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   BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60   

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BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60 (https://dejure.org/1962,369)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1962 - V ZR 155/60 (https://dejure.org/1962,369)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1962 - V ZR 155/60 (https://dejure.org/1962,369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 125
  • NJW 1962, 1396
  • MDR 1962, 645
  • VersR 1962, 760
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.05.1952 - III ZR 218/50

    Abgabe an andere Abteilung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
    Zwar ist die Verletzung dieses Verbots, anders als früher (vgl. noch BGHZ 6, 178, 182 [BGH 26.05.1952 - III ZR 218/50]/83), nicht nur durch Eingriffe von außerhalb (Verwaltung, Gesetzgebung) in die Justiz möglich, sondern auch durch Akte der Rechtsprechung selbst (BVerfGE 3, 359, 364 [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 537/53]/65; 4, 412, 416/18).

    Diese weitgehend vom Verhalten des Vorsitzenden des zuerst mit der Sache befaßten Senats, nämlich von der in seiner Hand liegenden Terminsanberaumung, abhängige Abgabemöglichkeit ist bisher zwar als mehr oder weniger unerwünscht, aber nicht als schlechthin unzulässig angesehen worden (BGHZ 6, 178, 182 [BGH 26.05.1952 - III ZR 218/50]/83 hält die Abgabe eines Verfahrensteils für war sehr ungewöhnlich und bedenklich, aber einen Verzicht auf die Geltendmachung des darin gesehenen Mangels nach § 295 ZPO für möglich).

  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
    Auszug aus BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
    Ob diese Auffassung auch unter der Herrschaft des Grundgesetzes mit der gesteigerten Betonung des Grundsatzes vom gesetzlichen Richter aufrechterhalten werden kann (so anscheinend BGHSt 11, 106), mag dahingestellt bleiben (ebenso BGHSt 3, 353).
  • BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
    Ob diese Auffassung auch unter der Herrschaft des Grundgesetzes mit der gesteigerten Betonung des Grundsatzes vom gesetzlichen Richter aufrechterhalten werden kann (so anscheinend BGHSt 11, 106), mag dahingestellt bleiben (ebenso BGHSt 3, 353).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
    Zwar ist die Verletzung dieses Verbots, anders als früher (vgl. noch BGHZ 6, 178, 182 [BGH 26.05.1952 - III ZR 218/50]/83), nicht nur durch Eingriffe von außerhalb (Verwaltung, Gesetzgebung) in die Justiz möglich, sondern auch durch Akte der Rechtsprechung selbst (BVerfGE 3, 359, 364 [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 537/53]/65; 4, 412, 416/18).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
    Zwar ist die Verletzung dieses Verbots, anders als früher (vgl. noch BGHZ 6, 178, 182 [BGH 26.05.1952 - III ZR 218/50]/83), nicht nur durch Eingriffe von außerhalb (Verwaltung, Gesetzgebung) in die Justiz möglich, sondern auch durch Akte der Rechtsprechung selbst (BVerfGE 3, 359, 364 [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 537/53]/65; 4, 412, 416/18).
  • BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60

    Prozeßvergleich vor unvorschriftsmäßig besetztem Gericht

    Auszug aus BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
    Das Verbot gilt ferner nicht nur für die unmittelbare Spruchtätigkeit des Gerichts, sondern auch für die dem Spruch vorangehenden, ihn vorbereitenden richterlichen Handlungen (BVerfGE 4 a.a.O.; nicht abweichend das Senatsurteil BGHZ 35, 309).
  • RG, 12.11.1889 - III 277/89

    Trennung der Verhandlung; C.P.O. §§. 136, 274

    Auszug aus BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
    Denn das Revisionsgericht ist im vorliegenden Fall an der Berücksichtigung des Mangels schon verfahrensrechtlich deshalb gehindert, weil die Fristverlängerungsverfügung selbst nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung unanfechtbar ist (§ 548 Schlußhalbsatz ZPO; vgl. Stein/Jonas/Schönke/Pohle a.a.O. § 512 I und Fußn. 5 mit Hinweis auf RGZ 24, 423, 426).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
    Da der richtige Sinn der Verfügung für jeden Beteiligten von vornherein ohne weiteres erkennbar war, liegt eine unschädliche Falschbezeichnung vor (s. für einen vergleichbaren Fall BGHZ 4, 328, 334) [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50]: die Fristverlängerung war entgegen ihrem Wortlaut in Wirklichkeit für den Beklagten, nicht für den Kläger verfügt.
  • RG, 26.06.1913 - IV 248/13

    RAO. § 27. Revision gegen Zurücktretung eines Parteivertreters

    Auszug aus BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
    Diese Schranke für die Berücksichtigung von Mängeln soll allerdings nach einer Entscheidung des Reichsgerichts dann entfallen, wenn die Verletzung oberster Grundsätze des Parteiprozesses in Frage steht (RGZ 83, 1, 3 für Verletzung des rechtlichen Gehörs; dem folgend Wieczorek, ZPO § 548 A I b 4; Baumbach/Lauterbach, ZPO § 548 Anm. I B; differenzierend Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO § 548 II nach Fußn. 3).
  • RG, 10.01.1928 - III 144/27

    Berufungsverfahren; Klagerweiterung

    Auszug aus BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
    Wohl infolge dieser in der Natur der Sache liegenden Unmöglichkeit umfassender und eindeutiger Grenzziehung hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts einen Verstoß gegen Bestimmungen der Geschäftsverteilung, anders als einen Verstoß gegen die personelle Verteilung auf die einzelnen Rechtsprechungskörper, nicht nur nicht als Mangel in der vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts und damit als absoluten Revisionsgrund (§ 551 Nr. 1 ZPO, § 338 Nr. 1 StPO) anerkannt, sondern überhaupt eine in der Revisionsinstanz nachprüfbare Rechtsverletzung verneint, weil nur eine innerdienstliche Anweisung als verletzt in Betracht komme (RGZ 48, 27, 28 ff; 119, 379, 384; RGSt 36, 321).
  • RG, 16.02.1901 - I 13/01

    Freiwillige Gerichtsbarkeit.; Weitere Beschwerde.

  • RG, 27.05.1886 - 1141/86

    1. Inwieweit ist in Preußen der einem Amtsgerichte zur unentgeltlichen

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 7 U 37/17

    Begriff der Einsatzfahrt i.S. von § 35 Abs. 5a StVO

    Dies gilt jedenfalls bei Mängeln im Verfahren wie z.B. bei der Entscheidung durch einen unzuständigen Vorsitzenden (BGH, Urteil vom 16.5.1962, Az. V ZR 155/60) oder dem Fehlen einer Einwilligung des Gegners (BGH, Beschluss vom 30.4.2008, Az. III ZB 85/07).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    - BGHSt 25, 66, 71; 27, 105, 107; 29, 283, 287; 33, 290, 292; 34, 121, 122 (überholt BGH JR 1978, 210); BGH GA 1976, 141; StV 1981, 271; BGH, Urt. v. 8.1.1974 - 1 StR 529/73; Urt. v. 15.1.1976 - 4 StR 585/75; Übersichten auch bei Rieß DRiZ 1977, 289; Niemöller StV 1987, 311; BGHZ 37, 125, 129 f; BGH NJW 1976, 1688; - BAGE 43, 258, 262; - BFHE 168, 508, 510; BFH-NV 1988, 307; 1989, 442; 1990, 511; BFH DRiZ 1989, 380; - BSozGE 47, 13, 16; - BVerwGE 20, 39, 41; BVerwG NJW 1974, 1885; 1987, 2031, 2032; 1988, 219; 1991, 1370, 1371; BVerwG Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 24.
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Beruht eine gerichtliche Entscheidung auf einem Verfahrensverstoß, so führt dies nach allgemeinen Grundsätzen - abgesehen allenfalls von Fällen besonders schwerwiegender Mängel, wie etwa der Entscheidung durch ein Nichtgericht, der inhaltlichen Unmöglichkeit oder auch bei Verletzung oberster Grundsätze des Parteiprozesses (vgl. dazu BGHZ 37, 125, 126, 128 m. w. Nachw.) - nicht zu ihrer Unwirksamkeit.

    Die prozeßleitende Verfügung, durch die der Vorsitzende gemäß § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO die Berufungsbegründungsfrist verlängert ist indessen nach dem Prozeßrecht unanfechtbar, da eine Anfechtung im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist (§ 225 Abs. 3, vgl. § 567 Abs. 1 ZPO) und es sich im übrigen um eine nicht unter § 519 b ZPO fallende Entscheidung eines Oberlandesgerichts handelt, § 567 Abs. 3 ZPO (vgl. BGHZ 37, 125, 17 m. Anm. Johannsen bei LM Nr. 44 zu § 519 ZPO; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 519 II Rdn. 11, § 548 Rdn. 2).

    Dieses hat daher nicht zu überprüfen, ob die prozessualen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist überhaupt (noch) gegeben waren, hier also, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist am 7. Oktober 1985 (Montag) bei dem Berufungsgericht eingegangen war (vgl. hierzu BGHZ 37, 125, 126 für den Fall der Verlängerung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Vorsitzenden; BGH Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 = LM Nr. 3 zu § 554 ZPO für den Fall des Fehlens eines wirksamen Antrags; entsprechend RGZ 160, 307; dazu auch BGHZ 93, 300 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84]).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2011 - 1 W 8/11

    Keine nachträgliche Aufhebung einer Fristverlängerung; keine isolierte

    Eine Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZPO ist nicht statthaft, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind; weder ist eine solche Beschwerde im Gesetz ausdrücklich bestimmt, noch wurde ein Gesuch "zurückgewiesen" (vgl. BGH, Beschl. v. 16.05.1962, NJW 1962, 1396).

    Auch aus den vom Kläger angeführten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 16.05.1962 (NJW 1962, 1396) und vom 08.10.1998 (NJW-RR 1999, 286) ergibt sich nichts für eine eigenständige Anfechtbarkeit einer Fristverlängerung.

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZB 26/91

    Unwirksame Verlängerung der Begründungsfrist bei Antragstellung nach Fristablauf

    Insoweit liegt der Sachverhalt völlig anders als bei den in jenem Urteil herangezogenen Entscheidungen zur Wirksamkeit der Verlängerungsverfügung durch den Vorsitzenden (BGHZ 93, 300, 304 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84] (Mängel der Schriftform beim Antrag); BGH, Urteil vom 16. Mai 1962 - V ZR 155/60 - NJW 1962, 1396 (unzuständiger Vorsitzender); Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM ZPO § 554 Nr. 3 (Fehlen eines wirksamen Antrags)).
  • BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des

    In dem der genannten Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte jedoch nicht die Geschäftsstelle, sondern der Vorsitzende die Verlängerung telefonisch ausgesprochen (zur Verlängerung durch einen geschäftsverteilungsmäßig nicht mehr zuständigen Vorsitzenden vgl. BGHZ 37, 125).
  • BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 37/03

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei angenommenem, aber

    Ebenso wenig steht die Unzuständigkeit des Richters, der die Verlängerung gewährt hat, der Wirksamkeit der Verfügung entgegen (BGHZ 37, 125).
  • BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17

    Versagung der form- und fristgerecht beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen

    Anders als etwa bei einer verfahrenswidrigen Bewilligung eines Fristverlängerungsantrags (vgl. dazu Senat, Urteil vom 16. Mai 1962 - V ZR 155/60, BGHZ 37, 125, 127 ff.; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97, NJW 1998, 1155, 1156) fehlt es im vorliegenden Zusammenhang an einem durch das Gericht gesetzten Vertrauenstatbestand, auf den sich die Prozessbevollmächtigte verlassen konnte.
  • BGH, 16.03.2023 - IX ZB 28/22

    Wirksamkeit der von oder gegenüber einem Insolvenz- oder

    Wie im Fall von Urteilen oder Verfügungen kann die Nichtigkeit eines Beschlusses nur ausnahmsweise und bei schwersten Verfahrensfehlern angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1962 - V ZR 155/60, BGHZ 37, 125, 126 ff; vom 30. November 1962 - IV ZR 194/62, FamRZ 1963, 131, 132; vom 30. September 1987 - IVb ZR 86/86, NJW 1988, 268).
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den

    Das Reichsgericht (RGZ 48, 27 [28]; vgl. BGHZ 37, 125 [130]) hat in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, die Verletzung der in der Geschäftsverteilung vorgenommenen Regelung berühre nicht die Frage, ob das erkennende Gericht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei, weil nur eine innerdienstliche Anweisung als verletzt in Betracht komme, die auf die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts keinen Einfluß habe.

    Der Bundesgerichtshof in Zivilsachen hat ursprünglich diese Rechtsprechung fortgeführt (so BGHZ 6, 178 [182]), später aber unter dem Eindruck der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG diese Frage offengelassen (so BGHZ 37, 125 [130]).

  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 155/13

    Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen: Pflicht des

  • OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 23 U 157/09

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank

  • BGH, 21.12.2004 - KVZ 3/04

    Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in

  • BGH, 22.10.1981 - VII ZB 3/81

    Vorlagefrage an den Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs -

  • OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 23 U 158/09

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank

  • LG Heidelberg, 21.12.2022 - 4 S 1/22

    Zahlungsansprüche gegen eine Fahrzeugherstellerin aufgrund einer zur

  • BVerwG, 24.06.1964 - VI C 121.63

    Rechtsmittel

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