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   BGH, 16.03.1999 - 4 StR 26/99   

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https://dejure.org/1999,4193
BGH, 16.03.1999 - 4 StR 26/99 (https://dejure.org/1999,4193)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1999 - 4 StR 26/99 (https://dejure.org/1999,4193)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1999 - 4 StR 26/99 (https://dejure.org/1999,4193)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 26/99
    Die Verhängung einer Maßregel nach § 70 StGB setzt voraus, daß der Täter den Beruf oder das Gewerbe, bei dem ihm Mißbrauch oder grobe Pflichtverletzung vorgeworfen wird, bei Begehung der Straftat tatsächlich ausübt (BGHSt 22, 144, 145 f.).
  • BGH, 20.07.1990 - 3 StR 242/90

    Voraussetzung der Verhängung einer Maßregel

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 26/99
    Es genügt also nicht, daß die vom Angeklagten begangenen Betrugstaten nur im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder vorgetäuschten Berufs- oder Gewerbetätigkeit standen (BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 4).
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 457/00

    Betrug; Berufsverbot (Ausübung des Berufs); Konkurrenzen, Handlungsmehrheit bei

    Nach der Rechtsprechung reicht es demgemäß nicht aus, daß die vom Angeklagten begangenen Betrugstaten nur im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder vorgetäuschten Berufs- oder Gewerbetätigkeit standen (BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 4; Senatsbeschluß vom 16. März 1999 - 4 StR 26/99; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 70 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00

    Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug

    Die Verhängung einer Maßregel nach § 70 StGB setzt voraus, daß der Täter den Beruf, bei dem ihm Mißbrauch oder grobe Pflichtverletzung vorgeworfen wird, bei Begehung der Straftat tatsächlich ausübt: es genügt nicht, daß Betrügereien nur im Zusammenhang mit einer vorgetäuschten Berufstätigkeit stehen (BGHSt 22, 144, 145; BGHR StGB § 70 I Pflichtverletzung 4; BGH wistra 1999, 222).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 165/00

    Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Es genügt insbesondere nicht, daß die Tat vom Angeklagten nur im Rahmen einer vorgetäuschten Berufs- oder Gewerbetätigkeit begangen worden ist (BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 - Pflichtverletzung 4; BGH wistra 1999, 222).
  • AG Villingen-Schwenningen, 17.04.2019 - 6 Ds 32 Js 14846/17

    Strafverfahren wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Bewerbungen bei

    Soweit von Beruf bzw. beruflichen Pflichten die Rede ist, kann das Tatbestandsmerkmal schon begriffsimmanent erst nach Ergreifen der beruflichen Tätigkeit erfüllt sein (So auch BGH, Beschluss vom 17.5.1968 - 2 StR 220/68 = BGHSt 22, 144; BGH, Beschluss vom 16.03.1999 - 4 StR 26/99, juris).

    Genauso wenig reicht es aus, eine Tat im Zusammenhang mit einer vorgetäuschten Berufstätigkeit zu begehen (BGH, Beschluss vom 16.03.1999 - 4 StR 26/99, juris).

  • OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07

    Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung

    Es genügt nicht, wenn er die Straftaten im Zusammenhang mit einer lediglich beabsichtigten oder vorgetäuschten Berufs- oder Gewerbetätigkeit begangen hat (vgl. BGH in wistra 1999, 222; Fischer, a.a.O., § 70 Rdn. 3a).
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