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   BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01   

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https://dejure.org/2005,3720
BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01 (https://dejure.org/2005,3720)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2005 - XII ZR 269/01 (https://dejure.org/2005,3720)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2005 - XII ZR 269/01 (https://dejure.org/2005,3720)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Mietzins aus einem gewerblichen Mietverhältnis; Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses; Prüffähigkeit einer Rechnung

  • Judicialis

    ZPO § 302; ; BGB § 539 a.F.; ; BGB § 554 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 554 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; HOAI § 8 Abs. 2; ; HOAI § 10 Abs. 2 Nr. 1; ; HOAI § 18

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 539 (a.F.)
    Wirksamkeit der Aufrechnung mit Forderungen auf Architektenhonorar gegen Mietzinsforderungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfbarkeit der Abschlagsrechnung des Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Honorare für Grundleistungen für Gebäude und Freianlagen sind grundsätzlich getrennt voneinander zu berechnen.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zweimonate Ausschlussfrist für Rüge der mangelnden Prüffähigkeit gilt auch für Abschlagsrechnungen!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagsrechnung des Architekten muss anrechenbare Kosten nach Kostenermittlung ausweisen! (IBR 2005, 689)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1951
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97

    Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01
    Eine Abschlagsforderung wird aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst fällig, wenn dem Auftraggeber eine prüffähige Abschlagsrechnung zugegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 5. November 1998 - VII ZR 191/97 - NJW 1999, 713).

    Hierzu ist erforderlich, daß der Auftragnehmer den Abschlag mit einer Abschlagsrechnung für erbrachte Leistungen gegenüber dem Auftraggeber nachweist und geltend macht (BGH Urteil vom 5. November 1998 aaO).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02 - NJW-RR 2004, 445, das nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen ist, entschieden, daß der Auftraggeber nach Treu und Glauben mit solchen Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlußrechnung ausgeschlossen ist, die er nicht spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung vorgebracht hat.

    Ob die Klägerin rechtzeitig Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Abschlagsrechnung erhoben hat, hat das Berufungsgericht, da ihm das Urteil vom 27. November 2003 aaO bei seiner Entscheidung noch nicht bekannt war, nicht ermittelt.

  • BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01

    Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01
    Der Verlust des Minderungsrechts galt analog § 539 BGB a.F. auch für die weiteren Mietraten (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - XII ZR 66/01 - NZM 2003, 355; BGHZ 155, 380, 385 jeweils m.w.N.; kritisch Wichert ZMR 2000, 65).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01
    Der Verlust des Minderungsrechts galt analog § 539 BGB a.F. auch für die weiteren Mietraten (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - XII ZR 66/01 - NZM 2003, 355; BGHZ 155, 380, 385 jeweils m.w.N.; kritisch Wichert ZMR 2000, 65).
  • KG, 18.05.1994 - 26 U 5044/93

    Vertragsabschluß durch Telefax - wird Schriftform eingehalten?

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01
    In diesem Fall wird allerdings zu berücksichtigen sein, daß mit der Kündigung des Architektenvertrages, die im März 1998 erfolgt sein soll, eine etwaige Fälligkeit der Abschlagsforderung als solcher entfallen wäre (vgl. KG BauR 1994, 791, 792).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01
    Vielmehr entsprachen die Rechnungen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht dem Informations- und Kontrollinteresse der Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 22. November 2001 - VII ZR 168/00 - NJW 2002, 676).
  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07

    Architektenvertrag: Fälligkeit des Architektenhonorars auf der Grundlage einer

    Auf die hiergegen gerichtete Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben, soweit darin zum Nachteil des Beklagten erkannt worden war, und die Sache in diesem Umfang an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 16. März 2005 - XII ZR 269/01, BauR 2005, 1951).

    Das Berufungsgericht hält die Mietansprüche der Klägerin in Höhe von 91.962,69 EUR nebst Zinsen für die Zeit von Dezember 1997 bis einschließlich August 1998 entsprechend den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2005 - XII ZR 269/01 - für begründet.

    Auch die Kündigung wegen Zahlungsverzugs könnte sich als unwirksam erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2005 - XII ZR 269/01 unter II. 3.).

  • OLG Schleswig, 09.09.2008 - 3 U 76/07

    Kostenschätzung: Rechnung prüfbar?

    Auch eine Abschlagsrechnung ist grundsätzlich nur fällig, wenn sie prüfbar ist (BGH BauR 2005, 1951, juris Rn. 19; Werner/Pastor-Werner, Rn. 980).

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit einen Zeitraum von zwei Monaten vorgegeben, der auch für Abschlagszahlungen gilt (BGH BauR 2005, 1951, juris Rn. 24; Sangenstedt, NJW 2004, 1990, 1991; Werner/Pastor-Werner, Rn. 980).

  • BGH, 16.03.2005 - XII ZR 268/01

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf eine andere Entscheidung

    Das Berufungsgericht brauchte daher im vorliegenden Rechtsstreit auch nicht seine zutreffende Ansicht (vgl. hierzu das Senatsurteil vom heutigen Tag im Rechtsstreit der Parteien zum Aktenzeichen XII ZR 269/01) ausdrücklich zu wiederholen, wonach der Beklagte in analoger Anwendung des § 539 BGB a.F. sein Minderungsrecht verloren hatte.

    Insoweit wird wegen der Einzelheiten auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom heutigen Tag im Rechtsstreit der Parteien zum Aktenzeichen XII ZR 269/01 Bezug genommen.

  • OLG Frankfurt, 26.06.2023 - 29 U 210/21

    Vergütung aus gekündigtem Architektenvertrag

    Eine Abschlagsforderung nach HOAI wird deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst fällig, wenn dem Auftraggeber eine prüffähige Abschlagsrechnung zugegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2005 - XII ZR 269/01 -, juris Rz 21; BGH, Urteil vom 5. November 1998 - VII ZR 191/97 -, juris).
  • LG Krefeld, 13.02.2020 - 5 O 87/18

    Planungsvertrag aufgrund von Schwarzgeldabrede nach § 134 BGB nichtig

    So sind die beiden Netto-Beträge von 18.000,- Euro und 12.000,- Euro in den Rechnungen jeweils mit "Pauschal" betitelt, die Rechnungen nicht etwa als Abschlagsrechnungen deklariert und überdies enthalten die Rechnungen keine prüffähige Darlegung zu bereits erbrachten Leistungen, wie es für Abschlagsrechnungen im Sinne des § 15 Abs. 2 HOAI gefordert wird (zum Erfordernis der Prüffähigkeit bei Abschlagsrechnungen im Sinne der HOAI etwa BGH, Urteil vom 16. März 2005 - XII ZR 269/01 -, m.w.N., juris).
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