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   BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68   

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https://dejure.org/1970,2340
BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68 (https://dejure.org/1970,2340)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1970 - II ZR 170/68 (https://dejure.org/1970,2340)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1970 - II ZR 170/68 (https://dejure.org/1970,2340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 571
  • VersR 1970, 437
  • DB 1970, 922
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60

    Güterauslieferung und Konnossement

    Auszug aus BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68
    In beiden Fällen ist die Auslieferung fehlsam und bedeutet den "Verlust der Güter" (vgl. für den Pall der Auslieferung an den Empfänger ohne Ladeschein RGZ 75, 109, 113; für den Pall der Aushändigung ohne Konnossement an den Empfänger BGH VersR 1959, 331; BGHZ 36, 329, 332) [BGH 05.02.1962 - II ZR 141/60] .
  • RG, 02.02.1918 - I 245/17

    Spediteurhaftung; Verlust; Zwischenspediteur

    Auszug aus BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68
    Seit jeher ist anerkannt, daß "Verlust" im Sinne von Transportversicherungsbedingungen auch dann vorliegt, wenn der Spediteur oder Frachtführer das Gut unter Außerachtlassung der ihm erteilten Weisungen oder sonst unbefugterweise an diejenigen Personen ausgehändigt hat, die erst nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen haben Empfänger sein sollen (RGZ 94, 97, 100).
  • RG, 04.01.1911 - I 148/10

    Frachtvertrag. Verjährung. Eigenes Verschulden.

    Auszug aus BGH, 16.03.1970 - II ZR 170/68
    Unter Aushändigung an einen unberechtigten "Dritten" wird auch die Auslieferung an einen nicht legitimierten Empfänger verstanden (vgl. z.B. RGZ 75, 108, 111 nebst Überschrift zu 2).
  • OLG München, 21.05.2015 - 14 U 2748/14

    Schadensersatzanspruch aus einem Multimodalfrachtvertrag bei vorübergehend

    Selbst Falschablieferungen, die sogar beim richtigen Letztempfänger ankamen, aber noch zu einem Zeitpunkt, zu dem dieser nicht oder noch nicht empfangsberechtigt war, z. B. wegen fehlender Absicherung der geschuldeten Gegenleistung, hat der BGH schon als Fälle des Verlusts des Transportguts gewertet (vergl. BGH, Urteil vom 16.03.1970, Az.: II ZR 170/68, und Urteil vom 13.07.1979, Az.: I ZR 108/77).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1993 - 18 U 23/93

    Haftung nach deutschem Recht bei Verlust des Transportgutes während des

    Noch vor der Ablieferung an den rechtmäßigen Empfänger ist das Gut in der Obhut der Beklagten dadurch in Verlust geraten, daß es an einen nicht berechtigten Empfänger ausgeliefert worden ist (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 16.3.1970 - II ZR 170/68 -, VersR 1970, 437).
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