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   BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14   

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BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14 (https://dejure.org/2015,9313)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14 (https://dejure.org/2015,9313)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 9/14 (https://dejure.org/2015,9313)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145 Abs 1 KostO, § 145 Abs 3 KostO
    Notarkosten: Voraussetzungen für das Entstehen einer Entwurfsgebühr

  • IWW

    § 105 BNotO, § ... 64 Abs. 2 Satz 2 BDG, § 124 Abs. 2 VwGO, § 95 BNotO, § 10a Abs. 2, 3 BNotO, § 67 Abs. 2 Nr. 9 BNotO, § 10a Abs. 2 BNotO, § 10a Abs. 3 BNotO, § 10a BNotO, § 109 BNotO, § 77 Abs. 1 BDG, § 154 Abs. 2 VwGO, § 111g Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 52 GKG

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 145 Abs. 1 u. 3
    Voraussetzungen für Entwurfsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anfall der Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 1, 2 Kostenordnung (KostO)

  • rewis.io

    Notarkosten: Voraussetzungen für das Entstehen einer Entwurfsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 145 Abs. 1; KostO § 145 Abs. 3
    Voraussetzungen für den Anfall der Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 1 , 2 Kostenordnung ( KostO )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beurkundungen außerhalb des Amtsbereichs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Entwurfsgebühr des Notars

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann fällt eine Entwurfsgebühr an?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfall der Entwurfsgebühr des Notars

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfall der Entwurfsgebühr des Notars

  • esche.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühr bei routinemäßiger Versendung des notariellen Vertragsentwurfes

  • esche.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühr bei routinemäßiger Versendung des notariellen Vertragsentwurfes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 182
  • FamRZ 2015, 1106
  • WM 2015, 1913
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 6/11

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens seiner erzwingbaren Mitwirkungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 10/10, DNotZ 2012, 53 Rn. 21; vom 23. Juli 2012 - NotSt (Brfg) 6/11, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn sie zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 - NotSt (Brfg) 6/11, aaO).

  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 647/98

    Zum Berufsrecht der Notare

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Er hielt die Beschränkung der Berufsausübung auf den Amtsbereich für unentbehrlich, um die einzelnen Notarstellen lebensfähig und möglichst gleichbleibend leistungsfähig zu erhalten und das Notariat insgesamt bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren (BT-Drucks. 11/8307, S. 18; vgl. Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, BGHZ 196, 271 Rn. 23; BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487).

    Wie bereits ausgeführt verfolgt die Norm den Zweck, die einzelnen Notarstellen lebensfähig und möglichst gleichbleibend leistungsfähig zu erhalten und das Notariat damit insgesamt bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren (BT-Drucks. 11/8307, S. 18; Senatsurteil vom 3. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, aaO Rn. 23, BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487).

  • BGH, 04.03.2013 - NotZ(Brfg) 9/12

    Berufsrecht der Notare: Genehmigungsvorbehalt für Urkundstätigkeiten im Ausland;

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Er hielt die Beschränkung der Berufsausübung auf den Amtsbereich für unentbehrlich, um die einzelnen Notarstellen lebensfähig und möglichst gleichbleibend leistungsfähig zu erhalten und das Notariat insgesamt bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren (BT-Drucks. 11/8307, S. 18; vgl. Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, BGHZ 196, 271 Rn. 23; BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487).

    Wie bereits ausgeführt verfolgt die Norm den Zweck, die einzelnen Notarstellen lebensfähig und möglichst gleichbleibend leistungsfähig zu erhalten und das Notariat damit insgesamt bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren (BT-Drucks. 11/8307, S. 18; Senatsurteil vom 3. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, aaO Rn. 23, BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487).

  • OLG Köln, 15.11.1996 - 2 Wx 37/96

    Konkludenter Beurkundungsauftrag durch einen Vertragsbeteiligten

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Denn dann ist die Herstellung des Entwurfs keine selbstständige notarielle Tätigkeit, sondern nur ein Mittel zur Erreichung des erstrebten Zwecks der Beurkundung (vgl. OLG Köln, JurBüro 1997, 604; BeckOK/Neie, KostR, § 145 Rn. 15 [Stand 15.3.2013]; Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, § 145 Rn. 10 [Stand: Juli 2003]; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 145 Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 11.12.1985 - 8 W 359/85
    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Maßgeblich ist, ob der den Entwurf Erfordernde wissen oder zumindest damit rechnen musste, dass für die Aushändigung des Entwurfs auch dann von ihm Gebühren verlangt werden können, wenn es nicht zur Beurkundung kommt (KG FGPrax 03, 188, 189; OLG Dresden, JurBüro 1999, 42; OLG Stuttgart, DNotZ 1986, 761; OLG Köln OLGR 1999, 235; BeckOK/Neie, KostR, § 145 Rn. 47 f. [Stand 15.3.2013]; Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, § 145 Rn. 31 [Stand: April 2007]; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., Rn. 54).
  • OLG Dresden, 05.05.1997 - 15 W 47/97

    Begriff des Erforderns

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Maßgeblich ist, ob der den Entwurf Erfordernde wissen oder zumindest damit rechnen musste, dass für die Aushändigung des Entwurfs auch dann von ihm Gebühren verlangt werden können, wenn es nicht zur Beurkundung kommt (KG FGPrax 03, 188, 189; OLG Dresden, JurBüro 1999, 42; OLG Stuttgart, DNotZ 1986, 761; OLG Köln OLGR 1999, 235; BeckOK/Neie, KostR, § 145 Rn. 47 f. [Stand 15.3.2013]; Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, § 145 Rn. 31 [Stand: April 2007]; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., Rn. 54).
  • OLG Köln, 30.12.1998 - 2 Wx 13/98

    Kostenpflicht des Entwurfs einer Urkunde

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Maßgeblich ist, ob der den Entwurf Erfordernde wissen oder zumindest damit rechnen musste, dass für die Aushändigung des Entwurfs auch dann von ihm Gebühren verlangt werden können, wenn es nicht zur Beurkundung kommt (KG FGPrax 03, 188, 189; OLG Dresden, JurBüro 1999, 42; OLG Stuttgart, DNotZ 1986, 761; OLG Köln OLGR 1999, 235; BeckOK/Neie, KostR, § 145 Rn. 47 f. [Stand 15.3.2013]; Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, § 145 Rn. 31 [Stand: April 2007]; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., Rn. 54).
  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 10/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage in verwaltungsrechtlichen Notarsachen

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 10/10, DNotZ 2012, 53 Rn. 21; vom 23. Juli 2012 - NotSt (Brfg) 6/11, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15

    Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Sorgfaltspflichten des

    Die Antragstellerin Ziff. 3 beantragt, die im Beschlusstenor genannte Kostenrechnung aufzuheben, da sie nur als Vertreterin gehandelt und Vollmacht gehabt habe, und weil sie keinen isolierten Entwurf in Auftrag gegeben habe und nach der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 9/14, eine Entwurfsgebühr deshalb ohnehin nicht entstanden sei.

    Der von ihr zitierte Beschluss des BGH vom 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 9/14 erging zu § 145 KostO und ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da hier - eine Haftung dem Grunde nach vorausgesetzt - jedenfalls eine Gebühr für die vorzeitige Auftragserledigung entstanden ist (GNotKG KV-Nr. 21302).

  • BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16

    Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr

    Vielmehr geht der Schutzzweck auch dahin, zu vermeiden, dass Notare, die für einen bestimmten Amtsbereich wegen des dort bestehenden Bedürfnisses bestellt wurden, ihre Tätigkeit in erheblichem Maße an einem anderen, ihnen günstiger erscheinenden Ort verlagern und so die bedarfsgerechte Versorgung mit notariellen Dienstleistungen in dem ihnen zugewiesenen Bereich gefährden (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, aaO Rn. 23; Beschluss vom 16. März 2015 - NotSt(Brfg) 9/14, NJW-RR 2016, 182 Rn. 3 m.w.N.).
  • LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16

    Voraussetzungen für das Entstehen einer notariellen Entwurfsgebühr

    Von einer solchen selbstständigen Bedeutung kann in der Regel nur ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber mit dem Entwurf andere Zwecke als die Vorbereitung einer Beurkundung verfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14, NJW-RR 2016, 182, 183, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1996 - 2 Wx 37/96, Juris, Rn. 16; LG Rostock, Beschluss vom 09.10.1998 - 2 T 253/97, Juris, Rn. 15, jeweils m. w. N.).
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