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   BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56   

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https://dejure.org/1957,3359
BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56 (https://dejure.org/1957,3359)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1957 - 5 StR 431/56 (https://dejure.org/1957,3359)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1957 - 5 StR 431/56 (https://dejure.org/1957,3359)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56
    In Bezug auf § 61 Nr. 3 StPO (nach dieser Bestimmung ist nur Br., nicht auch die Zeugin We. unbeeidigt geblieben) beruft sich die Revision auf BGHSt 1, 8 (= LM Nr. 1 zu § 61 Nr. 3 StPO mit Anm. von Jagusch).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
    Auszug aus BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56
    Dem kann jedoch schon dadurch Genüge getan sein, daß nur die Gesetzesstelle nach der Paragraphennummer angegeben wird (LK Nr. 3 und 4 zu § 61 Nr. 3 StPO, letztere = BGHSt 1, 216).
  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 493/51
    Auszug aus BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56
    Ohne Erfolg beruft sich die Revision, was zunächst die Fälle des § 60 Nr. 3 StPO anlangt, auf das Urteil des Bundesgerichtshofes 1 StR 493/51 vom 11. Dezember 1951 (NJW 1952, 273 = LM Nr. 3 zu § 60 Nr. 3 StPO mit Anm. von Jagusch).
  • BGH, 16.12.1952 - 1 StR 575/52

    Kompetenzen von Gerichtsreferendaren in Bayern in der Zeit von 1946 bis zum 31.

    Auszug aus BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56
    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1952 (NJW 1953, 231/2327) ausdrücklich bestätigt.
  • BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich

    Auszug aus BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56
    Er war dadurch andererseits nicht in gesetzlich unzulässiger Weise bei seinen Geschäften als Vorsitzender der Strafkammer derart eingeschränkt, daß die Voraussetzungen der Entscheidung BGHSt 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55] zutreffen.
  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
    Auszug aus BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1956 (BGHSt 9, 367 ff) ausgeführt, daß die Zuständigkeitsregelung des Gerichtsverfassungsgesetzes, die der Staatsanwaltschaft die Befugnis einräumt, die gerichtliche Zuständigkeit nach näher geregelten Voraussetzungen zu wählen, nicht gegen Art. 101 GG verstößt.
  • BGH, 11.12.1956 - 5 StR 382/56
    Auszug aus BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56
    Dem hat sich der Senat in seinem Urteil 5 StR 382/56 vom 11. Dezember 1956 mit ausführlicher Begründung angeschlossen.
  • BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65

    Annahme eines Untreuetatbestandes wegen Missbrauchs der Verfügungsbefugnis über

    Das hat der Senat bereits in seiner unveröffentlichten Entscheidung vom 16. April 1957 (5 StR 431/56 S. 7) ausgesprochen.
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