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   BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70   

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https://dejure.org/1971,6179
BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70 (https://dejure.org/1971,6179)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1971 - 1 StR 687/70 (https://dejure.org/1971,6179)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1971 - 1 StR 687/70 (https://dejure.org/1971,6179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereidigung von Zeugen, obwohl sie selbst Angehörige des Einsatzkommandos und damit verdächtig sind an den Massenerschießungen beteiligt gewesen zu sein - Verurteilung für Massenerschießungen an Juden - Zulässigkeit von Teilbeeidigungen durch den Tatrichter - Wertung der ...

  • dfg-viewer.de
  • junsv.nl

    Massen- und Einzelt�tungen von Juden und Kommunisten in mehreren Orten in S�drussland

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51

    Erschiessung von 81 weiblichen und 6 männlichen Häftlingen des AEL und des

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70
    Daß er die Taten auf Befehl begangen hat (UA S. 214), ändert nichts daran, daß er seinen wesentlichen Tatbeitrag mit der inneren Einstellung geleistet hat, die eine Mittäterschaft ausmacht; bei dieser Willensrichtung kann den gehorchenden Untergebenen als "Strafe des Teilnehmers" im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 MStGB auch die Strafe des Mittäters treffen (BGH, Urteile vom 9. April 1963 - 5 StR 22/63; vom 5. Juli 1951 - 3 StR 333/51).
  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70
    Es ist zutreffend von dem rechtlichen Erfordernis in § 52 Abs. 1 StGB ausgegangen, daß dem Täter die Handlung durch die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben abgenötigt wird, daß also sein Wille durch diese Drohung gebeugt wird; es ist nicht der Sinn des § 52 StGB, daß sich diejenigen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus bereitwillig dem Verbrechen gedient haben, der Verantwortung durch den bloßen Hinweis sollen entziehen können, sie hätten für Leib oder Leben fürchten müssen, wenn sie ihre weitere Mitwirkung bei verbrecherischen Handlungen versagt hätten (BGHSt 3, 271, 275 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]/276).
  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70
    Es ist zutreffend von dem rechtlichen Erfordernis in § 52 Abs. 1 StGB ausgegangen, daß dem Täter die Handlung durch die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben abgenötigt wird, daß also sein Wille durch diese Drohung gebeugt wird; es ist nicht der Sinn des § 52 StGB, daß sich diejenigen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus bereitwillig dem Verbrechen gedient haben, der Verantwortung durch den bloßen Hinweis sollen entziehen können, sie hätten für Leib oder Leben fürchten müssen, wenn sie ihre weitere Mitwirkung bei verbrecherischen Handlungen versagt hätten (BGHSt 3, 271, 275 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]/276).
  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 697/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70
    Die Beeidigung eines Zeugen auf Teile der Aussage ist zulässig, es sei denn, daß sich die Aussage auf eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO bezieht (BGH NJW 1954, 1655; BGH bei Dallinger, MDR 1969, 535); die Unteilbarkeit der Aussage für die Beeidigung ergibt sich nicht schon daraus, daß sich die Tat des Zeugen in dem allgemeinen Rahmen des gleichen geschichtlichen Vorgangs abspielt und sich in derselben Richtung bewegt, in der auch die Tat des Angeklagten liegt, und daß sie mit diesen Taten in einem inneren oder äußeren, wenn auch noch so engen Zusammenhang steht (RGSt 59, 166, 167; vgl. auch RGSt 49, 358/359).
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70
    Im übrigen handelt es sich insoweit auch um gerichtskundige Tatsachen, die in einer im wesentlichen unveränderten Weise immer wieder mit bestimmten strafrechtlich zu würdigenden Vorgängen verknüpft sind (vgl. BGHSt 6, 292, 294) [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54].
  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70
    Daß jeder Täter aus niedrigen Beweggründen handelt, der sich bei Vernichtung von Menschenleben durch Rassenhaß und Anmaßung der Überlegenheit der eigenen Rasse leiten läßt, entspricht anerkannten Rechtsgrundsätzen (BGHSt 18, 37, 39) [BGH 02.10.1962 - 1 StR 299/62].
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70
    Die Unterscheidung zwischen den beiden Teilnahmeformen im Einzelfall zu treffen, hängt zum großen Teil von der Abwägung tatsächlicher Gesichtspunkte ab und ist weitgehend Aufgabe des Tatrichters; das Schwurgericht hat sie rechtlich zutreffend gelöst und sich dabei an die Grundsätze des Urteils BGHSt 18, 87, 94 [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62] gehalten, wobei es zu Recht hervorgehoben hat (UA S. 195), daß der Angeklagte als Leiter des Einsatzkommandos bestimmenden Einfluß auf das Tatgeschehen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1969 - 5 StR 504/68 - insoweit in BGHSt 23, 39 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70
    Daß er die Taten auf Befehl begangen hat (UA S. 214), ändert nichts daran, daß er seinen wesentlichen Tatbeitrag mit der inneren Einstellung geleistet hat, die eine Mittäterschaft ausmacht; bei dieser Willensrichtung kann den gehorchenden Untergebenen als "Strafe des Teilnehmers" im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 MStGB auch die Strafe des Mittäters treffen (BGH, Urteile vom 9. April 1963 - 5 StR 22/63; vom 5. Juli 1951 - 3 StR 333/51).
  • BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62

    Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70
    Wenn auch im nationalsozialistischen Staat oft Macht vor Recht ging, blieb das Recht doch im Bewußtsein des Volkes lebendig und wurde sogar von den Machthabern - wie die geflissentliche Geheimhaltung verbrecherischer Maßnahmen bestätigt - in Rechnung gestellt, Angesichts der Ungeheuerlichkeit des Geschehens bedurfte es keiner weiteren Begründung für die Verneinung eines Verbotsirrtums; die Einlassung, man habe eine als solche erkannte strafbare Handlung für erlaubt gehalten, weil sie befohlen war, könnte nur bei wesentlich geringeren Verstößen gegen die Rechtsordnung eine eingehendere Erörterung verdienen (BGH, Urteil vom 28. Mai 1963 - 1 StR 540/62).
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70
    Daß das angefochtene Urteil nicht innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 StPO zu den Akten gebracht worden ist, kann der Revision grundsätzlich nicht zum Erfolg verhelfen (BGHSt 21, 4); besondere Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung zuließen, sind angesichts des Umfangs der Sache nicht ersichtlich, insbesondere sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß das Beratungsergebnis nicht richtig wiedergegeben sei.
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

  • BGH, 28.10.1969 - 1 StR 227/69

    Ablehnung der Beeidigung von Zeugen - Möglichkeit der Teilvereidigung - Angriffe

  • RG, 02.04.1925 - II 150/25

    Schließt § 57 Nr. 3 StPO. die Beeidigung von Zeugen aus, die eine mit der Tat des

  • LG Freiburg, 31.10.1974 - 1 Ks 1/72

    Einzelerschiessungen von Juden in 10 Fällen ohne oder aus geringfügigem Anlass

    An dieser Wertung ändert sich auch dadurch nichts, dass ein zur Tatzeit urteilendes Gericht die Annahme niedriger Beweggründe abgelehnt hätte (BGH, Urt. v. 16.3.1971 - 1 StR 687/70 - Seite 7/8 ).

    Der Angeklagte kann sich angesichts der Ungeheuerlichkeit des Geschehens schliesslich auch nicht auf einen Verbotsirrtum berufen (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1971 - 1 StR 687/70 - Seite 11 ).

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Weiterhin muss nach der Rechtsprechung eine strenge Kausalität zwischen der Gefahrensituation und dem Begehen der strafbaren Handlung bestehen; der Täter muss die strafbare Handlung begangen haben, um der ihm sonst drohenden Gefahr zu entgehen, dies muss der Beweggrund für die Begehung der Straftat gewesen sein (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1951 - 1 StR 27/50 -, Urteil vom 23.09.1952 - 1 StR 750/51 -, Urteil vom 14.10.1952 - 1 StR 791/51 -, Urteil vom 07.04.1970 - 5 StR 307/69 - und Urteil vom 16.03.1971 - 1 StR 687/70 -).
  • LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie

    Sie hatten, gemeinschaftlich handelnd (§ 47 StGB), bestimmenden Einfluss auf das Tatgeschehen (vgl. BGH, Urteil vom 16.3.1971 - 1 StR 687/70 ).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 91/71

    Rüge über nicht zugelassene Beweise und Nichteingehen aus Hilfsanträge -

    Im übrigen handelt es sich darüberhinaus auch um gerichtskundige Tatsachen, die in einer im wesentlichen unveränderten Weise immer wieder mit bestimmten strafrechtlich zu würdigenden Vorgängen verknüpft sind (BGH, Urteil vom 16.3.1971 - 1 StR 687/70 - unter Hinweis auf BGHSt 6, 292, 294) [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54].
  • LG München I, 19.12.1980 - Ks 314 Js 15264/78

    Tötung in Krasnodar inhaftierter Partisanen, Angehöriger von Partisanen -

    Es ist nicht im Sinne des Entschuldigungsgrundes des Befehlsnotstandes, wenn alle diejenigen, die sich im Dritten Reich zur Führergarde ausbilden liessen und zu einflussreichen und leitenden Stellungen gekommen sind, sich mit dem blossen Hinweis auf eine ihnen drohende Leibes- oder Lebensgefahr der Verantwortung für ihre Mitwirkung an schwersten Verbrechen sollten entziehen können (vgl. BGHSt 3, 275; BGH Urt. vom 13.3.1959 - 4 StR 438/58 ; BGH Urt. vom 16.3.1971 - 1 StR 687/70 ).
  • LG Bonn, 03.07.1973 - 8 Ks 1/72

    Beteiligung an der Deportation von Juden aus Krosno ins KL Belzec.

    Auch schliessen sich Handeln auf Befehl und Mittäterschaft nicht gegenseitig aus (vgl. BGH Urt. v. 7.10.1960 - 4 StR 242/60 - Urt. v. 16.3.1971 - 1 StR 687/70 -).
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