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   BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 176/66   

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https://dejure.org/1969,480
BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 176/66 (https://dejure.org/1969,480)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1969 - VIII ZR 176/66 (https://dejure.org/1969,480)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1969 - VIII ZR 176/66 (https://dejure.org/1969,480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mangelhaftigkeit einer gelieferten Ware zur Zeit des Gefahrübergangs - Verdacht der Salmonellenverseuchung - Aufhebung des vorausgesetzten Gebrauchs durch Unverkäuflichkeit der Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachmangel: Schlechter Ruf/ Verdacht eines Mangels, § 434 Abs. 1 BGB

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 51
  • NJW 1969, 1171
  • MDR 1969, 657
  • DB 1969, 877
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 11.03.1932 - II 307/31

    Ruisdael - § 119 Abs. 2 BGB, § 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr

    Auszug aus BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 176/66
    Unter den dargelegten Umständen wird deshalb auch ein solcher Mangel von dem in § 459 Abs. 1 BGB weit gefaßten Fehlerbegriff mit erfaßt (vgl. hierzu auch RGZ 135, 339, 342; 161, 330, 332; Esser, Schuldrecht 2. Aufl. (1960) § 105, 2 a, 4; Larenz, Lebrbuch des Schuldrechts II 2. Bd. Bes.
  • RG, 05.10.1939 - V 87/39

    1. Kann Eigenschaft eines gekauften Baugrundstücks die aus der örtlichen Lage und

    Auszug aus BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 176/66
    Unter den dargelegten Umständen wird deshalb auch ein solcher Mangel von dem in § 459 Abs. 1 BGB weit gefaßten Fehlerbegriff mit erfaßt (vgl. hierzu auch RGZ 135, 339, 342; 161, 330, 332; Esser, Schuldrecht 2. Aufl. (1960) § 105, 2 a, 4; Larenz, Lebrbuch des Schuldrechts II 2. Bd. Bes.
  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 195/13

    Haftung des Futtermittelverkäufers für dioxinverdächtiges Tierfutter

    a) Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht an die Rechtsprechung des Senats angeknüpft, wonach beim Kauf von Lebensmitteln, die zur Weiterveräußerung bestimmt sind, ein Sachmangel der gelieferten Ware auch dann anzunehmen ist, wenn sie wegen ihrer Herkunft unter dem auf konkrete Tatsachen gestützten, naheliegenden Verdacht gesundheitsschädlicher Beschaffenheit stehen, dieser Verdacht durch dem Käufer zumutbare Maßnahmen nicht zu beseitigen ist und daher die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verkäuflichkeit der Ware entfällt (Senatsurteile vom 16. April 1969 - VIII ZR 176/66, BGHZ 52, 51; vom 14. Juni 1972 - VIII ZR 75/71, WM 1972, 1314; vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87, NJW 1989, 218; jeweils zu § 459 Abs. 1 BGB aF).
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 25/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses bei Hausschwammverdacht

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß der Verdacht eines schwerwiegenden Fehlers der Kaufsache selbst einen Fehler darstellen kann, über den der Verkäufer den Käufer aufklären muß, will er nicht - unter den weiteren Voraussetzungen der Norm - nach § 463 Satz 2 BGB a.F. haften (vgl. BGHZ 52, 51 - Salmonellenverdacht; BGH, Urt. v. 20. Juni 1968, III ZR 32/66, WM 1968, 1220 - Hausschwammverdacht; Senat, Urt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 285/99, NJW 2001, 64 - Altlastenverdacht).
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87

    Ansprüche des Käufers von mit Glykol versetzten Wein; Verdacht der

    Der erkennende Senat hat zwar in einem Fall, in dem der Verdacht eines Salmonellenbefalles von Gefrierhasen bestand, entschieden, daß beim Kauf zum Weiterverkauf ein Fehler der gelieferten Ware auch vorliegen kann, wenn sie wegen ihrer Herkunft unter dem auf konkrete Tatsachen gestützten, naheliegenden Verdacht gesundheitsschädlicher Beschaffenheit steht, dieser Verdacht durch dem Käufer zumutbare Maßnahmen nicht zu beseitigen ist und daher zwangsläufig die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verkäuflichkeit der Ware entfällt (BGHZ 52, 51).
  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 75/71

    Haftung für Sachmängel - Lebensmittel - Verseuchung - Verdacht der Verseuchung -

    * Bei zur Weiterveräußerung bestimmten Lebensmitteln bildet der nicht ausgeräumte Verdacht einer gesundheitsgefährdenden Verseuchung der Ware und die dadurch herbeigeführte Unverkäuflichkeit auch dann einen bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel, wenn der Verdacht der Verseuchung zwar erst nach Gefahrübergang entsteht, jedoch auf Tatsachen beruht, die vor Gefahrübergang gegeben, aber nicht erkannt waren (Ergänzung zum Urteil BGHZ 52, 51) *.
  • LG Bonn, 30.10.2003 - 10 O 27/03

    Verdacht der schwerwiegenden Mangelhaftigkeit der Kaufsache als Sachmangel im

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bereits der Verdacht eines schwerwiegenden Mangels der Kaufsache selbst einen Mangel darstellen kann, über den der Verkäufer den Käufer aufklären muss, will er nicht - unter den weiteren Voraussetzungen der Normen - nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 S.1, 437 Nr. 3 BGB haften (vgl. BGHZ 52, 51 - Salmonellenverdacht; BGH, Urt. vom 20. Juni 1968, III ZR 32/66, WM 1968, 1220 - Hausschwammverdacht; BGH, Urt. vom 20. Oktober 2000, V ZR 285/99, NJW 2001, 64 - Altlastenverdacht, BGH, Urt. vom 7. Februar 2003, Az: V ZR 25/02, NJW-RR 2003, 772-773 - alle Urteile zu § 463 S.2 BGB a.F.).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07

    Kaufvertrag: Rücktrittsrecht wegen fehlender Handelbarkeit von unter

    Das Landgericht geht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass eine Handelsware auch dann mangelhaft ist, wenn durch konkrete Tatsachen der naheliegende Verdacht begründet wird, dass die zum Weiterverkauf gelieferte Ware gesundheitlich nicht unbedenklich und deshalb nicht verkehrsfähig ist (BGH NJW 1969, 1171, 1172; NJW 1972, 1462; NJW 1989, 218, 219/220; NJW-RR 2005, 1218, 1219/1220).

    Dieser Verdacht hätte allenfalls durch umfangreiche lebensmitteltechnische Untersuchungen durch einen Sachverständigen ausgeräumt werden können, die der Beklagten im Hinblick auf die daraus erwachsene Kostenlast nicht zumutbar waren (BGH NJW 1969, 1171, 1172).

  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 67/04

    Verdacht der Dioxinbelastung von Fleisch als Sachmangel

    Soweit das Oberlandesgericht allerdings bei der Prüfung der Frage, ob das gelieferte Fleisch im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vertragsgemäß im Sinne der Art. 35, 36 CISG war, auf die Senatsurteile vom 16. April 1969 (BGHZ 52, 51), vom 14. Juni 1972 (VIII ZR 75/71, NJW 1972, 1462 = WM 1972, 1314) und vom 23. November 1988 (VIII ZR 247/87, NJW 1989, 218) Bezug nimmt, verkennt es, daß diese Entscheidungen noch vor dem Inkrafttreten des CISG in Deutschland und zu § 459 BGB a.F. ergangen sind.
  • OLG Brandenburg, 02.06.2016 - 5 U 34/14

    Grundstückskaufvertrag: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel;

    Dabei genügt nicht jeder Verdacht eines Mangels, vielmehr muss er auf konkrete Tatsachen von einigem Gewicht gestützt werden und die Sache selbst betreffen (BGH NJW 1969, 1171).
  • OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94

    Altlasten und Fehler

    Dieser stellt an sich, wie der Senat (Urteil vom 25.2.1993 - 32 U 4258/92 -),bereits unter Bezugnahme auf die in BGHZ 52, 51 ff. abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofes entschieden hat, einen Sachmangel dar.

    So hat der Bundesgerichtshof auf dem Gebiet des dem Umweltschutz verwandten Verbraucherschutzes erkannt, daß beim Kauf zum Weiterverkauf ein Fehler der gelieferten Ware auch vorliegen kann, wenn sie wegen ihrer Herkunft unter dem auf konkrete Tatsachen gestützten, naheliegenden Verdacht gesundheitsschädlicher Beschaffenheit steht, dieser Verdacht durch dem Käufer zumutbare Maßnahmen nicht zu beseitigen ist und daher zwangsläufig die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verkäuflichkeit der Ware entfällt, (BGHZ 52, 51, 53 ff.).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 84/03

    Internationaler Warenkauf: Vertragswidrigkeit belgischen Schweinefleischs wegen

    Sie verfolgt ihren erstinstanzlichen Antrag weiter und rügt, die von dem Landgericht herangezogene Entscheidung des BGH (NJW 1969, S. 1171) sei nicht anwendbar, weil dort vor dem Verkauf bereits ein Salmonellenverdacht festgestellt worden sei.

    Die Rüge der Berufung, das Landgericht habe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1969, S. 1171 zu Unrecht auf den vorliegenden Fall angewandt, schlägt nicht durch.

  • LG Bielefeld, 31.03.2017 - 8 O 307/16
  • OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02

    Obligatorische Rechte als Rechtsmangel

  • BGH, 22.06.1983 - VIII ZR 92/82

    Anforderungen an die Schlüssigkeit des Klagevorbringens - Erwerb eines

  • LG Bonn, 18.04.2012 - 13 O 297/11

    Anfechtung eines Bauträgervertrages wegen arglistiger Täuschung über das

  • OLG München, 15.06.2021 - 28 U 1262/21

    Verspricht der Unternehmer einen KfW 40-Standard muss dieser auch ohne

  • BGH, 20.12.2005 - VIII ZR 320/04

    Sachmängel von Lebensmitteln

  • OLG Hamm, 28.11.2022 - 22 U 28/22

    Blindgänger; Blindgängerverdachtspunkt; Sachmangel; Arglist

  • LG Bonn, 18.04.2012 - 13 O 294/11

    Sachmangel aus einem Bauträgervertrag bei Vorhandensein von DDT im Gebälk einer

  • LG München I, 13.12.2023 - 29 O 1152/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Software, Kaufvertrag, Vertragsschluss, AGB,

  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 120/73

    Haftung eines Frachtführers bei Entwertung der ganzen Sendung infolge

  • OLG Hamm, 10.02.1993 - 12 U 167/92

    Abgrenzung einer Zahlungszusage von Schuldbeitritt oder Bürgschaftserklärung

  • OLG Koblenz, 20.08.2014 - 5 U 236/14

    Pflicht eines Alten- und Pflegeheims zur sachgemäßen Lagerung von Medikamenten

  • LG Gießen, 18.03.2003 - 8 O 57/01
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2004 - 9 U 2/03

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Hausgrundstück im Wege des großen

  • LG Lübeck, 23.09.1986 - 6 S 90/86

    Beginn der Verjährung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche

  • OLG Hamburg, 13.09.1990 - 6 U 65/90

    Ladungstüchtigkeit; Schiff; Lebensmittel; Bleistaub; Kontamination; Verdacht;

  • LG Ellwangen/Jagst, 21.09.2023 - 6 O 99/22

    Gefälschte Bekleidungswaren - Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Plagiaten

  • OLG Stuttgart, 26.02.1998 - 6 W 11/98

    Verjährung des leasingtypischen Ausgleichsanspruchs

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