Rechtsprechung
BGH, 16.03.1994 - IV ZR 282/92 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verweigerung einer erneuten Schadenseintrittspflicht aufgrund einer Doppelversicherung - Definition des "Eigeninteresses" - Definition des "Fremdinteresses"
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 74; VVG § 80; BGB § 547 a; BGB § 812; BGB § 946
Berücksichtigung des Wegnahmerechts eines Mieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verweigerung einer erneuten Schadenseintrittspflicht aufgrund einer Doppelversicherung; Definition des "Eigeninteresses"; Definition des "Fremdinteresses"
- rechtsportal.de
Verweigerung einer erneuten Schadenseintrittspflicht aufgrund einer Doppelversicherung; Definition des "Eigeninteresses"; Definition des "Fremdinteresses"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 986
- VersR 1994, 1103
- VersR 1994, 1404
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87
Anspruch des Gebäudeerwerbers auf den Neuwertteil der Entschädigung im Falle …
Auszug aus BGH, 16.03.1994 - IV ZR 282/92
Vielmehr zwingt auch ihr Zweck zu diesem Verständnis, mit Rücksicht auf das Bereicherungsverbot des § 55 VVG, dem Versicherungsnehmer nur für ungeplante, auf gezwungene Ausgaben und nur in Form von Sachwerten den erforderlichen, besonderen Vermögensausgleich durch die Neuwertentschädigung zukommen zu lassen (BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IVa ZR 100/87 - VersR 1988, 925 [BGH 08.06.1988 - IV a ZR 100/87] unter II 1 a). - BGH, 07.03.1990 - IV ZR 342/88
Rückgriff des Feuerversicherers gegen Mieter oder Pächter des versicherten …
Auszug aus BGH, 16.03.1994 - IV ZR 282/92
Auch wenn sich das Berufungsgericht für die Annahme einer Fremdversicherung an diesen Sachen nicht - wie es aber meinte - auf das Senatsurteil vom 7. März 1990 (- IV ZR 342/88 - VersR 1990, 625) stützen kann (vgl. den klarstellenden Beschluß vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 259/91 - VersR 1992, 311), ist doch im vorliegenden Fall denkbar, daß die Beklagte gleichzeitig mit der Versicherung der in ihrem Eigentum stehenden Bestandteile das Risiko abdecken wollte, das sich durch einen Brand für das Wegnahmerecht der Klägerin ergab. - BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90
Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude
Auszug aus BGH, 16.03.1994 - IV ZR 282/92
Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. Juni 1991 (XII ZR 17/90 - NJW 1991, 3031 = WM 1991, 1639) das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. - BGH, 18.12.1991 - IV ZR 259/91
Zur Frage einer Mitversicherung der Mieter und Pächter in einer …
Auszug aus BGH, 16.03.1994 - IV ZR 282/92
Auch wenn sich das Berufungsgericht für die Annahme einer Fremdversicherung an diesen Sachen nicht - wie es aber meinte - auf das Senatsurteil vom 7. März 1990 (- IV ZR 342/88 - VersR 1990, 625) stützen kann (vgl. den klarstellenden Beschluß vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 259/91 - VersR 1992, 311), ist doch im vorliegenden Fall denkbar, daß die Beklagte gleichzeitig mit der Versicherung der in ihrem Eigentum stehenden Bestandteile das Risiko abdecken wollte, das sich durch einen Brand für das Wegnahmerecht der Klägerin ergab. - BGH, 08.07.1992 - IV ZR 229/91
Anspruchsentstehung auf den Neuwertanteil nach der Wiederherstellung des Gebäudes …
Auszug aus BGH, 16.03.1994 - IV ZR 282/92
Zwar mag der Zweck des § 55 VVG in Ausnahme fällen eingeschränkt werden (vgl. z.B. Schirmer, RuS 1993, 81, 85).
- OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18
Anspruchsinhaberschaft hinsichtlich des Neuwertanteils der Versicherungsleistung …
In die gleiche Richtung geht ein Urteil des BGH vom 16.03.1994, Az.: IV ZR 282/92. - LG Düsseldorf, 31.08.2017 - 9 O 404/16 Die Urteile des BGH vom 16.03.1994 (Az.: IV ZR 282/92) und 14.07.1993 (veröffentlicht in VersR 1993, 1123) sind ebenfalls nicht anwendbar.
- OLG Oldenburg, 06.12.1995 - 2 U 162/95
Mieter; Gebäudefeuerversicherung; Wegnahmerecht; Mietverhältnis; Schadensfall
Um eine Eigenversicherung des Beklagten zu 1) könnte es sich lediglich mit Rücksicht auf ein möglicherweise bestehendes Wegnahmerecht aus § 547 a BGB handeln (vgl. BGH RuS 1991, 346, 347; BGH NJW 1991, 3031; BGH NJW-RR 1994, 986, 987).