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   BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13   

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https://dejure.org/2014,12113
BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13 (https://dejure.org/2014,12113)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2014 - 1 StR 516/13 (https://dejure.org/2014,12113)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 (https://dejure.org/2014,12113)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; ... Art. 6 EMRK; § 393 AO; § 193 AO; § 140 AO; § 200 AO; § 266a StGB; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 10 Abs. 1 AÜG; § 9 Nr. 1 AÜG; § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG; § 223 SGB V; § 226 SGB V; § 161 SGB VI; § 162 SGB VI; § 34
    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: Abgrenzung von der Arbeitnehmerüberlassung; Berechnungsdarstellung: Feststellung des Arbeitsentgelts); Verwertung von Kontrollmitteilungen aus dem Besteuerungsverfahren (Außenprüfung; nemo tenetur Grundsatz: ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266a StGB, § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 193 AO, § 200 AO
    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt: Berechnung der bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge; Verwertbarkeit von im Rahmen einer Steueraußenprüfung erstellten Kontrollmitteilungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Darlegung der Gründe für eine Verfahrensbeschränkung im Urteil

  • rewis.io

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt: Berechnung der bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge; Verwertbarkeit von im Rahmen einer Steueraußenprüfung erstellten Kontrollmitteilungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2; StPO § 154a Abs. 2; StGB § 266a
    Pflicht zur Darlegung der Gründe für eine Verfahrensbeschränkung im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Das Verwendungsverbot aus § 393 Abs. 2 S. 1 AO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1975
  • NStZ 2014, 699
  • NZS 2014, 628
  • NZA-RR 2014, 367
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
    Gegenforderungen eines Arbeitgebers können unabhängig von der Art ihrer Ausgestaltung im Einzelnen nicht dazu führen, dass ein Arbeitnehmer zwar arbeitet und dabei uneingeschränkt versichert ist, der hierfür der Versichertengemeinschaft zustehende Anspruch sich aber (im Extremfall auf Null) reduziert (vgl. näher dazu BSG, Urteil vom 21. Mai 1996 - 12 RK 64/94, BSGE 78, 224; Roßbach in Kreikebohm, Sozialrecht, 3. Aufl., § 22 SGB IV Rn. 4, 5).
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
    Die Vertragsparteien können aus einem nach den tatsächlichen Verhältnissen bestehenden Beschäftigungsverhältnis resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflichten nicht durch eine abweichende Vertragsgestaltung beseitigen (insgesamt st. Rspr. vgl. zusammenfassend zuletzt BGH, Beschluss vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, wistra 2014, 23 mwN).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
    Solche gesetzlichen Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten betreffen den Kernbereich der grundgesetzlich gewährleisteten Selbstbelastungsfreiheit auch dann nicht, wenn die zu erstellenden oder vorzulegenden Unterlagen auch zur Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verwendet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 2 BvL 13/07, wistra 2010, 341 (zu § 393 Abs. 2 AO), vom 22. Oktober 1980 - 2 BvR 1172/79, 2 BvR 1238/79, BVerfGE 55, 144, und vom 7. Dezember 1991 - 2 BvR 1172/81, NJW 1982, 568).
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
    (1) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (vgl. BAG, Urteile vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, EzA AÜG § 1 Nr. 14, und vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, EzA AÜG § 1 Nr. 13).
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
    Die Urteilsfeststellungen ergeben nämlich objektiv eine Verletzung von zentralen arbeitgeberbezogenen Pflichten des Sozialversicherungsrechts durch die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. § 28d, 28e SGB IV) und die Verletzung von Meldepflichten (vgl. § 28a SGB IV) sowie subjektiv einen auf die Verletzung dieser Arbeitgeberpflichten gerichteten (bedingten) Vorsatz (vgl. zu den Voraussetzungen der Annahme eines illegalen Beschäftigungsverhältnisses BSG, Urteil vom 9. November 2011 - B 12 R 18/09 R, BSGE 109, 254).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
    (1) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (vgl. BAG, Urteile vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, EzA AÜG § 1 Nr. 14, und vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, EzA AÜG § 1 Nr. 13).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
    Die Revision verkennt nicht, dass diese Entscheidung - von möglichen von der Revision nicht angesprochenen kostenrechtlichen Konsequenzen abgesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/95, NJW 1997, 46) - den Angeklagten nicht beschweren kann.
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 511/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
    b) Grundsätzlich kann es geboten sein, die Gründe einer Verfahrensbeschränkung in der Beweiswürdigung zu erörtern, etwa wenn mehrere gleichartige Anklagevorwürfe sich allein auf die Aussage eines Belastungszeugen stützen und ein Teil dieser Vorwürfe dann aus dem Verfahren ausgeschieden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228 mwN und vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
    Solche gesetzlichen Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten betreffen den Kernbereich der grundgesetzlich gewährleisteten Selbstbelastungsfreiheit auch dann nicht, wenn die zu erstellenden oder vorzulegenden Unterlagen auch zur Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verwendet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 2 BvL 13/07, wistra 2010, 341 (zu § 393 Abs. 2 AO), vom 22. Oktober 1980 - 2 BvR 1172/79, 2 BvR 1238/79, BVerfGE 55, 144, und vom 7. Dezember 1991 - 2 BvR 1172/81, NJW 1982, 568).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
    b) Grundsätzlich kann es geboten sein, die Gründe einer Verfahrensbeschränkung in der Beweiswürdigung zu erörtern, etwa wenn mehrere gleichartige Anklagevorwürfe sich allein auf die Aussage eines Belastungszeugen stützen und ein Teil dieser Vorwürfe dann aus dem Verfahren ausgeschieden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228 mwN und vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174).
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    Hierzu zählen alle Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, NJW 2014, 1975, 1977).

    bb) Aus den Feststellungen des Landgerichts ergibt sich auch, dass diese Teilschwarzlohnzahlungen mit mindestens bedingtem Vorsatz erfolgt sind, was Voraussetzung der Anwendung von § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2011 - B 12 R 18/09 R, BSGE 109, 254; Senat, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, NJW 2014, 1975, 1977).

  • BFH, 30.08.2017 - II R 46/15

    Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein

    (1) Eine Arbeitnehmerüberlassung ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) einen bei ihm angestellten Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) zur Verfügung stellt, den dieser nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie einen eigenen Arbeitnehmer einsetzt (vgl. z.B. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 18. Januar 2012  7 AZR 723/10, Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes --AÜG-- Nr. 14, Rz 26; BGH-Urteil vom 16. April 2014  1 StR 516/13, Neue Juristische Wochenschrift 2014, 1975, Rz 27).
  • BGH, 13.12.2018 - 5 StR 275/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge;

    Soweit neben dem Angeklagten und den Crewchefs auch vor Ort Verantwortliche der Auftraggeber den Arbeitskräften Anweisungen erteilten, weist dies allein noch nicht auf eine - durch die Wirtschaftsstrafkammer in Betracht gezogene - (unerlaubte) Arbeitnehmerüberlassung durch die l. hin (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, NJW 2014, 1975, 1977; Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821; Höpfner in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl., § 1 AÜG, Rn. 26 ff.; Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/Berchtold, aaO, Rn. 52).
  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 649/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer;

    (1) Sie hat richtigerweise zuvörderst in ihre Gesamtbetrachtung als Indiz für eine selbständige Tätigkeit der Fahrer eingestellt, dass ihnen innerhalb des vorgegebenen weiten Zeitrahmens, die Pakete bis 20 Uhr am Tag der Übernahme zuzustellen, keine festen Arbeitszeiten vorgeschrieben waren und sie ohne Zuweisung einer festen Tour die Reihenfolge der Auslieferung innerhalb des ihnen zugeteilten Zustellbezirks selbst bestimmen konnten (vgl. BAGE 87, 129, 141; 90, 36, 51; BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, NJW 2014, 1975, 1976).

    (3) Weiterhin hat die Wirtschaftsstrafkammer bei ihrer Gesamtwürdigung bedacht, dass die einzeln ausgehandelte Vergütung, die pro Paket gezahlt wurde, aufgrund der Bemessung nach der Anzahl der Pakete erfolgsabhängig war, monatlich variierte und die Fahrer mit ihren eigenen Fahrzeugen das wesentliche Betriebsmittel stellten, mit dem sie als Ausdruck ihres unternehmerischen Risikos die Transportfahrten durchzuführen und die Kosten für deren Nutzung selbst zu tragen hatten (vgl. BSG, Urteile vom 27. November 1980 - 8a RU 26/80, juris Rn. 94; vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R, juris Rn. 26; vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, juris Rn. 20; BGH, Urteil vom 25 26 16. April 2014 - 1 StR 516/13, aaO).

  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 52/17

    Kein Verfahrenshindernis bei Verstoß gegen insolvenzrechtliches Verwendungsverbot

    Auch Verletzungen der ähnlich ausgestalteten und dieselben Schutzzwecke verfolgenden Regelung des § 393 Abs. 2 AO, wonach Tatsachen oder Beweismittel, die den Strafverfolgungsbehörden aus Steuerakten bekannt werden, dann nicht für die Verfolgung anderer als Steuerstraftaten "verwendet' werden dürfen, wenn der Steuerpflichtige sie vor Einleitung des Strafverfahrens oder in dessen Unkenntnis in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, sind nach ganz herrschender Meinung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, juris Rn. 32 ff.; vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92, NStZ 1993, 87 f.; ferner Beschluss vom 16. Juni 2006 - 5 StR 118/05, NJW 2005, 2723, 2725; Erbs/Kohlhaas/Hadamitzky/Senge, 200. EL, AO, § 393 Rn. 11; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, 48. Lfg., § 393 AO Rn. 227).
  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

    Wie bereits ausgeführt, können die Vertragsparteien aus einem nach den tatsächlichen Verhältnissen bestehenden Beschäftigungsverhältnis resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflichten nicht durch eine abweichende Vertragsgestaltung beseitigen (BGH NStZ-RR 2014, 246 juris Rn. 15; NJW 2014, 1975, juris Rn. 24).

    Die (im Wesentlichen) einheitliche Gestaltung der täglichen Arbeitszeiten, die Arbeitsorganisation sowie die Erteilung von arbeitsrechtlichen Weisungen zur Ausführung der konkreten Tätigkeit anstelle werkbezogener Weisungen des Auftraggebers eines Werkvertrags (vgl. BGH, NStZ 2014, 321 juris Rn. 12 f.), die Überlassung von Arbeitsgeräten seitens der GmbH (hierzu BGH, NStZ 2014, 321 juris Rn. 12), das Fehlen eigener Geschäftslokale und das Fehlen von weiteren Auftraggebern (hierzu BGH, NStZ 2014, 321 juris Rn. 12; NStZ 2010, 337; NJW 2014, 1975, juris Rn. 24) stellen Kriterien dar, die auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Schluss auf das Bestehen sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsverhältnisses zulassen.

  • LG Wiesbaden, 08.02.2017 - 6 KLs 1170 Js 30770/06

    Schuldausschliessender Verbotsirrtum bei Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft

    Kennt der Angeklagte mithin sämtliche tatsächlichen Umstände, die objektiv eventuell seine rechtliche Stellung als Arbeitgeber begründen und erfasst dabei dennoch den für die Unrechtsbegründung wesentlichen Bedeutungsgehalt des Tatbestandsmerkmales "Arbeitgeber" nicht, kommt bei zureichenden Anhaltspunkten hierfür rechtlich die Annahme eines schuldausschließenden Verbotsirrtums nach § 17 StGB in Betracht (BGH Beschluss vom 07.10.2009, a.a.O.; BGH Beschluss vom 04.09.2013 a.a.O., Rn. 16; BGH Urteil vom 16.04.2014, 1 StR 516/13, BGH Urteil vom 07.04.2016, 5 StR 332/15).

    Dass der Zeuge B die ihm bekannten Umstände gegebenenfalls selbst rechtlich falsch eingeschätzt hat, kann nicht dazu führen, dass dem Angeklagten die Auskunft eines Rechtsanwalts und Steuerberaters, auf die er wie aufgezeigt vertrauen durfte, zur Last gelegt wird (dazu BGH Urteil vom 16.04.2014, 1 StR 516/13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 8 BA 12/18

    Unbegründetheit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die

    Insofern hat die Antragstellerin zwar im Grundsatz zu Recht darauf hingewiesen, dass die ausgezahlte und abgeführte Umsatzsteuer nicht Teil des Arbeitsentgelts ist, da diese zu keiner spürbaren, nachhaltigen Bereicherung bei den Interviewern geführt hat (Werner in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl., § 14 Rdnr. 45, 46; BGH, Urteil v. 16.4.2014, 1 StR 516/13, juris).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Mitteilung der Gründe für eine

    Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581 f.; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, StV 2009, 116 f.; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 Rn. 4; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 19 in NJW 2014, 1975 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.09.2021 - 1 StR 114/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der hinterzogenen

    a) Zwar wird der - hier einschlägige - Fall des Verstoßes gegen zentrale arbeitgeberbezogene Pflichten des Sozialversicherungsrechts (Nichterfüllung von Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten; vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 37 und vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 11 unter Übernahme der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts) bzw. des Steuerrechts allein vom Begriff der "Schwarzarbeit" in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 SchwarzArbG erfasst; der "illegalen Beschäftigung" unterfallen gemäß § 1 Abs. 3 SchwarzArbG nF die dort im Einzelnen genannten Fälle, vornehmlich solche der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern oder des Verstoßes gegen die Vorschriften über die Arbeitnehmerüberlassung.
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