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   BGH, 16.03.2015 - KVR 75/13   

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https://dejure.org/2015,6327
BGH, 16.03.2015 - KVR 75/13 (https://dejure.org/2015,6327)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2015 - KVR 75/13 (https://dejure.org/2015,6327)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2015 - KVR 75/13 (https://dejure.org/2015,6327)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 GWB
    Kartellverwaltungssache: Kostentragung bei Rücknahme der Beschwerde

  • IWW

    § 78 GWB

  • Wolters Kluwer

    Kostentragung beim Beschwerde- und beim Rechtsbeschwerdeverfahrens nach der Beschwerderücknahme

  • rewis.io

    Kartellverwaltungssache: Kostentragung bei Rücknahme der Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 78
    Kostentragung beim Beschwerde- und beim Rechtsbeschwerdeverfahrens nach der Beschwerderücknahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • teltarif.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.02.2015)

    Kabel-BW-Übernahme: Unitymedia legt Streit mit Telekom bei

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 19/06

    Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - KVR 75/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Kosten des Beschwerde-und des Rechtsbeschwerdeverfahrens dem Beschwerdeführer aufzuerlegen, wenn der Beschwerdeführer bei offenem Verfahrensausgang, insbesondere wenn eine Sachprüfung bisher nicht erfolgt ist, seine Beschwerde zurücknimmt und sich damit in die Rolle des Unterlegenen begibt (BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - EnVR 75/07, juris Rn. 1; Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 19/06, WuW/E DE-R 1982 Rn. 2 - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme).
  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 75/07

    Auswirkungen einer Rücknahme der Beschwerde durch den Antragsteller auf

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - KVR 75/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Kosten des Beschwerde-und des Rechtsbeschwerdeverfahrens dem Beschwerdeführer aufzuerlegen, wenn der Beschwerdeführer bei offenem Verfahrensausgang, insbesondere wenn eine Sachprüfung bisher nicht erfolgt ist, seine Beschwerde zurücknimmt und sich damit in die Rolle des Unterlegenen begibt (BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - EnVR 75/07, juris Rn. 1; Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 19/06, WuW/E DE-R 1982 Rn. 2 - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme).
  • BGH, 27.08.2013 - EnVR 19/10

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Beschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - KVR 75/13
    Die im Rechtsbeschwerdeverfahren zulässige Rücknahme der Beschwerde durch die Beschwerdeführerinnen bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - EnVR 19/10, juris Rn. 1; Beschluss vom 23. April 2013 - EnVR 47/12, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 23.04.2013 - EnVR 47/12

    Festlegung der zur Ermittlung der Tagesneuwerte gem. § 6 Abs. 3 GasNEV in

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - KVR 75/13
    Die im Rechtsbeschwerdeverfahren zulässige Rücknahme der Beschwerde durch die Beschwerdeführerinnen bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - EnVR 19/10, juris Rn. 1; Beschluss vom 23. April 2013 - EnVR 47/12, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 08.03.2021 - KVR 96/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn der Antragsteller bei offenem Verfahrensausgang, insbesondere wenn eine Sachprüfung bisher nicht erfolgt ist, seinen Antrag zurücknimmt und sich damit in die Rolle des Unterlegenen begibt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 19/06, WuW/E DE-R 1982 Rn. 2 - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - KVR 49/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 16. März 2015 - KVR 75/13, WuW 2015, 1009).
  • OLG München, 08.06.2017 - Verg 14/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde

    Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Beschwerdeführerin aufzuerlegen, wenn die Beschwerdeführerin bei offenem Verfahrensausgang, insbesondere wenn eine Sachprüfung bisher nicht erfolgt ist, ihre Beschwerde zurücknimmt und sich damit in die Rolle des Unterlegenen begibt (BGH Beschluss vom 16.3.2015 - KVR 75/13, BeckRS 2015, 6128, beck-online; OLG Bremen vom 27.11.2012, Verg 2/12).
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