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   BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01   

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https://dejure.org/2002,903
BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01 (https://dejure.org/2002,903)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2002 - X ZR 17/01 (https://dejure.org/2002,903)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2002 - X ZR 17/01 (https://dejure.org/2002,903)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für "Incentive-Pauschalreisen"

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für "Incentive-Pauschalreisen"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für Incentive-Pauschalreisen

  • archive.is (Leitsatz)

    Reisevertrag / Incentive-Reise / Beweislast Insolvenzabsicherung

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Einstandspflicht aus Sicherungsscheinen für Pauschalreisen

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Einstandspflicht aus Sicherungsscheinen für Pauschalreisen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Begriff des "Reisenden" bei sog. Incentive-Reisen

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2238
  • MDR 2002, 1109
  • VersR 2002, 972
  • DB 2002, 1773 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01
    Einer Vorlage bedarf es jedoch dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, daß für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Fragen für den betreffenden Rechtsstreit kein Raum bleibt (EuGH, Urt. v. 6.10.1982, Rs. 283/81 - "C.I.L.F.I.T.", Slg. 1982, 3415, 3431 f.; BGH Urt. v. 22.5.1989 - II ZR 206/88, RIW 1989, 745, 746).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01
    Einer Vorlage bedarf es jedoch dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, daß für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Fragen für den betreffenden Rechtsstreit kein Raum bleibt (EuGH, Urt. v. 6.10.1982, Rs. 283/81 - "C.I.L.F.I.T.", Slg. 1982, 3415, 3431 f.; BGH Urt. v. 22.5.1989 - II ZR 206/88, RIW 1989, 745, 746).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch

    Auszug aus BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01
    Höhere Gewalt im Sinne von § 651 j BGB und damit im Sinne des § 8 Satz 5 der AGB von F. S. ist ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (BGHZ 100, 185).
  • BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00

    Formularmäßige Einschränkung einer Reiseversicherung

    Auszug aus BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01
    § 651 k BGB bezweckt ebenso wie Art. 7 der Pauschalreiserichtlinie den vollständigen Schutz der in diesen Vorschriften genannten Rechte der Verbraucher und damit den Schutz der Verbraucher gegen sämtliche Risiken, die sich aus der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ergeben (vgl. BGH Urt. v. 28.3.2001 - IV ZR 19/00, NJW 2001, 1934 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 15.6.1999 - Rs. C-140/97 - Rechberger, Slg. 1999 I 3499 = NJW 1999, 3181, 3185).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01
    Die Tatsachenwürdigung zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts kann in der Revisionsinstanz nur beschränkt darauf überprüft werden, ob der Tatrichter sich mit dem Prozeßstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr, vgl. BGH Urt. v. 14.1.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935).
  • EuGH, 15.06.1999 - C-140/97

    Rechberger u.a.

    Auszug aus BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01
    § 651 k BGB bezweckt ebenso wie Art. 7 der Pauschalreiserichtlinie den vollständigen Schutz der in diesen Vorschriften genannten Rechte der Verbraucher und damit den Schutz der Verbraucher gegen sämtliche Risiken, die sich aus der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ergeben (vgl. BGH Urt. v. 28.3.2001 - IV ZR 19/00, NJW 2001, 1934 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 15.6.1999 - Rs. C-140/97 - Rechberger, Slg. 1999 I 3499 = NJW 1999, 3181, 3185).
  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

    Ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt nach § 651j BGB (vgl. zum Begriff der höheren Gewalt BGHZ 100, 85; Sen.Urt. v. 16.4.2002 - X ZR 17/01, NJW 2002, 2238, 2240 = RRa 2002, 154) besteht deshalb auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses mit erheblicher, und nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.
  • BayObLG, 22.07.2021 - 102 AR 51/21

    Gerichtstand für Klage gegen Pauschalreiseveranstalter und

    Jedoch hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Januar 1985, VII ZR 63/84, BGHZ 93, 271 entschieden, dass ein zwischen einer Fluggesellschaft und einem Reiseveranstalter abgeschlossener Chartervertrag - bei Anwendung materiellen deutschen Rechts - als echter Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) für den Reisenden anzusehen sei und einen eigenen Anspruch des Reisenden auf Beförderung gegen die Fluggesellschaft begründen könne; werde die Beförderung unter Verletzung des zu seinen Gunsten geschlossenen Vertrags verweigert, könne dem Reisenden somit ein eigener Ersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft zustehen; insoweit hafteten die Fluggesellschaft und der Reiseveranstalter als Gesamtschuldner (vgl. auch BGH, Urt. v. 16. Februar 2016, X ZR 5/15, juris Rn. 26; Urt. v. 12. März 1987, VII ZR 37/86, BGHZ 100, 158 [171, juris Rn. 46]; Urt. v. 20. März 1986, VII ZR 191/85, NJW 1986, 1613 [1614, juris Rn. 19]; AG Bad Homburg, Urt. v. 29. Oktober 2002, 2 C 331/02, RRa 2003, 178 [179, juris Rn. 12]; Alexander in BeckOGK, Stand: 1. Mai 2021, BGB § 651a Rn. 360 ff.; Geib in BeckOK BGB, 58. Ed. Stand: 1. Mai 2021, § 651a Rn. 17 m. w. N.; Mäsch in BeckOGK, Stand: 1. Juli 2021, BGB § 328 Rn. 97, 115; Sprau in Palandt, BGB, 80. Aufl. 2021, § 651b Rn. 10; Grüneberg in Palandt, BGB, § 328 Rn. 11; Tonner in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 651a Rn. 46 ff.; Klumpp in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2020, § 328 Rn. 236 und 310; Gottwald, JZ 1985, 575 f.; a. A. LG Düsseldorf, Urt. v. 16. Juli 2010, 22 S 311/09, juris Rn. 33 ff.; LG Frankfurt am Main, Urt. v. 21. April 1986, 2/24 S 68/85, NJW-RR 1986, 852 [853 f. für den dort entschiedenen Einzelfall]; Steinrötter in jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, Stand: 1. Februar 2020, § 651a Rn. 125 f.; Schmid in Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 651a Rn. 9; Staudinger in Schulze, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl. 2019, § 651a Rn. 9; Staudinger in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 651a Rn. 53 mit Rn. 59, vor § 651a Rn. 2; Staudinger in Staudinger/Keiler, Kommentar zur Fluggastrechte-VO, 2016, Art. 2 Rn. 2; Paulus, JuS 2018, 647 [651 unter IV. 3. E]; offen gelassen in BGH, Urt. v. 16. April 2002, X ZR 17/01, NJW 2002, 2238 [2240, juris Rn. 26]).
  • AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 7/07

    Anwendbarkeit der Vorschriften über eine Nichtbeförderung nach der

    Reisender ist dabei grundsätzlich derjenige, der den Reisevertrag abschließt (BGH NJW 2002, S. 2238).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12

    Gewinn einer Berlin-Reise bei der Tombola eines Bundestagsabgeordneten: Haftung

    Der die Reise antretende Teilnehmer ist als "Dritter" gemäß § 328 BGB anspruchsberechtigt aus dem mit dem Reiseveranstalter geschlossenen Vertrag (BGH NJW 2002, 2238; AG Dortmund MDR 1995, 1209; AG Düsseldorf RRa 1998, 84; LG Düsseldorf, 23.1.1998 - 22 S 335/97; vgl. auch Führich, Reiserecht, 6. Aufl., 2. Kap. Rz. 121; jurisPK - BGB/Keller, § 651a Rz. 13, 14).
  • OLG Celle, 15.07.2004 - 11 U 202/03

    Einordnung eines Reiseveranstalters im Verhältnis zum Leistungserbringer als

    Dieser Ansicht steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 16. April 2002 - X ZR 17/01 - entgegen.
  • LG Frankfurt/Main, 05.05.2011 - 24 S 195/10

    Incentive-Reise / Abgrenzung Reiseveranstalter und -vermittler / Kündigung wegen

    Bei solchen Incentive-Reisen steht - wie auch unzweifelhaft hier - der Urlaubs- und Erholungszweck im Vordergrund (vgl. zum Ganzen Führich, Reiserecht [6. Aufl.], 2010, Rn. 88 f. u. 120; BGH, NJW 2002, 2238 ff.).

    Danach ist die Klägerin als Unternehmen im Hinblick auf die Buchung einer Pauschalreise im Rahmen einer Incentive-Veranstaltung als Reisender im Sinne des Reiserechts anzusehen (vgl. BGH, NJW 2002, 2238, 2239/2240).

  • LG Stuttgart, 09.12.2021 - 5 S 28/21

    Rücktritt von einem Vertrag über einen Gastschulaufenthalt wegen der

    Ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt nach § 651j BGB (vgl. zum Begriff der höheren Gewalt BGHZ 100, 185 = NJW 1987, 1938; Senat, NJW 2002, 2238 [2240] = RRa 2002, 154) besteht deshalb auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses mit erheblicher, und nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.".
  • OLG Hamburg, 13.09.2010 - 9 U 132/10

    Sicherstellung des gezahlten Reisepreises: Reiseausfall wegen betrügerischer

    Erst danach obliegt es dem Kundengeldabsicherer, darzulegen und zu beweisen, dass die Reiseleistung auch ohne die Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgefallen wäre (BGH v. 16.4.2002, Az.: X ZR 17/01, Rz. 31 zit. nach juris).
  • AG Schwelm, 03.02.2005 - 24 C 14/05

    Reiseanmeldung / Mutter für minderjährige Tochter

    (Vergleiche dazu Palandt, 63. Auflage, BGB, § 651 a BGB, Randnummer 1; BGH NJW 02, 2238) Nur er ist gemäß §§ 651 a ff. BGB berechtigt und verpflichtet.
  • LG Hamburg, 19.08.2010 - 334 O 250/09
    Nach dem Sinn und Zweck des § 651k BGB, mit dem ein vollständiger Schutz der Verbraucher gegen sämtliche Risiken, die sich aus einer Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ergeben und insbesondere eine vollständige Kundengeldabsicherung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz beabsichtigt war (BGH NJW 2002, 2238), und nach der bereits genannten gesetzgeberischen Begründung, die auf die Kundengeldabsicherung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz abzielt, hat, bei zum Zeitpunkt der gebuchten Reise eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz über das Vermögen des Reiseveranstalters, der Kundengeldabsicherer darzulegen und zu beweisen, dass die Reiseleistung auch ohne die Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgefallen wäre.
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