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   BGH, 16.03.1979 - I ZR 141/77   

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https://dejure.org/1979,5344
BGH, 16.03.1979 - I ZR 141/77 (https://dejure.org/1979,5344)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1979 - I ZR 141/77 (https://dejure.org/1979,5344)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1979 - I ZR 141/77 (https://dejure.org/1979,5344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abtretung der Rechte des Empfängers an einen Dritten - Einreichung einer Reklamation durch einen Dritten - Eignung einer Reklamation zur Hemmung der Verjährungsfrist - Fehlen der Erklärung, dass der Berechtigte mit der Auszahlung des Betrages an den Fordernden ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Intern. Übereinkommen über d. Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) Art. 47 § 3; Intern. Übereinkommen über d. Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) Art. 41; Intern. Übereinkommen über d. Eisenbahnf... rachtverkehr (CIM) Art. 42; Einheitl. Zusatzbestimmungen (DCU) Nr. 4 zu Art. 41

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 819
  • VersR 1979, 765
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 121/64

    Prozessführungsbefugnis als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage -

    Auszug aus BGH, 16.03.1979 - I ZR 141/77
    Nach diesem Recht, hier: Recht der Bundesrepublik Deutschland, ist auch ein Dritter berechtigt, ein fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, vorausgesetzt, daß der Rechtsträger - hier: K.-M. - ihn hierzu ermächtigt und der Ermächtigte - hier die Klägerin - auch ein eigenes schutzwürdiges Interesse an einem solchen prozessualen Vorgehen hat (BGHZ 4, 153, 164; BGH NJW 65, 1962 m.w.N.; LM Nr. 26 zu § 50 ZPO; Senatsurteil v. 3.11.78 - I ZR 150/76 - NJW 79, 924).
  • BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76

    Prozessführungsbefugnis bei Abtretung der Klageforderung nach Rechtshängigkeit -

    Auszug aus BGH, 16.03.1979 - I ZR 141/77
    Nach diesem Recht, hier: Recht der Bundesrepublik Deutschland, ist auch ein Dritter berechtigt, ein fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, vorausgesetzt, daß der Rechtsträger - hier: K.-M. - ihn hierzu ermächtigt und der Ermächtigte - hier die Klägerin - auch ein eigenes schutzwürdiges Interesse an einem solchen prozessualen Vorgehen hat (BGHZ 4, 153, 164; BGH NJW 65, 1962 m.w.N.; LM Nr. 26 zu § 50 ZPO; Senatsurteil v. 3.11.78 - I ZR 150/76 - NJW 79, 924).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BGH, 16.03.1979 - I ZR 141/77
    Nach diesem Recht, hier: Recht der Bundesrepublik Deutschland, ist auch ein Dritter berechtigt, ein fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, vorausgesetzt, daß der Rechtsträger - hier: K.-M. - ihn hierzu ermächtigt und der Ermächtigte - hier die Klägerin - auch ein eigenes schutzwürdiges Interesse an einem solchen prozessualen Vorgehen hat (BGHZ 4, 153, 164; BGH NJW 65, 1962 m.w.N.; LM Nr. 26 zu § 50 ZPO; Senatsurteil v. 3.11.78 - I ZR 150/76 - NJW 79, 924).
  • RG, 11.11.1933 - I 113/33

    1. Treten nach dem vom 1. Juni 1929 ab gültigen deutschbelgischen

    Auszug aus BGH, 16.03.1979 - I ZR 141/77
    Die Klägerin war demnach auch dann zur Einreichung einer rechtswirksamen Reklamation befugt und hat eine solche eingereicht, wenn sie die Abtretungsurkunde nicht gleichzeitig mit vorgelegt hat (so schon RGZ 142, 241, 254, 255).
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