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   BGH, 16.03.1962 - 4 StR 28/62   

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https://dejure.org/1962,3458
BGH, 16.03.1962 - 4 StR 28/62 (https://dejure.org/1962,3458)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1962 - 4 StR 28/62 (https://dejure.org/1962,3458)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1962 - 4 StR 28/62 (https://dejure.org/1962,3458)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Voraussetzungen an die Annahme einer "Volltrunkenheit" - Möglichkeit einer weiteren Strafmilderung wegen Versuchs bei Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 28/62
    Der Ausdruck "Volltrunkenheit" rechtfertigt nicht den Verdacht, das Landgericht habe verkannt, daß die Aufhebung der Zurechnungsfähigkeit (§ 51 Abs. 1 StGB) keine "sinnlose Trunkenheit" voraussetzt (u.a. BGHSt 1, 384; BGH DAR 1955, 22 Nr. 6; BGH GA 1955, 269, 271); vielmehr liegt es nahe, daß die Strafkammer den Ausdruck dem § 330 a StGB entnommen hat, dessen Tatbestand des schuldhaften Sichversetzens in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand gelegentlich als "Volltrunkenheit" bezeichnet wird.
  • BGH, 05.06.1959 - 4 StR 110/59

    Beinamputation - Vegetatives Nervensystem - Herabsetzung der Selbstbeherrschung -

    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 28/62
    Diese Überzeugung und damit auch das Bewußtsein des Tatrichters von der Möglichkeit der Unterschreitung auch des sich aus der Zubilligung mildernder Umstände ergebenden Strafrahmens lassen sich hier dem Umstand entnehmen, daß unter den Seite 7 oben UA genannten Vorschriften § 44 StGB mit angeführt ist; ferner der Wendung des Landgerichts Seite 7 unten UA, dem Angeklagten seien zwar mit Rücksicht auf § 51 Abs. 2 StGB mildernde Umstände zugebilligt worden, eine Gefängnisstrafe von einem Jahr habe jedoch als Sühne erforderlich geschienen, um den Angeklagten von der Begehung weiterer Kraftfahrzeugdiebstähle abzuhalten Diese Erwägung ist - unbeschadet der etwas mißverständlichen Koppelung des Sühnegedankens mit dem Abschreckungszweck - umsoweniger zu beanstanden, als der Angeklagte die Beeinträchtigung seiner Zurechnungsfähigkeit durch nächtliches Zechen selbst verschuldet hat (vgl. u.a. BGH VRS 17, 187, 192).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 16.03.1962 - 4 StR 28/62
    Wie der erkennende Senat im Urteil 4 StR 373/61 vom 17. November 1961 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungsarsmimlung des Bundesgerichtshofs bestimmt) entschieden hat, kann jedoch der Tatrichter die erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit eines Angeklagten ausnahmsweise auch in der Form berücksichtigen, daß er die Strafe nicht dem nach § 44 StGB gemilderten Strafrahmen, sondern dem bei mildernden Umständen vorgesehenen Rahmen entnimmt, wie das hier geschehen ist.
  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72

    Fahrlässige Volltrunkenheit und Notzucht - Strafschwerende Berücksichtigung der

    Damit befand er sich - da das Revisionsgericht von dem für den Angeklagten günstigsten festgestellten Wert von 2, 97 %o ausgehen muß - unmittelbar an dem Grenzwert von 3 %, von dem ab in der Regel auch bei einem trinkgewohnten Täter Zurechnungsunfähigkeit eintritt (BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59 - und vom 16. März 1962 - 4 StR 28/62), was nicht ausschließt, daß im Einzelfall die Grenze nach unten oder nach oben abweichen kann.
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 203/71

    Zurechnungsfähigkeit eines körperlich gesunden und nicht trinkungewohnten jungen

    Die Strafkammer setzt sich nicht näher damit auseinander, daß eine Blutalkoholkonzentration von 2, 3 Promille einen körperlich gesunden und nicht trinkungewohnten jungen Mann wie den Angeklagten F. im allgemeinen nicht zurechnungsunfähig macht (vgl. BGH 4 StR 28/62 vom 16. März 1962 S. 3; 3 StR 288/69 vom 22. April 1970 S. 4).
  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 406/70

    Notzucht und gemeinschaftliche Nötigung - Ordnungsgemäße Errechnung des

    Erfahrungsgemäß kommt Zurechnungsunfähigkeit in der Regel erst bei einem Blutalkoholgehalt ab 3 Promille in Betracht (4 StR 28/62 vom 16. März 1962; 2 StR 289/64 vom 23. September 1964; 4 StR 394/66 vom 2. Dezember 1966); dafür, daß es in der vorliegenden Sache anders gewesen sein sollte, bieten die Feststellungen keinen Anhalt.
  • BGH, 02.12.1966 - 4 StR 394/66

    Beruhen des Schuldspruchs auf einen Verfahrensmangel - Betreuung der

    Volle Zurechnungsunfähigkeit ist im allgemeinen erst bei einem Blutalkoholgehalt ab 3 Promille anzunehmen (4 StR 28/62 vom 16. März 1962; 2 StR 289/64 vom 23. September 1964).
  • BGH, 27.11.1962 - 5 StR 479/62

    Rechtsmittel

    Alkoholgewöhnte sind aber im allgemeinen bei einem Blutalkoholgehalt von weniger als 3 Promille noch nicht hemmungsunfähig (BGH 4 StR 342/59 vom 9. Oktober 1959;4 StR 28/62 vom 16. März 1962; Weltzien in DAR 1953, 48, 51).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 39/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall -

    Berücksichtigt man die vom Landgericht festgestellten näheren Umstände der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat und geht man weiter davon aus, daß Zurechnungsunfähigkeit in der Regel erst bei Blutalkoholwerten über 3 Promille auftritt (vgl. BGH 4 StR 28/62 vom 16. März 1962, 2 StR 289/64 vom 23. September 1964), so sind keine Bedenken dagegen zu erheben, daß das Landgericht dem Angeklagten auf Grund dieser Feststellungen nur verminderte Zurechnungsfähigkeit zugebilligt hat.
  • BGH, 04.12.1964 - 4 StR 452/64

    Rechtsmittel

    Alkoholgewöhnte sind aber im allgemeinen bei einem Blutalkoholgehalt von weniger als 3 Promille noch nicht hemmungsunfähig (4 StR 28/62 vom 16.3.1962, 5 StR 479/62 vom 27.11.1962, Weltzien DAR 1953, 48, 51).
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