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   BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16   

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BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16 (https://dejure.org/2017,11256)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2017 - 4 StR 545/16 (https://dejure.org/2017,11256)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2017 - 4 StR 545/16 (https://dejure.org/2017,11256)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 200 Abs. 1 StPO; § 264 Abs. 1 StPO; § 353b Abs. 1 StGB
    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche Abweichung zwischen Tatvorwurf in der Anklage und nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung: weiterhin mögliche Individualisierbarkeit der Tat, Veränderung des Tatzeitraums); Verletzung des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 353b Abs 1 Nr 1 StGB, § 264 Abs 1 StPO
    Verletzung des Dienstgeheimnisses: Bestätigung und Inhaltsangabe eines anonymen Schreibens durch einen Staatsanwalt gegenüber einem Pressevertreter

  • IWW

    § 353b Abs. 1 StGB, § 353b Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 61 Abs. 1 Satz 2 BBG, § 203 StGB, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 264 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Dienstgeheimnissen hinsichtlich Geheimhaltung; Bekanntgabe des anonymen Schreibens und des Inhalts an den Zeugen durch den Leitenden Polizeidirektor; Versuch der Strafvereitelung im Amt

  • rewis.io

    Verletzung des Dienstgeheimnisses: Bestätigung und Inhaltsangabe eines anonymen Schreibens durch einen Staatsanwalt gegenüber einem Pressevertreter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung von Dienstgeheimnissen hinsichtlich Geheimhaltung; Bekanntgabe des anonymen Schreibens und des Inhalts an den Zeugen durch den Leitenden Polizeidirektor; Versuch der Strafvereitelung im Amt

  • rechtsportal.de

    Verletzung von Dienstgeheimnissen hinsichtlich Geheimhaltung; Bekanntgabe des anonymen Schreibens und des Inhalts an den Zeugen durch den Leitenden Polizeidirektor; Versuch der Strafvereitelung im Amt

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Dienstgeheimnisses: Bestätigung und Inhaltsangabe eines anonymen Schreibens durch einen Staatsanwalt gegenüber einem Pressevertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die veränderte Tatzeit - und die Anklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvereitelung im Amt - und das Dienstgeheimnis

  • tag24.de (Pressebericht, 05.05.2017)

    Geheimnisse verraten? Prozess gegen Ex-Polizeichef wird neu aufgerollt

  • westfalen-blatt.de (Pressebericht, 04.05.2017)

    Krummrey muss erneut vor Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 108 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • RG, 04.03.1940 - 2 D 31/40

    1. Zum Begriffe des "Geheimnisses" im § 353 b StGB. 2. Daß die Offenbarung des

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
    Werden Tatsachen, deren Kenntnis nur einem bestimmten geschlossenen Personenkreis vorbehalten ist, weiteren Personen bekannt, so geht deren Geheimnischarakter dadurch noch nicht verloren (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1965 - 8 StE 1/65, BGHSt 20, 342, 383; RG, Urteil vom 4. März 1940 - 2 D 31/40, RGSt 74, 110, 111; Vormbaum in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 353b Rn. 7; Graf in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 353b Rn. 22 mwN).

    Auch kommt es nicht darauf an, ob die Zahl der Mitwisser bestimmbar ist (vgl. RG, Urteil vom 4. März 1940 - 2 D 31/40, RGSt 74, 110, 111).

    Selbst ein noch ungesichertes und daher der Bestätigung bedürfendes "Bekanntsein' einer Tatsache hebt deren Geheimnischarakter noch nicht auf (vgl. RG, Urteil vom 4. März 1940 - 2 D 31/40, RGSt 74, 110, 111; Vormbaum, aaO, § 353b Rn. 7; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 353b Rn. 4; Graf, aaO, § 353b Rn. 23 mwN).

  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekannt geworden sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129; Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, BGHSt 46, 339, 340 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12, NStZ-RR 2013, 110, 111).

    Erst wenn eine geheimhaltungsbedürftige Tatsache einer ungewissen Vielzahl von Personen bekannt geworden ist und sich dadurch so verbreitet hat oder auf andere Weise so zugänglich geworden ist, dass ein verständiger und erfahrener Mensch ohne weiteres zuverlässig von ihr Kenntnis haben oder sich von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen unschwer überzeugen kann, hat sie ihren Geheimnischarakter verloren (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129 f. zu § 61 Abs. 1 Satz 2 BBG u.a.; und vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, BGHSt 48, 28, 30 ff. zu § 203 StGB; Bosch in SSW-StGB, 3. Aufl., § 353b Rn. 4; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 353b Rn. 13 mwN).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
    Dies ist der Fall, wenn - ungeachtet gewisser Differenzen - bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen und keine wesentliche Änderung des Tatbildes eingetreten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13, Rn. 4; Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02, NStZ 2002, 659 (Ls); Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 216, 218 f.; weitere Nachweise bei Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 95).

    Diese beiden Sachverhalten gemeinsamen Aspekte reichen aus, um die den Verurteilungsgegenstand bildende Tat - auch unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - so zu beschreiben, dass sie nach den allgemeinen Gesetzen der Logik und der Erfahrung eindeutig gekennzeichnet ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 216, 218 f.; Puppe, NStZ 1982, 230, 234 f.).

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekannt geworden sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129; Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, BGHSt 46, 339, 340 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12, NStZ-RR 2013, 110, 111).
  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
    Werden Tatsachen, deren Kenntnis nur einem bestimmten geschlossenen Personenkreis vorbehalten ist, weiteren Personen bekannt, so geht deren Geheimnischarakter dadurch noch nicht verloren (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1965 - 8 StE 1/65, BGHSt 20, 342, 383; RG, Urteil vom 4. März 1940 - 2 D 31/40, RGSt 74, 110, 111; Vormbaum in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 353b Rn. 7; Graf in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 353b Rn. 22 mwN).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
    Eine Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums führt daher nicht zur Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen hinreichend individualisiert ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 - 3 StR 454/15, NStZ-RR 2016, 223 (Ls); Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68; Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133 mwN).
  • BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02

    Geheimnis; Offenkundigkeit (Fahrzeug- und Halterdaten; Registerauskunft nach § 39

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
    Erst wenn eine geheimhaltungsbedürftige Tatsache einer ungewissen Vielzahl von Personen bekannt geworden ist und sich dadurch so verbreitet hat oder auf andere Weise so zugänglich geworden ist, dass ein verständiger und erfahrener Mensch ohne weiteres zuverlässig von ihr Kenntnis haben oder sich von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen unschwer überzeugen kann, hat sie ihren Geheimnischarakter verloren (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129 f. zu § 61 Abs. 1 Satz 2 BBG u.a.; und vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, BGHSt 48, 28, 30 ff. zu § 203 StGB; Bosch in SSW-StGB, 3. Aufl., § 353b Rn. 4; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 353b Rn. 13 mwN).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
    Dies ist der Fall, wenn - ungeachtet gewisser Differenzen - bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen und keine wesentliche Änderung des Tatbildes eingetreten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13, Rn. 4; Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02, NStZ 2002, 659 (Ls); Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 216, 218 f.; weitere Nachweise bei Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 95).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
    Es ist aber weder im Hinblick auf den Zweifelsgrundsatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Sachverhalte zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16, NStZ-RR 2016, 380, 381; Urteil vom 18. September 2009 - 5 StR 224/08, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 20).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
    In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken (Kognitionspflicht), die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26; Urteil vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 13, 320, 321; weitere Nachweise bei Norouzi in Münchener Kommentar zur StPO, § 264 Rn. 10).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12

    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über

  • BGH, 21.08.2013 - 2 StR 311/13

    Begriff der angeklagten Tat (Individualisierbarkeit auch bei Veränderung oder

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; keine automatische Aufhebung der

  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16

    Erhebliche Abweichung des festgestellten Sachverhalts von den in der

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2020 - 14 MB 1/20

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige

    Die Zahl der Mitwisser eines Geheimnisses braucht nicht bestimmbar zu sein, soweit diese innerhalb des begrenzten Personenkreises stehen (RG, Urteil vom 4. März 1940, 2 D 31/40, RGSt 74, 110 [111]; BGH, Urteil vom 16. März 2017 - 4 StR 545/16 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21

    Eine Polizeibeamtin, die im Rahmen ihres Studium für einen Aufstieg in den

    Hierzu muss das Geheimnis dem Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekannt geworden sein (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - 4 StR 545/16 -, juris m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

    Vorausgesetzt wird, dass das Geheimnis dem Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekannt geworden ist (vgl. etwa BGH, Urt. v. 16.03.2017 - 4 StR 545/16 = BeckRS 2017, 107524 Rn. 15; Urt. v. 09.12.2002 - 5 StR 276/02 = NJW 2003, 979).
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