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   BGH, 16.03.2007 - VI ZR 42/06   

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https://dejure.org/2007,11775
BGH, 16.03.2007 - VI ZR 42/06 (https://dejure.org/2007,11775)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2007 - VI ZR 42/06 (https://dejure.org/2007,11775)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2007 - VI ZR 42/06 (https://dejure.org/2007,11775)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründungspflicht hinsichtlich der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BGH, 16.03.2007 - VI ZR 42/06
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 70, 288, 294; st.Rspr.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 16.03.2007 - VI ZR 42/06
    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 16.03.2007 - VI ZR 42/06
    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 16.03.2007 - VI ZR 42/06
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 70, 288, 294; st.Rspr.).
  • OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15

    Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem

    Der Senat selbst war mit der Konstellation eines extremen Geburtsschadens beispielsweise in dem von ihm wiederholt beurteilten Fall des u. a. taub, fast blind sowie mit extremen Gelenkkontrakturen geborenen Kindes Z. befasst gewesen (vgl. das durch NA-Beschluss des BGH vom 27.02.2007 - VI ZR 42/06 - bestätigte Urteil vom 16.01.2006 im Ausgangsverfahren 4 U 34/02 sowie Senat VersR 2012, 725 = GesR 2012, 301 in dem von der Haftpflichtversicherung des haftenden Belegarztes angestrengten Regressprozess).
  • OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit der Regressklage des Haftpflichtversicherers

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Versicherungsnehmers blieb ohne Erfolg (Nichtannahmebeschluss des BGH vom 13.02.2007 - VI ZR 42/06 -).
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