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   BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06   

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BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06 (https://dejure.org/2007,1976)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06 (https://dejure.org/2007,1976)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 31/06 (https://dejure.org/2007,1976)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verleihung der Befugnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht"; Tätigkeit als "Verwalter hinter dem Verwalter"; Tätigkeit als Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren; Versagung des Fachanwaltsstatus aufgrund des fehlenden ...

  • Judicialis

    FAO § 5 Buchstabe g; ; FAO § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    FAO § 5 Buchst. g; FAO § 7
    Praxisnachweis für die Zulassung zum Fachanwalt kann nicht durch ein Fachgespräch geführt werden

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Fachanwalt - Tätigkeit als "Verwalter hinter dem Verwalter"/Voraussetzung für ein Fachgespräch

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    FAO §§ 5g, 7
    Fachanwalt - Tätigkeit als "Verwalter hinter dem Verwalter" - Voraussetzung für ein Fachgespräch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAO § 5 lib. g § 7
    Begriff der Fallbearbeitung bei der Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenzrecht; Sinn und Zweck des Fachgesprächs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Zulassung zum Fachanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    FAO § 5 Buchstabe g, § 7
    Fachanwalt: Strenge Anforderungen an Praxisnachweis

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Fachanwalt - Tätigkeit als "Verwalter hinter dem Verwalter"/Voraussetzung für ein Fachgespräch

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    FAO §§ 5g, 7
    Fachanwalt - Tätigkeit als "Verwalter hinter dem Verwalter" - Voraussetzung für ein Fachgespräch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2125
  • ZIP 2007, 1123
  • NZI 2007, 399
  • NZI 2008, 53
  • VersR 2007, 1249
  • BB 2007, 1300
  • AnwBl 2007, 625
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06
    b) In dem Fachgespräch nach § 7 FAO können nur Unklarheiten in und Zweifel an den vorgelegten Nachweisen geklärt, nicht aber fehlende Nachweise ersetzt werden (Fortführung von Senat, Beschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, AnwBl. 2005, 499; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513, insoweit in BGHZ 166, 292 nicht abgedruckt).

    Die mündliche Prüfung im Fachgespräch dient auch nach der Neufassung des § 7 FAO nur einer ergänzenden, auf Unklarheiten in und Zweifel an den vorgelegten Nachweise bezogenen Beurteilung (Senat, Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 36/06, NJW 2006, 1513, 1515).

    b) Das hat nicht nur zur Folge, dass ein zusätzlicher Nachweis durch Teilnahme an einem Fachgespräch nicht verlangt werden darf (Senat, Beschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, NJW 2005, 2082, 2083; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513, 1515, insoweit in BGHZ 166, 292 nicht abgedruckt).

  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04

    Zulässigkeit der Erstreckung des Fachgesprächs auf das gesamte Fachgebiet;

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06
    b) In dem Fachgespräch nach § 7 FAO können nur Unklarheiten in und Zweifel an den vorgelegten Nachweisen geklärt, nicht aber fehlende Nachweise ersetzt werden (Fortführung von Senat, Beschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, AnwBl. 2005, 499; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513, insoweit in BGHZ 166, 292 nicht abgedruckt).

    Die Kompetenz des Fachausschusses beschränkt sich auf eine Prüfung der von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise (Senat, Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 27; Beschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, NJW 2005, 2082, 2083).

    b) Das hat nicht nur zur Folge, dass ein zusätzlicher Nachweis durch Teilnahme an einem Fachgespräch nicht verlangt werden darf (Senat, Beschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, NJW 2005, 2082, 2083; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513, 1515, insoweit in BGHZ 166, 292 nicht abgedruckt).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06
    Das hat das Bundesverfassungsgericht auch dazu veranlasst, Vorgaben für die Auswahl der Insolvenzverwalter durch die Insolvenzgerichte und das dabei zu beobachtende Verfahren zu machen (BVerfGK 4, 1; NJW 2006, 2613).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 40/01

    Überprüfung der Qualifikation eines Fachanwalts-Bewerbers durch den Fachausschuß

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06
    Die Kompetenz des Fachausschusses beschränkt sich auf eine Prüfung der von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise (Senat, Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 27; Beschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, NJW 2005, 2082, 2083).
  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06
    Das hat das Bundesverfassungsgericht auch dazu veranlasst, Vorgaben für die Auswahl der Insolvenzverwalter durch die Insolvenzgerichte und das dabei zu beobachtende Verfahren zu machen (BVerfGK 4, 1; NJW 2006, 2613).
  • BVerfG, 03.08.2009 - 1 BvR 369/08

    Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (Art 3 Abs 1 GG) oder der

    Demgemäß entspricht es in vielen Fällen der Praxis, dass Insolvenzverwalter Mitarbeiter heranziehen und sich der Unterstützung anderer Rechtsanwälte bedienen, deren weitgehend selbständige Tätigkeit sich ihrer äußeren Erscheinung nach kaum von der eines förmlich bestellten Insolvenzverwalters unterscheidet (vgl. BVerfGK 8, 418 ; BGH, Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 31/06 -, NJW 2007, S. 2125 ).
  • BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 62/07

    Fachliche Überprüfung der Bewertung der im Fachlehrgang angefertigten Klausuren;

    Das in diesen Bestimmungen geregelte Prüfungsverfahren beschränkt sich auf eine Prüfung der vom Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise (§ 43c Abs. 2 BRAO); es ist insoweit formalisiert und gerade nicht auf eine individuelle Ermittlung des Wissens und der Fähigkeiten des einzelnen Bewerbers im Fachgebiet durch eine umfassende (schriftliche oder mündliche) Prüfung ausgerichtet (Senatsbeschluss vom 23. September 2002, aaO, unter II 4 b bb; Senatsbeschluss vom 7. März 2005 - AnwZ (B) 11/04, NJW 2005, 2082 = BRAK-Mitt. 2005, 123, unter II 1 a bb; Senatsbeschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 31/06, NJW 2007, 2125, Tz. 12 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können in dem Fachgespräch nach § 7 FAO nur Unklarheiten in und Zweifel an den vorgelegten Nachweisen geklärt, nicht aber fehlende Nachweise ersetzt werden (Senatsbeschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 31/06, NJW 2007, 2125 = BRAK-Mitt. 2007, 399, Leitsatz; siehe auch Senatsbeschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 14/07, BRAK-Mitt. 2008, 133).

  • BGH, 10.06.2020 - AnwZ (Brfg) 1/20

    Erteilung der Befugnis zur Führung der Bezeichnung eines zugelassenen

    (4) Die Entscheidung steht im Einklang mit der Senatsentscheidung vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 31/06, NJW 2007, 2125.
  • BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12

    Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht:

    Soweit die Beklagte aus bestimmten Formulierungen des Senatsbeschlusses vom 16. April 2007 (AnwZ (B) 31/06, BRAK-Mitt. 2007, 166 Rn. 11 ff.) ableiten möchte, dass im vorliegenden Fall im Rahmen des § 4 Abs. 3 FAO eine Ersetzung des fehlenden Nachweises theoretischer Kenntnisse in einzelnen Teilbereichen des § 14 FAO durch ein Fachgespräch unmöglich sei, ist dies unzutreffend.
  • AGH Bayern, 25.11.2019 - BayAGH III - 4 - 3/19

    Ersetzung beim Nachweis praktischer Erfahrungen für die Fachanwaltsbezeichnung

    Der Begriff "vorläufig" wird hier ebenso wenig verwendet wie in dem von den Parteien bereits mehrfach zitierten Beschluss des BGH vom 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06, = NJW 07, 2125, vgl. dort Tz 8, 10, 15. Weder die Satzungsversammlung noch der BGH machen offensichtlich einen Unterschied zwischen vorläufigem und (endgültigem) Insolvenzverwalter.

    Was das von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht zu verlangende "praktische Geschick" bzw. die "Selbständigkeit und Unabhängigkeit" anbelangt (BGH, Beschl. v. 16.04.2007, a.a.O., Tz 6), sieht der Senat jedoch keinen entscheidenden Unterschied zwischen einem vorläufigen Insolvenzverwalter und einem Insolvenzverwalter: Zwar mag bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Schwerpunkt der Tätigkeit grundsätzlich wohl eher im Bereich der Vermögenssicherung liegen, während es beim "endgültigen" gerade auch um die Verwertung gehen wird.

  • BGH, 16.05.2011 - AnwZ (Brfg) 7/10

    Gestattung des Führens der Fachanwaltsbezeichnung: Anerkennung der Tätigkeit

    Ob sich die Tätigkeit des Antragstellers, worauf der Anwaltsgerichtshof maßgeblich abgestellt hat, auf diejenige eines Sachbearbeiters "im Hintergrund" beschränkt hat, ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. November 2009 - AnwZ (B) 16/09, NJW 2010, 377, 379; und vom 25. Oktober 2006 - AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599; s. zum "Sachbearbeiter neben dem Insolvenzverwalter" auch Senat, Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 31/06, NJW 2007, 2125, 2126) nicht bei der Frage der anwaltlichen Berufsausübung, sondern bei der Frage zu prüfen, ob der Rechtsanwalt die Fälle persönlich und weisungsfrei i.S. von § 5 Satz 1 Halbsatz 1 FAO bearbeitet hat.
  • BGH, 09.11.2018 - AnwZ (Brfg) 51/18

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht" durch

    Dementsprechend setzt nach der Rechtsprechung des Senats eine Ersetzung im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. g Nr. 3 FAO a.F. voraus, dass die Stellung des Rechtsanwalts der eines Vertreters des Schuldners im gerichtlichen Verfahren gleichwertig sein muss (Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 31/06, NJW 2007, 2125 Rn. 8).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 44/12

    Zum Begriff der rechtsförmlichen Verfahren bei der Erlangung des

    Denn unabhängig von der Frage, ob ein Fachgespräch überhaupt geeignet ist, den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen zu ersetzen (vgl.: BGH NJW 2007, 2125, 2127; BGH Beschl. v. 30.05.2012 - AnwZ (Brfg.) 3/12), kommt ein solches Fachgespräch jedenfalls nur dann in Betracht, wenn anhand der vorgelegten schriftlichen Unterlagen Defizite im Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen vorliegen, deren Überwindung durch das Fachgespräch als aussichtsreich erscheint.
  • BGH, 21.03.2013 - AnwZ (Brfg) 60/12

    Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und

    Der Anwaltsgerichtshof, der allerdings nicht auf die Frage eingegangen ist, ob eine Verfehlung des in § 5 FAO vorgesehenen Fallquorums überhaupt im Wege der Durchführung eines Fachgesprächs ausgeglichen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 31/06, NJW 2007, 2125 Rn. 13 f.; vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 14/07, BRAK-Mitt. 2008, 133 Rn. 6 ff.), hat sich im angefochtenen Urteil gehindert gesehen, hinsichtlich des Antrags des Klägers, die Beklagte zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zu verpflichten, die Entscheidungsreife herzustellen.
  • AGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - AGH 14/08

    Schlichte Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches als ausreichend für die

    Denn nicht gewonnene praktische Erfahrungen können nicht durch ein erfolgleiches Fachgespräch ersetzt werden (BGH NJW 2007, 2125; AGH Berlin BRAK-Mitt. 2006, 86; Kleine-Cosack, aaO, § 7 FAO Rdnr. 7).

    Das Fachgespräch ist also dann erforderlich, wenn die vorgelegten Unterlagen (§ 6 FAO) trotz ihrer Mangelhaftigkeit im Einzelnen doch so viel an Nachweiskraft beinhalten, dass zu erwarten, jedenfalls nicht ausgeschlossen ist, der Antragsteller könne durch Beantwortung diesbezüglicher Fragen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 FAO) die für den Ausschuss bestehenden Zweifel und Unklarheiten beheben (BGH NJW 2007, 2125; Feuerich/Weyland, aaO, § 7 FAO Rdnr. 6).

  • AGH Bayern, 25.11.2019 - BayAGH - III - 4 - 3/19
  • AGH Berlin, 21.11.2011 - I AGH 6/10

    Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht: Anforderungen an eine

  • AGH Hessen, 02.11.2009 - 2 AGH 28/07

    Fachanwalt - Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen im Handels- und

  • AGH Thüringen, 21.03.2012 - AGH 2/10

    Fachanwaltschaften: Tätigkeit als "Zweitverteidiger"

  • AGH Bayern, 02.07.2018 - BayAGH III - 4 - 13/17

    Fachanwalt für Insolvenzrecht - Außergerichtliche Schuldenbereinigung als

  • AGH Hessen, 08.06.2009 - 1 AGH 32/08

    Fachanwalt - Tätigkeit als "Schattenverwalter"

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 22.08.2008 - 1 AGH 39/08

    Gestattung des Führens der Bezeichnung "Fachanwältin für Miet- und

  • AGH Berlin, 06.11.2013 - II AGH 1/13

    Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Handels- und

  • VG Ansbach, 26.10.2009 - AN 4 K 08.01857

    Erwerb der Fachberaterbezeichnung durch Steuerberater

  • AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 1/07

    Antrag auf Gestattung der Führung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für

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