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   BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06   

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BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06 (https://dejure.org/2007,5887)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06 (https://dejure.org/2007,5887)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 40/06 (https://dejure.org/2007,5887)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der Feststellung eines Rechtsverhältnisses im Anwaltsgerichtlichen Verfahren; Regelung des § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als verfassungswidriger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit; Recht ...

  • Anwaltsblatt

    § 46 BRAO, § 223 BRAO
    Keine Feststellungsklage in der BRAO

  • Judicialis

    BRAO § 46; ; BRAO § 46 Abs. 1; ; BRAO § 223 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 43; ; VwVfG § 35 Satz 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Feststellungsklage im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 46 § 223 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einhaltung des Vertretungsverbots nach § 46 Abs. 1 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3499
  • AnwBl 2007, 866
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 20/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06
    Sie hat nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr die Möglichkeit, dem Rechtsanwalt nach dem eingetretenen Verstoß eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die der Rechtsanwalt vor dem Anwaltsgerichtshof angreifen kann (BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608; vgl. auch BVerfGE 50, 16, 27).

    Das erfordert eine Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG oder eine andere Maßnahme, die geeignet ist, in die Rechtsstellung des Rechtsanwalts einzugreifen (BVerfGE 50, 16, 27; Senat, Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 223 Rdn. 6).

    aa) Eine solche Maßnahme kann zwar in einer missbilligenden Belehrung zu sehen sein (BVerfGE 50, 16, 27; Senat, BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, aaO; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608).

    Es handelt sich lediglich um eine Auskunft, die nicht geeignet ist, (Grund)-Rechte eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen (Senat, Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, aaO; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 38/05, NJW 2006, 2926, 2927).

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06
    Sie hat nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr die Möglichkeit, dem Rechtsanwalt nach dem eingetretenen Verstoß eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die der Rechtsanwalt vor dem Anwaltsgerichtshof angreifen kann (BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608; vgl. auch BVerfGE 50, 16, 27).

    Sie wäre auch rechtswidrig, weil es für solche Maßnahmen der Rechtsanwaltskammern an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage fehlt (Senat, BGHZ 153, 61, 64 f.).

    aa) Eine solche Maßnahme kann zwar in einer missbilligenden Belehrung zu sehen sein (BVerfGE 50, 16, 27; Senat, BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, aaO; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06
    Sie hat nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr die Möglichkeit, dem Rechtsanwalt nach dem eingetretenen Verstoß eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die der Rechtsanwalt vor dem Anwaltsgerichtshof angreifen kann (BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608; vgl. auch BVerfGE 50, 16, 27).

    Das erfordert eine Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG oder eine andere Maßnahme, die geeignet ist, in die Rechtsstellung des Rechtsanwalts einzugreifen (BVerfGE 50, 16, 27; Senat, Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 223 Rdn. 6).

    aa) Eine solche Maßnahme kann zwar in einer missbilligenden Belehrung zu sehen sein (BVerfGE 50, 16, 27; Senat, BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, aaO; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06
    Danach kommt die Überprüfung einer Rechtsverordnung (BVerwGE 111, 276, 278) oder eines Parlamentsgesetzes (BVerwGE 51, 69, 71) nur in Betracht, wenn ein konkretes Anliegen verfolgt wird.

    Die Überprüfung scheidet dagegen gewöhnlich aus, wenn lediglich die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage aufgrund eines nur erdachten oder eines Sachverhalts angestrebt wird, dessen Eintritt ungewiss ist (so ausdrücklich BVerwGE 111, 276, 278).

  • BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02

    Erschöpfung des Rechtsweges bei unmittelbarer Betroffenheit von einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06
    Auch die von dem Bundesverfassungsgericht postulierte Zulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsverordnungen (NVwZ 2005, 79) zielt nicht auf eine Prüfung theoretischer Rechtsfragen.

    Das Bundesverfassungsgericht möchte mit der fachgerichtlichen Vorprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsverordnungen gerade auch die Klärung der tatsächlichen Grundlagen für diese Prüfung erreichen (NVwZ 2005, 79, 80).

  • BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01

    Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen -

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06
    Sie hat nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr die Möglichkeit, dem Rechtsanwalt nach dem eingetretenen Verstoß eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die der Rechtsanwalt vor dem Anwaltsgerichtshof angreifen kann (BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608; vgl. auch BVerfGE 50, 16, 27).

    aa) Eine solche Maßnahme kann zwar in einer missbilligenden Belehrung zu sehen sein (BVerfGE 50, 16, 27; Senat, BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, aaO; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608).

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 38/05

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen präventive

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06
    Es handelt sich lediglich um eine Auskunft, die nicht geeignet ist, (Grund)-Rechte eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen (Senat, Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, aaO; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 38/05, NJW 2006, 2926, 2927).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06
    Danach kommt die Überprüfung einer Rechtsverordnung (BVerwGE 111, 276, 278) oder eines Parlamentsgesetzes (BVerwGE 51, 69, 71) nur in Betracht, wenn ein konkretes Anliegen verfolgt wird.
  • AGH Niedersachsen, 19.09.2011 - AGH 15/11

    Anwaltlicher Berufsverstoß: Missbilligende Belehrung wegen herabsetzender

    Nach der Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs ist die Rechtsanwaltskammer aber nicht gezwungen, auf einen Verstoß gegen eine berufsrechtliche Verbots- oder Verhaltensnorm mit anwaltsgerichtlichen Maßnahmen zu reagieren oder etwa eine Rüge auszusprechen, sondern hat vielmehr auch "die Möglichkeit, dem Rechtsanwalt nach dem eingetretenen Verstoß eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die der Rechtsanwalt vor dem Anwaltsgerichtshof angreifen kann" (so BGH NJW 2007, 3499; vgl. auch BGHZ 153, 61, 63; BGH NJW 2002, 608; 2005, 2692).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann mit einer missbilligenden Belehrung nur auf einen Verstoß gegen eine berufsrechtliche Verbots- oder Verhaltensnorm reagiert werden (BGH NJW 2007, 3499).

  • AGH Baden-Württemberg, 19.10.2018 - AGH 13/18

    Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter Haftung von

    § 73 Abs. 2 Nr. 1, 4 BRAO ermächtigt die Rechtsanwaltskammer neben anwaltsgerichtlichen Maßnahmen oder Rügeverfahren auch zur Erteilung missbilligender Belehrungen (BGH, Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 40/06 -, NJW 2007, 3499 n.w.N.; BGH, Urteil vom 3. Juli 2017 - AnwZ (Brfg) 45/15 -, NJW 2017, 2556 Rn. 17).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12

    Anwaltliches Berufsrecht: Verbot der Bezeichnung einer Sozietät als "& Partner

    Nach der Senatsrechtsprechung besteht insoweit für die Kammervorstände allerdings auch die Möglichkeit, bei berufsrechtswidrigem Verhalten als hoheitliche Maßnahme zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sogenannten belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. nur Beschlüsse vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 40/06, NJW 2007, 3499 Rn. 9 und 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, AnwBl. 2012, 769 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • AGH Bayern, 10.06.2013 - BayAGH I - 28/12

    Fachanwaltschaften: Zur Anerkennungsfähigkeit einer Fortbildungsveranstaltung

    Bei den Schreiben der Bekl. handelt es sich bei objektiver Betrachtung allenfalls um Hinweise auf die den Kl. treffenden gesetzlichen Verpflichtungen aus § 15 FAO verbunden mit dem Hinweis auf die Verwaltungspraxis der Bekl. Insbesondere wird mit diesen Schreiben weder ein bestimmter zurückliegender Vorgang negativ bewertet, noch wird aus ihm ein Vorwurf gegen den RA abgeleitet (BGH, Beschl. v. 16.4.2007 - AnwZ (B) 40/06, BRAK-Mitt. 2007, 221 = NJW 2007, 3499).

    Soweit der BGH wiederholt die Zulässigkeit von Feststellungsanträgen in Abrede gestellt hat (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 16.4.2007 - AnwZ (B) 40/06, BRAK-Mitt. 2007, 221 = NJW 2007, 3499; BGH, Beschl. v. 6.3.2006 - AnwZ (B) 38/05, BRAK-Mitt. 2006, 136 = NJW 2006, 2926; a.A. AGH Schleswig, Beschl. v. 12.12.2005 - 2 AGH 9/05, BRAK-Mitt. 2006, 34 = NJW 2006, 1218), steht diesen Entscheidungen die Neuregelung der Rechtsbehelfe in der BRAO entgegen.

  • AGH Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 1 AGH 6/14

    Werbung: Aufführung einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) auf dem Briefbogen

    Auch wenn dieser eine gewisse Missbilligung enthält, eröffnet dies nach ständiger Rechtsprechung auch des Senats den allgemeinen Rechtschutz in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen nach § 112a BRAO (vgl. BGH, NJW 2007, 3499; 2005, 2692).
  • OLG München, 22.09.2009 - PatA-Z 1/09

    Patentanwaltssache: Rechtsschutz gegen Ablehnung der Veröffentlichung eines

    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung setzt vielmehr voraus, dass die Patentanwaltskammer eine konkrete Maßnahme ergriffen hat, die geeignet ist, den Patentanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; nur diese ist angreifbar (vgl. BGH NJW 2007, 3499 Tz. 6 für die entsprechende Vorschrift des § 223 BRAO; Feurich/Weyland , BRAO u. a., 7. Aufl. 2008, § 184 PAO Rz. 1 i. V. m. § 223 BRAO Rz. 19 m. w. N.).
  • AGH Berlin, 10.02.2009 - II AGH 3/07

    Ermessensspielraum der Rechtsanwaltskammer bei der Aufforderung zur

    Voraussetzung ist eine Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalles mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen i.S.v. § 35 Satz 1 VwVfG oder eine andere Maßnahme, die geeignet ist, in die Rechtsstellung des RA einzugreifen (BVerfGE 50, 16, 27; BGH, Beschl. v. 16.4.2007, NJW 2007, 3499, m.w.N.).
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