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BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme aus einer Transportversicherung - Auslegung eines Versicherungsumfangs - Auslieferung eines Frachtgutes an Nichtberechtigte
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
§ 91 Abs 1 ADS, § 648 Abs 2 HGB, § 653 HGB, § 592 HGB
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ADS § 91; HGB § 648 Abs. 2; HGB § 653
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 571
- VersR 1970, 437
- DB 1970, 922
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
Güterauslieferung und Konnossement
Auszug aus BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68
In beiden Fällen ist die Auslieferung fehlsam und bedeutet den "Verlust der Güter" (vgl. für den Pall der Auslieferung an den Empfänger ohne Ladeschein RGZ 75, 109, 113; für den Pall der Aushändigung ohne Konnossement an den Empfänger BGH VersR 1959, 331; BGHZ 36, 329, 332) [BGH 05.02.1962 - II ZR 141/60] . - RG, 02.02.1918 - I 245/17
Spediteurhaftung; Verlust; Zwischenspediteur
Auszug aus BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68
Seit jeher ist anerkannt, daß "Verlust" im Sinne von Transportversicherungsbedingungen auch dann vorliegt, wenn der Spediteur oder Frachtführer das Gut unter Außerachtlassung der ihm erteilten Weisungen oder sonst unbefugterweise an diejenigen Personen ausgehändigt hat, die erst nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen haben Empfänger sein sollen (RGZ 94, 97, 100). - RG, 04.01.1911 - I 148/10
Frachtvertrag. Verjährung. Eigenes Verschulden.
Auszug aus BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68
Unter Aushändigung an einen unberechtigten "Dritten" wird auch die Auslieferung an einen nicht legitimierten Empfänger verstanden (vgl. z.B. RGZ 75, 108, 111 nebst Überschrift zu 2).
- OLG München, 21.05.2015 - 14 U 2748/14
Schadensersatzanspruch aus einem Multimodalfrachtvertrag bei vorübergehend …
Selbst Falschablieferungen, die sogar beim richtigen Letztempfänger ankamen, aber noch zu einem Zeitpunkt, zu dem dieser nicht oder noch nicht empfangsberechtigt war, z. B. wegen fehlender Absicherung der geschuldeten Gegenleistung, hat der BGH schon als Fälle des Verlusts des Transportguts gewertet (vergl. BGH, Urteil vom 16.03.1970, Az.: II ZR 170/68, und Urteil vom 13.07.1979, Az.: I ZR 108/77). - OLG Düsseldorf, 01.07.1993 - 18 U 23/93
Haftung nach deutschem Recht bei Verlust des Transportgutes während des …
Noch vor der Ablieferung an den rechtmäßigen Empfänger ist das Gut in der Obhut der Beklagten dadurch in Verlust geraten, daß es an einen nicht berechtigten Empfänger ausgeliefert worden ist (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 16.3.1970 - II ZR 170/68 -, VersR 1970, 437).