht werden (vgl. BGHSt 7, 28, 30 ff) [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54], zumal dann, wenn gegen den Täter, wie es hier geschehen ist, noch eine freiheitsentziehende Sicherungsmaßregel angeordnet wird, die von diesem ebenso drückend empfunden wird wie die Strafe selbst.
  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62
    Die zweite Art der Gewaltanwendung unterscheidet sich von der bloßen "Bedrohung mit Gewalt" dadurch, daß bei ihr die körperliche Kraftentfaltung des Täters schon als gegenwärtiges Übel (sinnlich) empfunden wird, während sie bei der Drohung erst für die Zukunft befürchtet wird (u.a. RGSt 64, 113, 115 f).
  • RG, 05.10.1934 - 4 D 1017/34

    Gehört zum Tatbestand des § 20 a Abs. 2 StGB., daß noch keine der mindestens drei

    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62
    Vielmehr greift § 20 a Abs. 2 StGB dann, wenn der Täter bereits zweimal wegen einer Vorsatztat abgeurteilt ist, nur Platz, wenn die früheren Verurteilungen die Merkmale des Abs. 1 gerade nicht aufweisen (RGSt 68, 330, 331).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Es handelte sich nicht nur um eine Bedrohung mit Gewalt, sondern schon um eine gegenwärtige Gewaltanwendung, weil das Verhalten des Angeklagten, das eine gewisse körperliche Kraftentfaltung zum Inhalt hatte, von Frau B schon als gegenwärtiges Übel (sinnlich) empfunden wurde, während die Gewaltanwendung bei der Drohung erst für die Zukunft befürchtet wird (RGSt 64, 113, 115 f; BGH VRS 22, 435 437, insoweit in BGHSt 17, 213 nicht abgedruckt).
  • BGH, 06.09.1963 - 4 StR 325/63
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  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Vielmehr kann ein Verstoß gegen § 61 StPO nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich aus dem Inhalt des Urteils, gegebenenfalls auch aus der sonstigen "Sachlage" ergibt, daß die Entscheidung des Tatrichters über die Vereidigung des Zeugen von Rechtsirrtum beeinflußt war, sei es daß der Tatrichter einen Rechtsbegriff des § 61 StPO falsch ausgelegt oder angewandt, sei es, daß er sich die Frage nach der Möglichkeit der Nichtvereidigung des Zeugen überhaupt nicht vorgelegt hat (BGH Urt. v. 16. März 1962 - 4 StR 16/62; vgl. ferner BGHSt 4, 255, 256 und 368, 369).
  • BGH, 23.01.1963 - Ib ZR 167/61

    Rechtsmittel

    Da die Revision der Klägerin mithin ein Rechtsmittel in der Hauptsache darstellt, steht ihrer Zulässigkeit die Vorschrift des § 99 Abs. 1 ZPO nicht entgegen (Entscheidung des Ersten Zivilsenats vom 22. Februar 1952 - I ZR 49/51; RGZ 114, 250, 232; BGH NJW 1962, 1210, 1211) [BGH 16.03.1962 - 4 StR 16/62].
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 757/79

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nach jeder erstatteten Aussage -

    Auch der Umstand, daß bei der Vereidigung eines Zeugen nicht angegeben werden muß, ob sich der Tatrichter der Möglichkeit der Nichtvereidigung aus einem der Gründe des § 61 StPO bewußt gewesen ist (BGH, Urteil vom 16. März 1962 - 4 StR 16/62 - insoweit in BGHSt 17, 213 nicht abgedruckt; Urteil vom 2. Oktober 1952 - 5 StR 623/52 - insoweit in BGHSt 3, 229 nicht abgedruckt), besagt nichts für den hier gegebenen Sachverhalt.
  • BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67

    Rechtsmittel

    Sie durfte die Gefährlichkeit des Angeklagten auch für das Fahren ohne Führerschein bejahen, weil diese Straftaten ebenfalls nicht nur als solche zu den schwersten ihrer Art gehören würden, wie sich schon aus der Hartnäckigkeit ergibt, mit der der Angeklagte bislang immer wieder ohne Führerschein gefahren ist, sondern weil diese Gefährlichkeit weiter aus der auch in Zukunft zu erwartenden Verbindung des Fahrens ohne Führerschein mit anderen, schwereren Straftaten folgt (vgl. dazu BGHSt 17, 213 und 19, 98).
  • BGH, 25.10.1966 - 1 StR 402/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls in Tatmehrheit

    Da der Grund für die Vereidigung eines Zeugen im Protokoll nicht angegeben zu werden braucht, beweist das Schweigen des Protokolls nicht, daß die Strafkammer den § 61 Nr. 2 StPO etwa verkannt hätte (BGH Urt. v. 2. Oktober 1952 - 5 StR 623/52 - Urt.v. 16. März 1962 - 4 StR 16/62 -).
  • BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63

    Rechtsmittel

    Dabei wird zu bedenken sein, inwieweit die erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit des Täters entscheidend auf Umstände zurückzuführen ist, für die er nicht verantwortlich gemacht werden kann (BGH 4 StR 16/62 vom 16. März 1962).
  • BGH, 17.02.1966 - 3 StR 29/65

    Herausgabe der Zeitschrift "Die Justiz" - Organisierte planmäßige Hetze gegen die

    Die verfassungsfeindliche Absicht in § 94 StGB ist entgegen der Meinung der Revision ein Tatbestandsmerkmal und macht den Straftatbestand sogar zu einem Verbrechen (BGHSt 14, 101 [BGH 02.02.1960 - 3 StR 55/59]; 17, 215) [BGH 16.03.1962 - 4 StR 16/62].
  • BGH, 04.12.1964 - 4 StR 452/64

    Rechtsmittel

    Die Bindung des Richters an den vom Gesetzgeber gezogenen Strafrahmen besteht auch dann, wenn, wie gerade beim Tatbestand des § 24 Abs. 1 Nr. 1 StVG, die gesetzliche Strafdrohung von der Rechtsgemeinschaft als unzureichend empfunden wird (vgl. BGHSt 17, 213, 215) [BGH 16.03.1962 - 4 StR 16/62] oder wenn, wie hier, besondere Umstände im Einzelfall dem Tatrichter die Überzeugung aufdrängen, daß "mit dem normalen gesetzlichen Strafrahmen des § 24 StVG nicht auszukommen" ist.
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