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   BGH, 16.03.2010 - X ZR 169/07   

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https://dejure.org/2010,7907
BGH, 16.03.2010 - X ZR 169/07 (https://dejure.org/2010,7907)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2010 - X ZR 169/07 (https://dejure.org/2010,7907)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2010 - X ZR 169/07 (https://dejure.org/2010,7907)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen nicht ausreichender Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen nicht ausreichender Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - X ZR 169/07
    Wird die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Berufungsgericht gerügt, setzt die Zulässigkeit der Anhörungsrüge voraus, dass Umstände vorgetragen werden, aus denen sich ergeben kann, dass das Gericht bei der Entscheidung Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch nicht erwogen hat (vgl. dazu BVerfGE 87, 1, 33; BGHZ 154, 288, 300 m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.3. 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - X ZR 169/07
    Dazu bedarf es des substantiierten Vortrags zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung einschließlich der Angabe der Tatsachen, aus denen sich die geltend gemachte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ergeben soll (vgl. BGHZ 152, 182, 185 m. w. N.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - X ZR 169/07
    Wird die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Berufungsgericht gerügt, setzt die Zulässigkeit der Anhörungsrüge voraus, dass Umstände vorgetragen werden, aus denen sich ergeben kann, dass das Gericht bei der Entscheidung Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch nicht erwogen hat (vgl. dazu BVerfGE 87, 1, 33; BGHZ 154, 288, 300 m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.3. 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - X ZR 169/07
    Wird die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Berufungsgericht gerügt, setzt die Zulässigkeit der Anhörungsrüge voraus, dass Umstände vorgetragen werden, aus denen sich ergeben kann, dass das Gericht bei der Entscheidung Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch nicht erwogen hat (vgl. dazu BVerfGE 87, 1, 33; BGHZ 154, 288, 300 m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.3. 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
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