Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,772
BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86 (https://dejure.org/1986,772)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86 (https://dejure.org/1986,772)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1986 - IVb ARZ 4/86 (https://dejure.org/1986,772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit - Zuständigkeit bei mehreren Abänderungsklagen

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3209
  • MDR 1986, 921
  • FamRZ 1986, 660
  • Rpfleger 1986, 228
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83

    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
    Nach dieser - auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhenden (BGHZ 90, 155, 157) - Vorschrift ist ein zuständiges Gericht dann zu bestimmen, wenn mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen und für den Rechtsstreit ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nicht begründet ist.
  • BayObLG, 20.08.1981 - Allg. Reg. 65/81

    Widerspruch; Mahnverfahren; Zuständigkeitsbestimmung; Streitverfahren;

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 36 Nr. 3 ZPO voraussetzt, daß eine Streitgenossenschaft - in einer der Formen der §§ 59, 60 oder 62 ZPO (vgl. Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 36 Anm. D III a; a.A. Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 36 Rdn. 11: § 36 Nr. 3 ZPO nur im Fall des § 62 ZPO ) - tatsächlich besteht (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 44. Aufl. § 36 Anm. 3 C; OLG Zweibrücken MDR 1983, 495 ; BayObLG VersR 1982, 371).
  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
    Das gilt insbesondere deshalb, weil die neue Unterhaltsbemessung - im Rahmen der Möglichkeiten des § 323 ZPO - unter Beachtung aller, auch der jeweils anderen betroffenen Unterhaltsberechtigten zu erfolgen und auch deren Bedürftigkeit mit zu berücksichtigen hat (vgl. dazu BGH Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 2/78 = FamRZ 1980, 555, 557).
  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
    Diese Bestimmung, die verlangt, daß die in Frage stehenden Ansprüche oder Verpflichtungen "gleichartig" sind und auf einem "im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund" beruhen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Zweckmäßigkeitsvorschrift weit auszulegen (BGH Urteil vom 21. Februar 1975 - V ZR 148/73 = NJW 1975, 1228; vgl. Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 49 II S. 268).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.1983 - 2 AR 3/83
    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 36 Nr. 3 ZPO voraussetzt, daß eine Streitgenossenschaft - in einer der Formen der §§ 59, 60 oder 62 ZPO (vgl. Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 36 Anm. D III a; a.A. Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 36 Rdn. 11: § 36 Nr. 3 ZPO nur im Fall des § 62 ZPO ) - tatsächlich besteht (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 44. Aufl. § 36 Anm. 3 C; OLG Zweibrücken MDR 1983, 495 ; BayObLG VersR 1982, 371).
  • BGH, 24.06.2008 - X ARZ 69/08

    Gerichtsstand der Widerklage bei Drittwiderklage; Bestimmung des gemeinsam

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch Ausnahmen zugelassen, wenn sachlich vorrangige Gründe es rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.4.1986 - IVb ARZ 4/86, NJW 1986, 3209).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2017 - 13 SV 18/16

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei Gerichtsstandsbestimmung

    Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, dass als zuständiges Gericht im Fall des § 36 Nr. 3 ZPO grundsätzlich nur ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem wenigstens einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH NJW 1986, 3209, [BGH 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86] Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Auflage, § 36, Rn. 17).

    Nur ausnahmsweise kann auch ein Gericht bestimmt werden, bei dem keiner der verklagten Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat; dies ist nur aus sachlich vorrangigen Gründen zu rechtfertigen (BGH NJW 1986, 3209 [BGH 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86] ).

  • BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des

    Der Bundesgerichthof hat Ausnahmen von dem Grundsatz, dass regelmäßig nur der allgemeine Gerichtsstand einer der als Streitgenossen zu verklagenden Personen als gemeinsamer Gerichtsstand zu bestimmen ist, zugelassen, wenn sachlich vorrangige Gründe dies rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86, NJW 1986, 3209).
  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Als eine weitgehend auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Vorschrift ist § 60 ZPO weit auszulegen (BGH, Urt. v. 21.2.1975 - V ZR 148/73, NJW 1975, 1228; Beschl. v. 16.4.1986 - Ivb ARZ 4/86, NJW 1986, 3209).
  • OLG Hamm, 20.10.2016 - 32 Sa 63/16

    Gerichtsstandbestimmung; sachliche und örtliche Zuständigkeit;

    Zwar ist regelmäßig ein Gericht zu bestimmen, an dem einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschluss vom 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86, juris Rn. 11; Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 17).
  • BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91

    Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Widerklage der

    Der vorliegende Fall gibt keinen Anlaß, der Frage abschließend nachzugehen, ob der Begriff der Streitgenossen im Sinne des § 36 Nr. 3 ZPO im gleichen Sinne wie die §§ 59 ff. ZPO zu verstehen ist (vgl. dazu BGHZ 90, 155, 157 [BGH 16.02.1984 - I ARZ 395/83]; BGH, Beschl. v. 16.04.1986 - IV b ARZ 4/86, NJW 1986, 3209).
  • OLG Hamburg, 18.07.2005 - 13 AR 24/05

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Streitgenossen für

    Zwar entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass als zuständiges Gericht im Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH NJW 1987, 439 f.; BGH NJW 1986, 3209 f. m. w. N.), was hier beim Landgericht Krefeld nicht der Fall ist.

    Abweichungen von dieser Regel können jedoch aus sachlich vorrangigen Gründen gerechtfertigt sein (BGH NJW 1986, 3209 f.).

  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein

    Gleichgültig; ob es sich um Erst- oder Abänderungsklagen der Unterhaltsberechtigten oder - wie hier - um Abänderungsklagen des Unterhaltsverpflichteten auf Herabsetzung seiner Unterhaltspflichten handelt, ist es zweckmäßig, hierüber in einem einheitlichen Verfahren gemeinsam zu verhandeln und zu entscheiden, weil die neue Unterhaltsbemessung, insbesondere in Mangelfällen, unter Beachtung der Bedürftigkeit aller anderen Unterhaltsberechtigten zu erfolgen hat (Senatsbeschluß vom 16. April 1986 - IV b ARZ 4/86 - NJW 1986, 3209).
  • BayObLG, 08.10.1998 - 1Z AR 59/98

    Klagen gegen mehrere Streitgenossen, für die kein gemeinsamer Gerichtsstand

    Danach kann für die Durchführung dieser Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein gemeinschaftliches Gericht bestimmt werden (vgl. BGH NJW 1986, 3209 ).

    Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann auch bei Unterhaltsabänderungsklagen grundsätzlich nur ein Gericht als zuständig bestimmt werden, bei dem einer der beklagten Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH NJW 1986, 3209 ).

  • OLG Hamm, 31.08.2015 - 32 Sa 33/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters

    Ausnahmsweise kann aber auch ein Gericht bestimmt werden, bei dem keiner der verklagten Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, wenn sachlich vorrangige Gründe dies rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 21.08.2008 - X ARZ 105/08, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 20.05.2008 - X ARZ 98/08, juris Rn. 20; auch in BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13, ist nicht ersichtlich, das ein allgemeiner Gerichtsstand an dem bestimmten Gericht gegeben war; Toussaint in: BeckOK ZPO, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 25; Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 18).
  • OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite;

  • BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94

    Rechtskraft eines Unterhaltstitels bei teilweise freiwillig geleisteten

  • KG, 08.11.2013 - 18 AR 44/13

    Gerichtliches Zuständigkeitsbestimmungsverfahren: Kennzeichnendes Merkmal der

  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossenschaft -

  • OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 18/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite;

  • LAG Sachsen, 13.01.2005 - 3 SHa 15/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nur, wenn die Streitgenossen keinen

  • BayObLG, 07.07.2000 - 4Z AR 71/00

    Örtlich ausschließliche Zuständigkeit nach § 642 Abs. 1 S. 1 ZPO

  • BayObLG, 25.03.1997 - 1Z AR 2/97

    Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft einer italienischer Gesellschaft -

  • OLG Dresden, 22.09.2010 - 3 AR 52/10

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Beteiligung eines im Ausland

  • OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 AR 9/08

    Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstands als gemeinsamer Gerichtsstand

  • BayObLG, 03.03.1998 - 1Z AR 9/98

    Zuständiges Gericht bei Verfahren gegen die Architekten die mit Planung

  • BayObLG, 12.03.1997 - 1Z AR 100/96

    Örtliche Zuständigkeit für selbständiges Beweisverfahren gegen mehrere

  • BayObLG, 07.03.1996 - 1Z AR 14/96

    Anspruch auf Ersatz des Schadens durch eine fehlerhafte Beratung eines

  • BGH, 08.04.1987 - IVb ARZ 10/87
  • OLG Celle, 07.01.2021 - 18 AR 33/20

    Sachliche Zuständigkeitsbestimmung bei Verbindung von WEG- und ZPO-Sache?

  • BGH, 03.02.1988 - IVb ARZ 41/87
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht