Rechtsprechung
BGH, 16.03.2017 - I ZB 50/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 1032 Abs 1 ZPO, § 1059 Abs 2 Nr 2 Buchst a ZPO, § 1066 ZPO
Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung; widersprüchliches Verhalten durch Erheben der Schiedseinrede im Klageverfahren und Einwendung der fehlenden Schiedsfähigkeit im Verfahren auf ... - IWW
§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § ... 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 1048 Abs. 3 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 2 ZPO, § 574 Abs. 2, § 575 ZPO, § 1060 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 1059 Abs. 2 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ZPO, § 1030 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 2303 BGB, § 1029 Abs. 1 ZPO, § 1029 Abs. 2 ZPO, § 1066 ZPO, §§ 1025 bis 1065 ZPO, § 1031 ZPO, §§ 2231 bis 2252 BGB, § 1030 ZPO, Art. 6 Abs. 1 GG, § 2307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1060 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 1032 Abs. 1 ZPO, § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
Keine einseitige Zuweisung von Streitigkeiten über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht durch den Erblasser
- Wolters Kluwer
Unterwerfung eines Streits über einen Pflichtteilsanspruch der Entscheidung durch ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung
- rewis.io
Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung; widersprüchliches Verhalten durch Erheben der Schiedseinrede im Klageverfahren und Einwendung der fehlenden Schiedsfähigkeit im Verfahren auf ...
- schiedsgericht.expert
Schiedsverfahren Testament, Treuwidrige Schiedseinrede
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zuweisung eines Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung ist unzulässig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a)
Unterwerfung eines Streits über einen Pflichtteilsanspruch der Entscheidung durch ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung - datenbank.nwb.de
Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht durch letztwillige Verfügung; widersprüchliches Verhalten durch Erheben der Schiedseinrede im Klageverfahren und Einwendung der fehlenden Schiedsfähigkeit im Verfahren auf ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein Schiedsgericht?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entscheidung eines Streits über einen Pflichtteilsanspruch durch ein Schiedsgericht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Einschränkung des Pflichtteilsrechts durch testamentarische Schiedsklausel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entscheidung eines Streits über einen Pflichtteilsanspruch durch ein Schiedsgericht
Verfahrensgang
- OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 13/15
- BGH, 16.03.2017 - I ZB 50/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2115
- MDR 2017, 771
- SchiedsVZ 2018, 42
- NJ 2017, 331
- FamRZ 2017, 1264
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 25.10.2017 - 18 U 1202/17
Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsklausel im Testament
Zur näheren Begründung wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.3.2017 - I ZB 50/16 - Rn. 22 ff. m.w.N. (von den Klägern vorgelegt als Anlage zum Schriftsatz vom 12.6.2017) verwiesen. - OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 26 SchH 4/17
Schiedsklausel im Testament: Beendigung eines Schiedsrichteramtes und Bestellung …
Diesbezüglich ergebe sich aus den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 17.05.2017 (IV ZB 25/16) und 16.03.2017 (I ZB 50/16) entgegen der vom Senat in einem Hinweisschreiben geäußerten Rechtsauffassung nichts Abweichendes.Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 17.05.2017, IV ZB 25/16, Rn.11 ff.; Beschluss vom 16.03.2017, I ZB 50/16, Rn. 22 ff.; jeweils zit. nach juris) können Schiedsgerichte durch letztwillige Verfügung gemäß § 1066 ZPO nur dann in gesetzlich statthafter Weise errichtet werden, wenn die materiell-rechtliche Verfügungsbefugnis des Erblasser dies zulässt.