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   BGH, 16.03.2009 - II ZR 280/07   

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https://dejure.org/2009,143
BGH, 16.03.2009 - II ZR 280/07 (https://dejure.org/2009,143)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2009 - II ZR 280/07 (https://dejure.org/2009,143)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2009 - II ZR 280/07 (https://dejure.org/2009,143)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 90 Abs. 3, 92 Abs. 2 Satz 1, 93 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Nr. 6, 111 Abs. 1, 2, 112; GmbHG § 64 Satz 1; InsO § 15 a Abs. 1 Satz 1
    Zahlungsverbot beginnt mit Insolvenzreife, nicht erst nach Ende der Insolvenzantragsfrist

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Zahlungsverbots des § 92 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz (AktG) ab Eintritt der Insolvenzreife; Verpflichtung des Aufsichtsrates zur Hinwirkung zur Insolvenzantragstellung bei Kenntnis über die Insolvenzreife; Schadensersatzverpflichtung des Aufsichtsrates einer ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Aufsichtsrats für Zahlungen des Vorstands nach Insolvenzreife wegen unterlassenen Hinwirkens auf Insolvenzantrag

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Geltung des Zahlungsverbots aus dem Vermögen der AG/GmbH ab Eintritt der Insolvenzreife; zu den Rechtspflichten des Aufsichtsrats nach Feststellung der Insolvenzreife der Gesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Zahlungsverbot des Vorstands ab Insolvenzreife - Überwachungspflichten des Aufsichtsrats

  • Betriebs-Berater

    Haftung des Aufsichtsrats wegen unterlassenen Hinwirkens auf Insolvenzantrag

  • Judicialis

    AktG § 90 Abs. 3; ; AktG § 92 Abs. 2; ; AktG § 111 Abs. 2; ; InsO § 19 Abs. 2

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Aufsichtsratsmitglieds wegen pflichtwidrigen Unterlassens, den Geschäftsführer auf seine Insolvenzantragspflicht hinzuweisen ? Zahlungsverbot gem. § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG gilt ab Eintritt der Insolvenzreife

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 90 Abs. 3; AktG § 92 Abs. 2 S. 1; AktG § 93 Abs. 2 S. 2; AktG § 93 Abs. 3 Nr. 6; AktG § 111 Abs. 1; AktG § 111 Abs. 2; AktG § 112; GmbHG § 64 S. 1; InsO § 15 a Abs. 1 S. 1
    Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 S. 1 AktG gilt schon ab Eintritt der Insolvenzreife

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Insolvenzrecht: Zur Haftung des Aufsichtsrats bei Insolvenz

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gesellschaftsrecht: Zur Haftung des Aufsichtsrats bei Insolvenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des Zahlungsverbots des § 92 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz ( AktG ) ab Eintritt der Insolvenzreife; Verpflichtung des Aufsichtsrates zur Hinwirkung zur Insolvenzantragstellung bei Kenntnis über die Insolvenzreife; Schadensersatzverpflichtung des Aufsichtsrates einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlungsverbot gilt ab Insolvenzreife!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Krise: Geschäftsführer in der Pflicht (V.) - Zahlungsverbot bei Insolvenzreife

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungsverbot bei Insolvenzreife

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Haftung des Aufsichtsrats bei Zahlungen durch die Gesellschaft trotz Insolvenzreife

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Haftung von Aufsichtsräten nach Insolvenzreife

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufsichtsrat muss auf zu stellenden Insolvenzantrag hinwirken

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zahlungsverbot des Vorstands ab Insolvenzreife - Überwachungspflichten des Aufsichtsrats

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats ab Eintritt der Insolvenzreife

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Haftung für Aufsichtsratsmitglieder verschärft

Besprechungen u.ä. (7)

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Haftung des Aufsichtsrats bei Zahlungen durch die Gesellschaft trotz Insolvenzreife

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    AktG §§ 92, 90, 93, 111, 112, 116; GmbHG § 64 Satz 1; InsO § 15a
    Haftung des Aufsichtsrats für Zahlungen des Vorstands ab Insolvenzreife wegen unterlassenen Hinwirkens auf Insolvenzantrag

  • heuking.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat für Zahlungen ab Insolvenzreife

  • ivr-blog.de (Kurzanmerkung)

    Zuständigkeit zum Abschluss einer gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung zugunsten der Organmitglieder insgesamt

  • derenergieblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    GmbH-Aufsichtsräte im Glück?

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 22 (Entscheidungsbesprechung)

    Aufsichtsrat muss auf Insolvenzantrag hinwirken

  • verschmelzungsbericht.de (Entscheidungsanmerkung)

    Haftung von Aufsichtsräten bei Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2454
  • ZIP 2009, 860
  • MDR 2009, 756
  • NZI 2009, 490
  • VersR 2009, 1635
  • WM 2009, 851
  • BB 2009, 1207
  • BB 2009, 961
  • DB 2009, 948
  • NZG 2009, 550
  • NZG 2009, 860
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BGH, 04.07.2017 - II ZR 319/15

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der

    Insoweit war das Urteil des Landgerichts um den Vorbehalt zugunsten des Beklagten zu ergänzen, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Kläger als Insolvenzverwalter zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 279; Urteil vom 16. März 2009 - II ZR 280/07, ZIP 2009, 860 Rn. 24).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Voraussetzung der Haftung des Geschäftsführers gemäß § 130 a Abs. 3 HGB a.F. ist jedoch stets, dass die Zahlung und die dadurch verursachte Schmälerung des Gesellschaftsvermögens zu Lasten der Gläubigermehrheit durch ihn "veranlasst" worden ist (siehe nur Sen.Urt. v. 16. März 2009 - II ZR 280/07, Umdr. S. 16 z.V.b.; Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. § 64 Rdn. 38).
  • BGH, 18.11.2014 - II ZR 231/13

    Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer insolventen GmbH & Co.

    § 130a Abs. 1 HGB schützt nur vor Massekürzungen, die das Organ veranlasst hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2009 - II ZR 32/08, ZIP 2009, 956 Rn. 13; zu § 64 Satz 1 GmbHG BGH, Urteil vom 25. Januar 2011 - II ZR 196/09, ZIP 2011, 422 Rn. 28; zu § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG BGH, Urteil vom 16. März 2009 - II ZR 280/07, ZIP 2009, 860 Rn. 42), und erfasst nicht jeden Schaden, der durch die Insolvenzverschleppung entsteht.
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