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   BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06   

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BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06 (https://dejure.org/2007,2104)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2007 - 5 StR 335/06 (https://dejure.org/2007,2104)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06 (https://dejure.org/2007,2104)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 67 Abs. 1 JGG, § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO; § 337 StPO; § 18 JGG; § 46 Abs. 3 StGB
    Ausdrückliche Gewährung des letzten Wortes der Erziehungsberechtigten (Beruhen); Mord (Mordlust); Strafzumessung bei der Jugendstrafe (keine Anwendung des Doppelverwertungsverbots; Verhältnis von Schuld und Erziehung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung des letzten Wortes der in der Hauptverhandlung anwesenden erziehungsberechtigten Großeltern des Angeklagten vor Urteilsverkündung; Gebotene Auslegung eines ungeschickt und nachlässig gefassten Protokolls; In Frage stellen des Mordmerkmals "Mordlust" durch ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; JGG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; JGG § 18 Abs. 2; ; JGG § 67 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Mordlust trotz triebhafter und gefühlsmäßiger Regungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.4.2007)

    Strafe für Mörder des kleinen Christian aus Berlin bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 522
  • NStZ 2008, 94 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/94

    Jugendstrafen - Gering bemessen - Maß der Schuld verniedlicht - Erzieherische

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
    Die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, erweisen sich für die Bewertung der Schuld als ebenso bedeutsam wie für das Erziehungsbedürfnis (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 120).
  • BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
    Die gebotene Auslegung des freilich ungeschickt und nachlässig gefassten Protokolls ergibt eben noch ausreichend (vgl. BGHSt 13, 53, 59; BGH NStZ 2005, 280; BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 410/03), dass den Erziehungsberechtigten am vorangegangenen Sitzungstag das letzte Wort gewährt worden war, sie jedoch davon keinen Gebrauch gemacht hatten.
  • BGH, 04.12.1996 - 3 StR 471/96

    Ungenügende richterliche Begründung des Höchstmaßes einer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
    Schon deshalb durfte die Jugendkammer die Verhängung der Höchststrafe hier maßgeblich mit der "höchst schweren Schuld" begründen und musste nicht näher darlegen, dass erzieherische Zwecke gerade dieses Strafmaß erforderten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 1996 - 3 StR 471/96 und 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97).
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 486/97

    BGH beanstandet Jugendstrafen bei einer Gewalttat

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
    Schon deshalb durfte die Jugendkammer die Verhängung der Höchststrafe hier maßgeblich mit der "höchst schweren Schuld" begründen und musste nicht näher darlegen, dass erzieherische Zwecke gerade dieses Strafmaß erforderten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 1996 - 3 StR 471/96 und 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97).
  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03

    Versagung des letzten Worts (noch genügende Protokollierung bei Wiedereintritt);

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
    Die gebotene Auslegung des freilich ungeschickt und nachlässig gefassten Protokolls ergibt eben noch ausreichend (vgl. BGHSt 13, 53, 59; BGH NStZ 2005, 280; BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 410/03), dass den Erziehungsberechtigten am vorangegangenen Sitzungstag das letzte Wort gewährt worden war, sie jedoch davon keinen Gebrauch gemacht hatten.
  • BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95

    Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
    So ist die Verhängung einer Strafe im oberen Bereich des gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG eröffneten Strafrahmens - wovon die Jugendkammer hier selbst ausgegangen ist - in aller Regel allein mit dem Erziehungsgedanken nicht mehr zu begründen (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 1, 4, 5).
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 234/86

    Sinn und Zweck einer hohen Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
    So ist die Verhängung einer Strafe im oberen Bereich des gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG eröffneten Strafrahmens - wovon die Jugendkammer hier selbst ausgegangen ist - in aller Regel allein mit dem Erziehungsgedanken nicht mehr zu begründen (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 1, 4, 5).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
    Die gebotene Auslegung des freilich ungeschickt und nachlässig gefassten Protokolls ergibt eben noch ausreichend (vgl. BGHSt 13, 53, 59; BGH NStZ 2005, 280; BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 410/03), dass den Erziehungsberechtigten am vorangegangenen Sitzungstag das letzte Wort gewährt worden war, sie jedoch davon keinen Gebrauch gemacht hatten.
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
    So ist die Verhängung einer Strafe im oberen Bereich des gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG eröffneten Strafrahmens - wovon die Jugendkammer hier selbst ausgegangen ist - in aller Regel allein mit dem Erziehungsgedanken nicht mehr zu begründen (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 1, 4, 5).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93

    Mordmerkmal - Mordlust

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
    Die Voraussetzungen des Mordmerkmals der Mordlust werden durch gegebene triebhafte oder gefühlsmäßige Regungen nicht in Frage gestellt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Mordlust 1; Schneider in MüKo-StGB § 211 Rdn. 51).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96

    Jugendstrafe - Bemessung - Ersttäter

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 172/07

    Verurteilung des Entführers und Vergewaltigers einer 13-jährigen Schülerin aus

    Im Übrigen hätte selbst bei Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB kaum anderes gelten können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06 Rdn. 16).
  • BGH, 07.10.2019 - 1 StR 206/19

    Verhängung von Jugendstrafe (Strafzumessungserwägungen: Rechtfertigung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24. April 2019 - 2 StR 377/18 Rn. 20; Beschlüsse vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06 Rn. 16; vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96 Rn. 3 und vom 27. November 1995 - 1 StR 634/95 Rn. 3; in diese Richtung zudem BGH, Urteil vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13 Rn. 31 und Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13 Rn. 9) und allgemeiner Meinung in der Literatur (Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 18 Rn. 9; BeckOK/Brögeler, JGG, 14. Ed., § 18 Rn. 5; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 18 Rn. 3; jeweils mwN) lässt sich eine länger als fünf Jahre andauernde Jugendstrafe allein erzieherisch in der Regel nicht begründen, weil eine Anstaltserziehung nur für eine Dauer von bis zu fünf Jahren Erfolg verspricht.
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von zum Regelbild des Tatbestandes (hier:

    Da das Landgericht diese rechtsfehlerhafte Erwägung im Rahmen der in Anlehnung an das Erwachsenstrafrecht vorzunehmenden Bestimmung des Unrechtsgehalts der Taten angestellt hat, ist es vorliegend ohne Bedeutung, dass § 46 Abs. 3 StGB bei der Bemessung der Jugendstrafe grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 205/96, NStZ-RR 1997, 21, 22; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, NStZ 2008, 693; vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, NStZ 2007, 522, 523; vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 155).
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 330/10

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft;

    Hier stellte die mehr als sechs Monate vollzogene Untersuchungshaft insbesondere mit Blick auf die vorausgehenden bereits zweimaligen Verbüßungen von Jugendstrafen durch den im Zeitpunkt der Urteilsverkündung mehr als zwanzig Jahre alten Angeklagten, seinen auch im früheren Vollzug fortwährenden Rauschmittelkonsum und sein übriges Vollzugsverhalten sowie seine sonstige persönliche Entwicklung und seine fehlende familiäre Einbindung keinen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 6).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

    Anders als der Generalbundesanwalt sieht der Senat in der Begründung der Strafzumessung keinen nur überflüssigen, aber letztlich unschädlichen Verweis auf die eingestellten Taten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06).
  • BGH, 20.01.2009 - 1 StR 662/08

    Anwendbarkeit des § 46 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) bei der Bemessung der

    Ergänzend bemerkt der Senat: Zur Nichtanwendbarkeit des § 46 Abs. 3 StPO bei der Bemessung der Jugendstrafe wird erneut (wie schon vom Generalbundesanwalt) auf den Senatsbeschluss vom 24. April 2007 (1 StR 147/07) sowie ergänzend auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2007 (5 StR 335/06 (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 6)) Rdn. 8 - jeweils m.w.N.) verwiesen.
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 424/09

    Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsgedanke; Erörterungsmangel)

    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der auch für das Erziehungsbedürfnis bedeutsamen charakterlichen Haltung und des Persönlichkeitsbildes des Angeklagten, wie es in den festgestellten Taten zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 522), namentlich für den von der Kammer besonders herausgestellten Umstand, dass sich der Angriff im Fall II. 2. der Urteilsgründe u. a. gegen einen an der vorangegangenen Auseinandersetzung völlig Unbeteiligten richtete.
  • BGH, 04.07.2007 - 5 StR 221/07

    Bemessung von Jugendstrafe (höchster Erziehungsbedarf; Schwere der Schuld)

  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 Ss 1/09

    Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im

  • BGH, 15.09.2020 - 5 StR 193/20

    Jugendstrafe: Geltung des Doppelverwertungsverbots bei der Strafbemessung

  • BGH, 10.03.2010 - 1 StR 649/09

    Unanwendbarkeit des Doppelbestrafungsverbots gemäß § 46 Abs. 3 StGB bei der

  • LG Schwerin, 13.07.2016 - 33 KLs 9/15
  • LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10

    Achteinhalb Jahre Jugendhaft im Fall Kassandra

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