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   BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58   

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https://dejure.org/1958,604
BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58 (https://dejure.org/1958,604)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1958 - 2 StR 103/58 (https://dejure.org/1958,604)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1958 - 2 StR 103/58 (https://dejure.org/1958,604)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 26.09.1913 - V 587/13

    Bezieht sich die Vorschrift des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit

    Auszug aus BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Der äußere Tatbestand des § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG ist daher gegeben (RGSt 49, 340; 73, 252).
  • RG, 28.10.1940 - 2 D 466/40

    1. Zur Pflicht des Arztes, bei plötzlich auftretenden Schwierigkeiten im Verlaufe

    Auszug aus BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Falls die Strafkammer in der neuen Verhandlung keinen Vermögensschaden feststellen kann, ist darauf hinzuweisen, daß die Angeklagten des versuchten Betrugs schuldig sein können, wenn sie einen Vermögensvorteil erhofft haben, sich ihn durch die Täuschung verschaffen und dadurch das Vermögen der Firma S. schädigen wollten (RGSt 74, 316 [318]).
  • BGH, 14.05.1954 - 2 StR 29/54
    Auszug aus BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Es ergibt sich jedoch aus den §§ 84 Abs. 3, 64 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 GmbHG , daß auch eine fahrlässige Begehung der Tat strafbar sein soll (GA 58, 46; siehe auch BGHSt 6, 131).
  • BGH, 11.10.1960 - 5 StR 155/60
    Auszug aus BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Die Überschuldung muß vielmehr durch eine aufgestellte Bilanz erwiesen und hieraus erkennbar sein (RGSt 44, 48; RG JW 1927, 1379 Nr. 33; l380 Nr. 34; BGH 3 StR 339/55 Urteil vom 17. November 1955 und 5 StR 155/60 vom 11.10.60).
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Ob dies der Fall ist, kann erst in der neuen Verhandlung festgestellt werden, da die Verurteilung des Angeklagten M. ebenfalls aufzuheben ist (BGHSt 11, 18).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 339/55

    1 Unterliegen Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H., die behufs Eintragung

    Auszug aus BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Die Überschuldung muß vielmehr durch eine aufgestellte Bilanz erwiesen und hieraus erkennbar sein (RGSt 44, 48; RG JW 1927, 1379 Nr. 33; l380 Nr. 34; BGH 3 StR 339/55 Urteil vom 17. November 1955 und 5 StR 155/60 vom 11.10.60).
  • RG, 15.02.1910 - IV 1189/09

    1. Bezieht sich die Vorschrift in § 8 Abs. 2 GmbHG., wonach in der Anmeldung u.

    Auszug aus BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Diese müssen, da eine nur teilweise Leistung hier ausscheidet, derart eingebracht werden, daß sie vollständig zur Verfügung der Geschäftsführer stehen (RGSt 43, 250; 48, 153).
  • RG, 06.02.1914 - IV 1106/13

    29. 1. Zur Auslegung des Art. 209 b HG.B. (Gesetz vom 18. Juli 1884). Liegen

    Auszug aus BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Diese müssen, da eine nur teilweise Leistung hier ausscheidet, derart eingebracht werden, daß sie vollständig zur Verfügung der Geschäftsführer stehen (RGSt 43, 250; 48, 153).
  • RG, 02.10.1888 - 1665/88

    1. Welche Anforderungen sind an Form, Ursprung und Inhalt einer Bilanz zu

    Auszug aus BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Im einen wie im anderen Falle muß die Verurteilung nach § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG aufgehoben werden; denn der Umfang der Schuld würde geringersein, wenn die Angeklagten bei der ersten Anmeldung im August im unverschuldeten Verbotsirrtum gehandelt hätten, und er könnte selbst dann geringer sein, wenn sie sich dabei im verschuldeten Verbotsirrtum befunden hätten (vgl RGSt 18, 105, 115).
  • RG, 12.07.1910 - V 463/10

    Ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder

    Auszug aus BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Die Überschuldung muß vielmehr durch eine aufgestellte Bilanz erwiesen und hieraus erkennbar sein (RGSt 44, 48; RG JW 1927, 1379 Nr. 33; l380 Nr. 34; BGH 3 StR 339/55 Urteil vom 17. November 1955 und 5 StR 155/60 vom 11.10.60).
  • RG, 09.01.1886 - 1070/85

    Wird ein Geschäftsmann durch Täuschung veranlaßt, die Firmen bekannt zu geben,

  • RG, 18.03.1941 - 1 D 752/40
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Ebensowenig macht das Fehlen eines formellen Auflösungsbeschlusses ohne weiteres einen Stillegungsbeschluß oder z.B. eine Übertragung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft auf einen Dritten unwirksam (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1958 - II ZR 36/57 - BB 1958, 891).
  • OLG Koblenz, 11.10.1990 - 1 Ss 247/90

    Verurteilung eines Instrumentenhändlers wegen Pfandkehr und Abgabe einer falschen

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  • BayObLG, 20.12.1979 - BReg. 1 Z 84/79

    Zu den Anforderungen an die Anmeldung einer GmbH

    Diese Tatsachenbekundungen sind mangels einer anderweiten gesetzlichen Gründungsprüfung (vgl. § 33, § 36 a Abs. 1, nehmen auf eine einigermaßen solide und sichere materielle Grundlage zu stellen und die Gründung unlauterer oder mit § 37 Abs. 1, § 54 Abs. 3 AktG ) nötig, damit das Registerungenügenden Mitteln ausgestatteter Geschäftsbetriebe zu vermeiden (KGJ 43, A 107/108f.) sowie jede arglistige TäuMindesterfordernissen entsprechend beschafft ist (RG LZ 1916, 617; Scholz, a. a. 0.), die tatsächlich erbrachten Einschung der Öffentlichkeit über die wesentlichen wirtschaftlagen mit den im Gesellschaftsvertrag vereinbarten (Geld-, Sach- oder Mischleistungen) übereinstimmen (Hachenburg, lichen Grundlagen des Unternehmens zu verhindern und zu gericht prüfen kann, ob das Stammkapital den gesetzlichen ahnden (BGH BB 1958, 891 ).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 415/97
    Ebensowenig macht das Fehlen eines formellen Auflösungsbeschlusses ohne weiteres einen Stillegungsbeschluß oder z.B. eine Übertragung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft auf einen Dritten unwirksam (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1958 - II ZR 36/57 - BB 1958, 891).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 416/97
    Ebensowenig macht das Fehlen eines formellen Auflösungsbeschlusses ohne weiteres einen Stillegungsbeschluß oder z.B. eine Übertragung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft auf einen Dritten unwirksam (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1958 - II ZR 36/57 - BB 1958, 891).
  • BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80

    Falsche Verdächtigung durch den Hinweis auf einen Steuerschuldner - Festellung

    Daß der Angeklagte die Überschuldung einer Bilanz oder einer ihr gleichwertigen Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva (BGH BB 1958, 891) entnommen hätte, ergeben die Feststellungen nicht.
  • LAG Hamburg, 13.03.2013 - 5 Sa 96/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Stilllegungsabsicht - Zeitpunkt des

    Ebensowenig macht das Fehlen eines formellen Auflösungsbeschlusses ohne weiteres einen Stilllegungsbeschluss oder z.B. eine Übertragung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft auf einen Dritten unwirksam (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1958 - II ZR 36/57 - BB 1958, 891).
  • BGH, 14.01.1976 - 2 StR 592/75

    Zulässigkeit zur Heranziehung eines Gutachters zur Beurteilung der

    Völlig wertlose Sachen oder Rechte sind daher untaugliche Tatobjekte (BGHSt 5, 119, 121; 3, 32, 36; BGH, Urteil vom 4. Februar 1958 - 5 StR 588/57, mitgeteilt in BB 1958, 891).
  • BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61

    Abgrenzung zwischen Hervorrufen und Ausnutzen eines Irrtums beim Eingehungsbetrug

    Hinzutreten muß, daß sie aus einer Bilanz ersichtlich ist (so auch BGH 2 StR 103/58 vom 16. Mai 1958 - BB 1958, 891 und die dort angeführte Rechtsprechung des Reichsgerichts, ferner auch RG Recht 1927 Nr. 1204 und HRR 1937 Nr. 491).
  • BGH, 13.10.1967 - 4 StR 191/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Sie muß vielmehr, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, aus einer solchen Vermögensübersicht ersichtlich sein (vgl. BGH in BB 1958, 891 und die dort angef. Rechtspr. des RG; BGH in BB 1959, 754; BGH bei Herlan GA 1956, 345; BGHSt 15, 306 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; BGH 1 StR 32/61 vom 21. März 1961).
  • BGH, 11.10.1960 - 5 StR 155/60

    Umfang der Aufklärungspflicht des Strafgerichts - Verpflichtung des

  • BayObLG, 18.12.1979 - BReg. 1 Z 83/79

    Anforderungen des § 8 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Gesetz betreffend die

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