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   BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50   

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https://dejure.org/1951,76
BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50 (https://dejure.org/1951,76)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1951 - II ZR 61/50 (https://dejure.org/1951,76)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1951 - II ZR 61/50 (https://dejure.org/1951,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Unwirksamkeit eines Pensionsvertrages - Zustimmung eines Aufsichtsrates zu einem Pensionsvertrag mit einem Vorstandsmitglied - Wirksamwerden eines schwebend unwirksamen Vertrages durch Genehmigung - Inanspruchnahme einer Vertragshilfe - Herabsetzung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 150
  • NJW 1951, 796
  • MDR 1951, 478
  • DB 1951, 524
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.04.1935 - II 291/34

    1. Ist daran festzuhalten, daß durch die Dritte Notverordnung des

    Auszug aus BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50
    Bei der Entscheidung der Frage, welche tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Herabsetzung von Ruhegehältern im Wege der Vertragshilfe des § 21 UG gegeben sein müssen, können die strengen Anforderungen, die nach den vom Reichsgericht und Reichsarbeitsgericht entwickelten Grundsätzen an die auf Grund von § 242 BGB erstrebte Kürzung von Pensionen zu stellen sind (vgl. die von Hueck, Recht der Arbeit 1949, 431, zusammengestellte Rechtsprechung, insbesondere RGZ 148, 81), nicht ohne weiteres übernommen werden; denn § 21 UG lässt eine Herabsetzung schon dann zu, wenn sie unter Berücksichtigung der Interessen und der Lage der Parteien geboten erscheint, stellt also als allgemeine Billigkeitsregelung tatbestandlich nicht so strenge Anforderungen, wie § 242 BGB, der nur für ganz ausgeprägte Notfälle eine Ausnahme von der Regel des § 279 BGB zulässt (so auch OGH 1, 386 [399]).
  • OLG Koblenz, 27.05.2015 - 13 UF 156/15

    Verkauf des Vermögens ohne Zustimmung des Ehepartners

    Er muss sich also der Entscheidungssituation - nämlich der Unwirksamkeit des Vertrag ohne seine Zustimmung und damit seiner Rechtsmacht, den Vertrag verhindern zu können - bewusst sein (vgl. BGH NJW 1951, 796 und MünchKomm-BGB/Koch 6. Aufl. 2013 § 1365 Rn. 86 sowie MünchKomm-BGB/Bayreuther aaO. § 182 Rn. 11 und Palandt/Ellenberger BGB 74. Aufl. 2015 § 133 Rn. 11).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

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  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 149/01

    Umfang der einem Notariatsangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von

    Eine Genehmigung vollmachtloser Vertretung durch konkludentes Handeln des Vertretenen setzt grundsätzlich voraus, daß sich der Vertretene zumindest der Möglichkeit bewußt ist, durch sein Handeln eine in seinem Namen abgegebene Erklärung zu genehmigen (st. Rspr., vgl. BGHZ 2, 150, 153; RGZ 118, 335, 336f, BGH, Urt. v. 18. Februar 1960, VII ZR 21/59, WM 1960, 611, 612 u. v. 5. März 1986, IVa ZR 141/84, NJW 1986, 2107, 2108).
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