Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13672
BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16 (https://dejure.org/2017,13672)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2017 - V ZB 170/16 (https://dejure.org/2017,13672)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2017 - V ZB 170/16 (https://dejure.org/2017,13672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 3 S 1 Nr 3 FamFG, § 415 Abs 1 FamFG, § 15 Abs 6 S 2 AufenthG, § 18a AsylVfG
    Ausländerrecht: Vorliegen einer Freiheitsentziehungssache bei Aufenthalt des Ausländer im Transitbereich eines Flughafens

  • IWW

    § 18a AsylG, § ... 15 Abs. 6 AufenthG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 415 Abs. 1 FamFG, § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG, § 415 Abs. 2 FamFG, § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG, Art. 104 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Aufenthalt eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens; Einordnung der Anordnung seines dortigen Aufenthalts als Freiheitsentziehung; Entlassung des Betroffenen aus dem Transitbereich noch vor Abschluss des Flughafenverfahrens und Entscheidung über seinen ...

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Vorliegen einer Freiheitsentziehungssache bei Aufenthalt des Ausländers im Transitbereich eines Flughafens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthalt eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens; Einordnung der Anordnung seines dortigen Aufenthalts als Freiheitsentziehung; Entlassung des Betroffenen aus dem Transitbereich noch vor Abschluss des Flughafenverfahrens und Entscheidung über seinen ...

  • rechtsportal.de

    Aufenthalt eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens; Einordnung der Anordnung seines dortigen Aufenthalts als Freiheitsentziehung; Entlassung des Betroffenen aus dem Transitbereich noch vor Abschluss des Flughafenverfahrens und Entscheidung über seinen ...

  • datenbank.nwb.de

    Ausländerrecht: Vorliegen einer Freiheitsentziehungssache bei Aufenthalt des Ausländer im Transitbereich eines Flughafens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Freiheitsentziehungssache im Sinne des FamFG bei Transitaufenthalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 28/15

    Asylverfahren: Verletzung des Beschleunigungsgebots bei mangelnder

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16
    Gegen die Annahme einer Freiheitsentziehung spricht auch, dass es dem Betroffenen freisteht, jederzeit auf dem Luftweg abzureisen (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 28/15, InfAuslR 2017, 61 Rn. 5; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 29/15, Asylmagazin 2017, 60).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Anordnung nach § 15 Abs. 6 AufenthG nach einer gewissen Dauer und wegen der damit verbundenen Eingriffsintensität einer Freiheitsentziehung gleichstehen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, juris Rn. 6, insoweit nicht abgedruckt in Asylmagazin 2014, 57; Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZB 185/14, NVwZ 2015, 840 Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 28/15, InfAuslR 2017, 61 Rn. 5; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 31/15, juris Rn. 5; vgl. auch EGMR, NVwZ 1997, 1102 Tz. 43) und infolgedessen als Freiheitsentziehungssache i.S.v. § 415 Abs. 1 FamFG zu behandeln ist.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Anordnung des Transitaufenthalts nach § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG zur Durchführung des Verfahrens nach § 18a AsylG schon deswegen keine Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung im Sinne der Art. 104 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG dar, weil der Gewährleistungsinhalt der hierdurch geschützten körperlichen Bewegungsfreiheit durch rechtliche und tatsächliche Hindernisse für das freie Überschreiten der Staatsgrenze nicht berührt wird (BVerfGE 94, 166, 199).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16
    Ob die Anordnung des Aufenthalts des Betroffenen in dem Transitbereich des Flughafens ab dem Zeitpunkt als Freiheitsentziehung anzusehen ist, in dem der Asylantrag des Betroffenen im Rahmen des Flughafenverfahrens bestandskräftig abgelehnt worden ist und seine Zurückweisung nicht ohne Verzögerung vollzogen werden kann (so OLG Frankfurt, InfAuslR 2016, 192, 193 mwN; OLG München, NVwZ-RR 2006, 728, 729 f.; offen gelassen in BVerfG, Asylmagazin 2015, 53, 54 mwN; vgl. zum Streitstand Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, Bd. 2, § 15 Rn. 123 ff. sowie Budde in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 415 Rn. 5), hat der Senat bislang nicht entschieden (vgl. Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, zur Veröffentlichung bestimmt), und bedarf auch hier keiner Entscheidung, weil die Entlassung des Betroffenen aus dem Transitbereich noch vor Abschluss des Flughafenverfahrens und Entscheidung über seinen Asylantrag erfolgte.
  • EGMR, 25.06.1996 - 19776/92

    AMUUR v. FRANCE

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16
    Dem steht nicht entgegen, dass die Anordnung nach § 15 Abs. 6 AufenthG nach einer gewissen Dauer und wegen der damit verbundenen Eingriffsintensität einer Freiheitsentziehung gleichstehen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, juris Rn. 6, insoweit nicht abgedruckt in Asylmagazin 2014, 57; Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZB 185/14, NVwZ 2015, 840 Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 28/15, InfAuslR 2017, 61 Rn. 5; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 31/15, juris Rn. 5; vgl. auch EGMR, NVwZ 1997, 1102 Tz. 43) und infolgedessen als Freiheitsentziehungssache i.S.v. § 415 Abs. 1 FamFG zu behandeln ist.
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 90/13

    Ausländerrecht: Anordnung des Transitaufenthalts einer asylsuchenden Familie mit

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16
    Dem steht nicht entgegen, dass die Anordnung nach § 15 Abs. 6 AufenthG nach einer gewissen Dauer und wegen der damit verbundenen Eingriffsintensität einer Freiheitsentziehung gleichstehen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, juris Rn. 6, insoweit nicht abgedruckt in Asylmagazin 2014, 57; Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZB 185/14, NVwZ 2015, 840 Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 28/15, InfAuslR 2017, 61 Rn. 5; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 31/15, juris Rn. 5; vgl. auch EGMR, NVwZ 1997, 1102 Tz. 43) und infolgedessen als Freiheitsentziehungssache i.S.v. § 415 Abs. 1 FamFG zu behandeln ist.
  • BGH, 12.02.2015 - V ZB 185/14

    Aufenthaltsanordnung zur Sicherung der Abreise: Altersgerechte Unterbringung

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16
    Dem steht nicht entgegen, dass die Anordnung nach § 15 Abs. 6 AufenthG nach einer gewissen Dauer und wegen der damit verbundenen Eingriffsintensität einer Freiheitsentziehung gleichstehen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, juris Rn. 6, insoweit nicht abgedruckt in Asylmagazin 2014, 57; Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZB 185/14, NVwZ 2015, 840 Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 28/15, InfAuslR 2017, 61 Rn. 5; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 31/15, juris Rn. 5; vgl. auch EGMR, NVwZ 1997, 1102 Tz. 43) und infolgedessen als Freiheitsentziehungssache i.S.v. § 415 Abs. 1 FamFG zu behandeln ist.
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 29/15

    Beschränkung des Aufenthalts eines Ausländers auf den Transitbereich eines

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16
    Gegen die Annahme einer Freiheitsentziehung spricht auch, dass es dem Betroffenen freisteht, jederzeit auf dem Luftweg abzureisen (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 28/15, InfAuslR 2017, 61 Rn. 5; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 29/15, Asylmagazin 2017, 60).
  • BGH, 08.12.2016 - V ZB 31/15

    Rechtmäßige Aufrechterhaltung einer Unterbringungsanordnung

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16
    Dem steht nicht entgegen, dass die Anordnung nach § 15 Abs. 6 AufenthG nach einer gewissen Dauer und wegen der damit verbundenen Eingriffsintensität einer Freiheitsentziehung gleichstehen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, juris Rn. 6, insoweit nicht abgedruckt in Asylmagazin 2014, 57; Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZB 185/14, NVwZ 2015, 840 Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 28/15, InfAuslR 2017, 61 Rn. 5; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 31/15, juris Rn. 5; vgl. auch EGMR, NVwZ 1997, 1102 Tz. 43) und infolgedessen als Freiheitsentziehungssache i.S.v. § 415 Abs. 1 FamFG zu behandeln ist.
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die behördliche

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16
    Ob die Anordnung des Aufenthalts des Betroffenen in dem Transitbereich des Flughafens ab dem Zeitpunkt als Freiheitsentziehung anzusehen ist, in dem der Asylantrag des Betroffenen im Rahmen des Flughafenverfahrens bestandskräftig abgelehnt worden ist und seine Zurückweisung nicht ohne Verzögerung vollzogen werden kann (so OLG Frankfurt, InfAuslR 2016, 192, 193 mwN; OLG München, NVwZ-RR 2006, 728, 729 f.; offen gelassen in BVerfG, Asylmagazin 2015, 53, 54 mwN; vgl. zum Streitstand Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, Bd. 2, § 15 Rn. 123 ff. sowie Budde in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 415 Rn. 5), hat der Senat bislang nicht entschieden (vgl. Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, zur Veröffentlichung bestimmt), und bedarf auch hier keiner Entscheidung, weil die Entlassung des Betroffenen aus dem Transitbereich noch vor Abschluss des Flughafenverfahrens und Entscheidung über seinen Asylantrag erfolgte.
  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 98/16

    Ansehen des nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhenden Aufenthalts eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhende Aufenthalt eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens jedenfalls dann nicht als Freiheitsentziehungssache anzusehen, wenn - wie hier - weder die Frist des § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG abgelaufen noch (im Verfahren nach § 18a AsylG) über einen Asylantrag des Betroffenen entschieden worden ist (Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 170/16, FGPrax 2017, 136 Rn. 4).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16

    Erwarten der Abreise innerhalb der Anordnungsdauer hinsichtlich Zulässigkeit der

    Der richterlich angeordnete Aufenthalt eines Ausländers steht nach § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG einer Freiheitsentziehung im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG jedenfalls dann gleich, wenn die richterliche Anordnung - wie hier - über den in § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG genannten Zeitraum von 30 Tagen hinausreicht (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011 Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 170/16, FGPrax 2017, 136 Rn. 6 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht