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   BGH, 16.04.2008 - 2 StR 485/06 (3)   

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https://dejure.org/2008,11198
BGH, 16.04.2008 - 2 StR 485/06 (3) (https://dejure.org/2008,11198)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2008 - 2 StR 485/06 (3) (https://dejure.org/2008,11198)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2008 - 2 StR 485/06 (3) (https://dejure.org/2008,11198)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit der Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gehörsrüge oder eines Wiedereinsetzungsantrags im Fall der Verborgenheit des Antragstellers

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Glaubhaftmachung von Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gehörsrüge i.S.d. § 356a Strafprozessordnung (StPO) bei Zweifeln an der Glaubhaftigkeit von Erklärungen des Antragstellers

  • Judicialis

    StPO § 356 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 2 StR 485/06
    Ein Fall, in welchem dem Antragsteller einer Gehörsrüge gemäß § 356 a StPO oder eines Wiedereinsetzungsantrags eine Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 26, 315, 320; 38, 35, 39; BVerfG NJW 1995, 2545), liegt nicht schon deshalb vor, weil Zweifel an der Glaubhaftigkeit von Erklärungen des Antragstellers bestehen oder weil er sich, wie hier, verborgen hält, um sich dem gegen ihn gerichteten Verfahren zu entziehen.
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 2 StR 485/06
    Ein Fall, in welchem dem Antragsteller einer Gehörsrüge gemäß § 356 a StPO oder eines Wiedereinsetzungsantrags eine Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 26, 315, 320; 38, 35, 39; BVerfG NJW 1995, 2545), liegt nicht schon deshalb vor, weil Zweifel an der Glaubhaftigkeit von Erklärungen des Antragstellers bestehen oder weil er sich, wie hier, verborgen hält, um sich dem gegen ihn gerichteten Verfahren zu entziehen.
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 2 StR 485/06
    Ein Fall, in welchem dem Antragsteller einer Gehörsrüge gemäß § 356 a StPO oder eines Wiedereinsetzungsantrags eine Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 26, 315, 320; 38, 35, 39; BVerfG NJW 1995, 2545), liegt nicht schon deshalb vor, weil Zweifel an der Glaubhaftigkeit von Erklärungen des Antragstellers bestehen oder weil er sich, wie hier, verborgen hält, um sich dem gegen ihn gerichteten Verfahren zu entziehen.
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