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   BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08, VII ZB 67/08   

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BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08, VII ZB 67/08 (https://dejure.org/2009,1962)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2009 - VII ZB 66/08, VII ZB 67/08 (https://dejure.org/2009,1962)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2009 - VII ZB 66/08, VII ZB 67/08 (https://dejure.org/2009,1962)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ohne Verschulden; Verletzung des Verfahrensgrundrechts des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes durch die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 236 ZPO
    Wiedereinsetzung bei nicht berücksichtigtem Verlängerungsantrag

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ohne Verschulden; Verletzung des Verfahrensgrundrechts des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes durch die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verschwundene Fristverlängerungsantrag

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 236 ZPO
    Wiedereinsetzung bei nicht berücksichtigtem Verlängerungsantrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist die Wiedereinsetzungsfrist ? (IBR 2009, 1221)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1583
  • MDR 2009, 884
  • NJ 2009, 297
  • FamRZ 2009, 1214
  • DB 2009, 1349
  • AnwBl 2009, 720
  • AnwBl Online 2009, 108
  • BauR 2009, 1328
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZB 17/95

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einhaltung einer beantragten Fristverlängerung zur

    Auszug aus BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08
    (Im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - VII ZB 17/95, NJW 1996, 1350).

    Allerdings habe der Bundesgerichtshof die Überschreitung des vom Berufungskläger beantragten Verlängerungszeitraums mit der Begründung für unschädlich gehalten, dem Berufungskläger habe für die Berufungsbegründung als Mindestfrist diejenige des § 234 Abs. 1 ZPO a.F. zur Verfügung gestanden (Beschluss vom 21. Dezember 1995 - VII ZB 17/95, NJW 1996, 1350).

    Sie wird durch den Antrag des Klägers nicht verkürzt, sondern steht dem Kläger in voller Länge zur Verfügung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - VII ZB 17/95, NJW 1996, 1350 zu § 234 ZPO a.F.; MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 233 Rdn. 62; Musielak/Grandel, ZPO, 6. Aufl., § 233 Rdn. 29; Wieczorek/Schütze/Uwe Gerken, ZPO, 3. Aufl., § 233 Rdn. 66; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 233 Stichwort Fristverlängerung unter b bb).

  • BGH, 15.01.2008 - XI ZB 11/07

    Frist für die beantragende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Auszug aus BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08
    Die Vorschrift gilt darüber hinaus ohne Einschränkung für alle Fälle der Versäumung einer Frist zur Begründung eines Rechtsmittels (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - XI ZB 11/07, NJW 2008, 1164).

    Damit sind der Beschluss des Berufungsgerichts vom 20. Juni 2008, mit dem die Berufung verworfen wurde, und die dagegen vorsorglich eingelegte Rechtsbeschwerde des Klägers gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2006 - XII ZB 99/06, NJW 2007, 1455 und vom 15. Januar 2008 - XI ZB 11/07, aaO).

  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 2/93

    Rechtsfolgen der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antragsgemäße

    Auszug aus BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Berufungskläger Wiedereinsetzung nur gewährt werden kann, wenn sein Prozessbevollmächtigter die in einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist begehrte Frist eingehalten hat (Beschlüsse vom 14. Oktober 1993 - LwZB 2/93, NJW 1994, 55 und vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 82/07

    Berechnung des Endes einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08
    Da es sich um den ersten Antrag handelte und er auf erhebliche Gründe gestützt war, konnte der Kläger auf die Bewilligung vertrauen und musste insoweit auch nicht bei Gericht nachfragen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76 m.w.N.; st. Rspr.).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung

    Auszug aus BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Berufungskläger Wiedereinsetzung nur gewährt werden kann, wenn sein Prozessbevollmächtigter die in einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist begehrte Frist eingehalten hat (Beschlüsse vom 14. Oktober 1993 - LwZB 2/93, NJW 1994, 55 und vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742).
  • BGH, 06.12.2006 - XII ZB 99/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08
    Damit sind der Beschluss des Berufungsgerichts vom 20. Juni 2008, mit dem die Berufung verworfen wurde, und die dagegen vorsorglich eingelegte Rechtsbeschwerde des Klägers gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2006 - XII ZB 99/06, NJW 2007, 1455 und vom 15. Januar 2008 - XI ZB 11/07, aaO).
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08
    Durch die Einführung der Monatsfrist in § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO sollte in erster Linie die Rechtsstellung unbemittelter Rechtsmittelführer bei der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verbessert werden (vgl. BT-Drucks. 15/1508, S. 17).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08

    Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer

    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der Kläger um Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nur bis zum 10. September 2008 nachgesucht und diese sich selbst gesetzte Frist überschritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2009 - VII ZB 66/08 und VII ZB 67/08 m.w.N., in [...]).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2010 - 8 U 367/09

    Kaufvertrag: Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung bzw. wegen Sachmängeln;

    c) Schließlich haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin die von ihnen mit dem weiteren Fristverlängerungsantrag begehrte Frist eingehalten (vgl. BGH MDR 2009, 884 f. Tz. 10, zit. nach juris; Musielak/Grandel, a. a. O., § 233 Rdnr. 29).
  • BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist i.F.d.

    Damit sind der Beschluss über die Verwerfung der Berufung und die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde des Beklagten gegenstandslos (BGH, Beschl. v. 16. April 2009 - VII ZB 66/08 und - VII ZB 67/08, [...] Tz. 13 m.w.Nachw. z.V.b.).
  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf ersten Antrag eines Rechtsanwalts

    Sie wird durch den Antrag der Antragstellerin nicht verkürzt, sondern steht ihr in voller Länge zur Verfügung (vgl. BGH Beschluss vom 16. April 2009 - VII ZB 66/08 - NJW-RR 2009, 1583 Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ingangsetzung der Wiedereinsetzungsfrist

    Soweit sich die Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wendet, dürfte allerdings ein Klärungsbedarf bestehen, inwieweit die Entscheidung des VI. Zivilsenats (Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, FamRZ 2010, 370), auf die sich das Berufungsurteil stützen lässt, mit Entscheidungen anderer Senate in Übereinstimmung zu bringen ist, wonach ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist, sich vor Ablauf der ursprünglichen Berufungsbegründungsfrist bei dem Gericht nach dem Eingang seines Schriftsatzes zu erkundigen, wenn er mit einem ersten Antrag auf einmonatige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist einen erheblichen Grund geltend gemacht hat (BGH, Beschlüsse vom 11. September 2007 - VIII ZB 73/05, in juris; vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933; vom 16. April 2009 - VII ZB 66/08, BauR 2009, 1328).
  • BGH, 16.04.2009 - VII ZB 67/08

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    VII ZB 66/08 VII ZB 67/08.
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