Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,3212
BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52 (https://dejure.org/1953,3212)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1953 - 4 StR 745/52 (https://dejure.org/1953,3212)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1953 - 4 StR 745/52 (https://dejure.org/1953,3212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,3212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
    Ohne Rechtsirrtum nimmt - das Landgericht Verführung des Jungen an; die Verurteilung aus § 175 a Nr. 3 StGB setzte aber weiter voraus, dass sich der Junge zur Unzucht hat missbrauchen lassen, mit einer seinem Lebensalter entsprechenden inneren Anteilnahme an diesem Unzuchtstreiben beteiligt, also geschlechtliche Empfindungen bei sich oder dem Verführer bewusst hat hervorrufen wollen (BGHSt 2, 40).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
    Gegen die Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf den vom Verteidiger bezeichneten Umfang bestehen zwar keine Bedenken (BGH NJW 1951, 893).
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
    Der neunjährige Junge wurde von dem Angeklagten ohne Erfolg aufgefordert, das erregte Glied des Angeklagten anzufassen; das Anfassen allein ist aber noch kein Unzuchtstreiben im Sinne der §§ 175, 175 a StGB; dieses setzt ein Handeln von gewisser Dauer und Stärke voraus (BGHSt 1, 293).
  • BGH, 13.06.1952 - 4 StR 123/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
    Die Anwendung des § 20 a Abs. 1 StGB hat ferner zur sachlichen Voraussetzung, dass die früheren und zur Aburteilung stehenden Straftaten Symptomtaten, also Kennzeichen ein und desselben inneren Hanges zum Verbrechen sein müssen (vgl. Entscheidungen des Senates vom 13. Juni 1952 4 StR 123/52 und vom 26. September 1952 4 StR 352/52).
  • BGH, 25.09.1952 - 4 StR 352/52

    Beurteilung des kriminalbiologischen Persönlichkeitsbildes

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
    Die Anwendung des § 20 a Abs. 1 StGB hat ferner zur sachlichen Voraussetzung, dass die früheren und zur Aburteilung stehenden Straftaten Symptomtaten, also Kennzeichen ein und desselben inneren Hanges zum Verbrechen sein müssen (vgl. Entscheidungen des Senates vom 13. Juni 1952 4 StR 123/52 und vom 26. September 1952 4 StR 352/52).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
    Es hat sich im wesentlichen mit der Betrachtung der einzelnen Taten begnügt; die Untersuchung musste sich aber auch auf die Persönlichkeit des Angeklagten und den Verlauf seiner äusseren Lebensverhältnisse erstrecken (BGHSt 1, 94, 99).
  • RG, 20.07.1939 - 5 D 401/39

    1. Eine erst im Alter auftretende Neigung zu Sittlichkeitsverbrechen, die auf den

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
    Bei der Aburteilung von Sittlichkeitsverbrechen kann allerdings zur Begründung der Eigenschaft eines Gewohnheitsverbrechers auch der Hang zu Diebstählen unterstützend verwertet werden (RGSt 73, 276).
  • RG, 11.12.1934 - 1 D 1326/34

    1. Zum Begriff des Gewohnheitsverbrechers. 2. Begründet die Unterlassung der im §

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
    Auf welche Ursache ein Hang zu Verbrechen zurückgeht, ist für die rechtliche Beurteilung nicht entscheidend; massgebend ist lediglich, dass er vorhanden ist und dass die Verfehlungen des Täters auf ihn zurückzuführen sind (RGSt 69, 129).
  • RG, 26.07.1938 - 1 D 470/38

    1. Zu dem Begriffe der "anderen Medizinalpersonen" im § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB. 2.

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
    Gewohnheitsverbrecher ist auch derjenige, der zwar die Gelegenheit zur Begehung von Verbrechen nicht aufsucht, aber aus einem inneren Hang zu Verbrechen äusseren Anlassen regelmässig nicht widerstehen kann (RGSt 72, 296).
  • BGH, 20.02.1968 - 1 StR 9/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung zur Unzucht - Rechtmäßigkeit

    Gerade der Übergang von einer Verbrechensart zur anderen kann diesen Hang dartun (4 StR 745/52 v. 16. April 1953 im Anschluß an RG DJ 1934, 1351; vgl. auch BGHSt 16, 296 ff.).
  • BGH, 30.03.1965 - 1 StR 494/64

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verurteilung des Angeklagten

    Einmal hat es möglicherweise verkannt, daß der Hang zu strafbaren Handlungen, der den Gewohnheitsverbrecher kennzeichnet, einer ganz allgemeinen asozialen Haltung entspringen und sich in ungleich gearteten und gegen verschiedene Rechtsgüter gerichteten Straftaten äußern kann (BGHSt 16, 296; BGH Urt. vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 599/53 und Urt. vom 16. April 1953 - 4 StR 745/52).
  • BGH, 05.02.1965 - 4 StR 492/64

    Beurteilung eines Täters als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher - Vorliegen eines

    Auch der ist Gewohnheitsverbrecher, der aus Willensschwäche dem Anreiz zu Verbrechen nicht widerstehen kann und aus diesem Grunde jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt, der andere widerstanden hätten (RGSt 72, 259, 260; 72, 295, 296; 73, 44, 46; BGH NJW 1955, 799 Nr. 15 und Urteil vom 16. April 1953 - 4 StR 745/52).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 633/60

    Verurteilung wegen schwerer Unzucht - Verurteilung als gefährlicher

    An sich ist es zwar möglich, daß ein Täter sich als Hangverbrecher nicht nur auf einem , sondern auf mehreren - auch völlig wesensverschiedenen - Gebieten betätigt, ja sogar einen allgemeinen Hang zu Verbrechen jeder Art zeigt (u.a. RGSt 68, 149, 156; 73, 276; 75, 343, 344/345; RG JW 1935, 932 Nr. 10; BGH 4 StR 745/52 vom 16. April 1953 und 3 StR 599/53 vom 3. Dezember 1953).
  • BGH, 11.05.1965 - 5 StR 155/65

    Mehrere Diebstahlstaten als fortgesetzte Handlung - Einbeziehung der Vorstrafen

    Demgegenüber ist jedoch § 20 a Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( 4 StR 745/52 vom 16. April 1953 und 3 StR 599/53 vom 3. Dezember 1953 - beide unveröffentlicht) und des Reichsgerichts (s. u.a. in DR 1940, 682³ und DR 1943, 481) nur eine Hilfsvorschrift.
  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 662/53

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hätte zunächst die Anwendbarkeit des Strafschärfungsgrundes des § 20 a Abs. 1 StGB prüfen müssen; diese zwingende Vorschrift geht der Kannbestimmung des Absatzes 2, die das Landgericht angewandt hat, vor (BGH 4 StR 745/52 vom 16. April 1953).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht