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   BGH, 16.03.2010 - 4 StR 48/10   

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https://dejure.org/2010,5300
BGH, 16.03.2010 - 4 StR 48/10 (https://dejure.org/2010,5300)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2010 - 4 StR 48/10 (https://dejure.org/2010,5300)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2010 - 4 StR 48/10 (https://dejure.org/2010,5300)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 StPO, § 352 StPO, § 52 StGB, § 53 StGB, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG
    Tatmehrheitliche unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln: Umfang der Urteilsprüfung durch das Revisionsgericht bei nicht erschöpfter Anklage

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Festsetzung der Tagessatzhöhe bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelgeldstrafen und Freiheitsstrafen

  • rewis.io

    Tatmehrheitliche unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln: Umfang der Urteilsprüfung durch das Revisionsgericht bei nicht erschöpfter Anklage

  • ra.de
  • rewis.io

    Tatmehrheitliche unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln: Umfang der Urteilsprüfung durch das Revisionsgericht bei nicht erschöpfter Anklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1 analog
    Notwendigkeit einer Festsetzung der Tagessatzhöhe bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelgeldstrafen und Freiheitsstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 48/10
    Der Festsetzung der Tagessatzhöhe bedarf es auch dann, wenn - wie hier - aus Einzelgeldstrafen und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (vgl. BGHSt 30, 93, 96 f.; BGH, Urt. vom 28. Oktober 1987 - 3 StR 381/87, BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 40 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 629/93

    Behandlung einer in den Urteilsgründen nicht erwähnten Straftat in der Revision

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 48/10
    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift beanstandet, das Urteil erschöpfe den Eröffnungsbeschluss nicht, weil dem Angeklagten H. in der zugelassenen Anklageschrift 120 Fälle der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an die Zeugin S. zur Last gelegt waren, er aber nur in 13 Fällen (Fälle II. 1. bis 13. der Urteilsgründe) deswegen verurteilt worden ist, ist dem Senat eine Entscheidung dazu verwehrt, weil das Verfahren insoweit nicht hier, sondern noch beim Landgericht anhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 629/93, BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4, und vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 352 Rdn. 1).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 48/10
    Der Festsetzung der Tagessatzhöhe bedarf es auch dann, wenn - wie hier - aus Einzelgeldstrafen und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (vgl. BGHSt 30, 93, 96 f.; BGH, Urt. vom 28. Oktober 1987 - 3 StR 381/87, BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 40 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07

    Teilweise Einstellung des Verfahrens (Beweiskraft des Protokolls)

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 48/10
    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift beanstandet, das Urteil erschöpfe den Eröffnungsbeschluss nicht, weil dem Angeklagten H. in der zugelassenen Anklageschrift 120 Fälle der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an die Zeugin S. zur Last gelegt waren, er aber nur in 13 Fällen (Fälle II. 1. bis 13. der Urteilsgründe) deswegen verurteilt worden ist, ist dem Senat eine Entscheidung dazu verwehrt, weil das Verfahren insoweit nicht hier, sondern noch beim Landgericht anhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 629/93, BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4, und vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 352 Rdn. 1).
  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17

    Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass das Verfahren hinsichtlich des Tatvorwurfs der Hinterziehung von Lohnsteuer betreffend die H. GmbH für den Anmeldungszeitraum April 2006 (Fall B.II. Ziff. 27 der Anklageschrift vom 31. Juli 2013, Bd. I, Bl. 85 d.A.) noch beim Landgericht anhängig ist, weil dieses hierüber keine Entscheidung getroffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 48/10, NStZ-RR 2010, 251 mwN).
  • BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10

    Postpendenzfeststellung und Wahlfeststellung (Mittäterschaft zum Diebstahl und

    Er ist weder Gegenstand des angefochtenen Urteils noch des Beschlusses vom 14. April 2010 (PB 92) über die Einstellung des Verfahrens wegen einzelner Tatvorwürfe gemäß § 154 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 629/93, BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; vom 16. März 2010 - 4 StR 48/10, NStZ-RR 2010, 251).
  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 602/10

    Wirksame Revisionsbeschränkung; paralleler Freispruch vom Vorwurf der

    Da diese Fälle somit bei der VII. Großen Strafkammer des Landgerichts Essen anhängig geblieben sind, können sie nicht zum Gegenstand revisionsgerichtlicher Prüfung gemacht werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2010 - 4 StR 48/10 und vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 Rn. 16).
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