Rechtsprechung
BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74, I ZB 7/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- MDR 1975, 818
- GRUR 1975, 550
- DB 1975, 1740
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98
Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens
Die Anmelderin hatte unter Geltung des Warenzeichengesetzes, das die Eintragung von dreidimensionalen (plastischen) Marken nicht vorsah (vgl. BGHZ 41, 187, 189 - Palmolive; BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550 f. = WRP 1975, 439 - Drahtbewehrter Gummischlauch; Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355 = WRP 1976, 231 - P-tronics), das (farbige) Bildzeichen ohne weitere Angaben angemeldet. - BPatG, 22.03.2005 - 24 W (pat) 44/04 Zur Begründung der Beschwerde wird vorgetragen, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Schutzfähigkeit von Mustern auf Schläuchen, Kabeln etc., insbesondere die grundlegende Entscheidung "Drahtbewehrter Gummischlauch" (BGH GRUR 1975, 550 ff) sei zwar zu § 4 WZG ergangen, aber auch noch bei der heutigen Rechtslage entsprechend anwendbar.
Wie die Rechtsprechung schon seit vielen Jahren anerkennt (…vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn 169; BGH GRUR 1975, 550, 551f "Drahtbewehrter Gummischlauch"), sind bestimmte fortlaufende Muster auf Produkten wie Kabeln, Schläuchen, Webstoffen etc. als Kennzeichnung üblich und können daher grundsätzlich von den angesprochenen Verkehrskreisen als Betriebskennzeichnung angesehen werden.
Die für "Schlauchleitungen aus Gummi oder Kunststoff" angemeldete Marke, die in der Entscheidung "Drahtbewehrter Gummischlauch" (BGH GRUR 1975, 550) als schutzfähig erkannt wurde, setzte sich zusammen aus " - in die Oberfläche eines aus Gummi oder Kunststoff bestehenden, mit einer Drahtbewehrung versehenen Schlauches eingeflochtenen - drei Kunststoffbändern, welche über die gesamte Länge des Schlauches derart verlaufende Streifen erzeugen, daß jeweils zwei parallel zueinander und mit Unterbrechungen versehene Streifen einen senkrecht dazu verlaufenden Streifen kreuzen", wie aus der nachstehenden Wiedergabe der Marke ersichtlich ist:.
- BGH, 05.11.1987 - I ZB 11/86
"Hörzeichen"; Eintragungsfähigkeit von akustischen Kennzeichen
Rechtsfehlerfrei hat das Bundespatentgericht zunächst ausgeführt, daß das deutsche Warenzeichenrecht ursprünglich - aufgrund des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874 und des Gesetzes zum Schutz von Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 - nur Bild- und Wortzeichen kannte (vgl. BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch).Demgegenüber hat sich die Mehrzahl der Kommentierungen zum Warenzeichengesetz gegen die Zulässigkeit der Eintragung von Hörzeichen ausgesprochen (…v. Gamm, Warenzeichengesetz, § 1 Rdn. 24;… Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 1 Rdn. 67;… Reimer/Trüstedt, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 4. Aufl., WZG § 1 Nr. 1), während der Bundesgerichtshof zwar mit der Frage selbst noch nicht befaßt war, jedoch in mehreren Entscheidungen, in denen er die Ablehnung der Eintragung mehrdimensionaler Warenzeichen durch das Deutsche Patentamt aus Rechtsgründen gebilligt hat, zumindest auch zu erkennen gegeben hat, daß er auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften nur Wort- und Bildzeichen als eintragungsfähig ansieht (BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch;Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 355 f - P-tronics).
- BGH, 05.11.1987 - I ZB 12/86
Begriff des Hörzeichens - Patentierbarkeit von Hörzeichen - Patentierbarkeit von …
Rechtsfehlerfrei hat das Bundespatentgericht zunächst ausgeführt, daß das deutsche Warenzeichenrecht ursprünglich - aufgrund des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874 und des Gesetzes zum Schutz von Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 - nur Bild- und Wortzeichen kannte (vgl. BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch).Demgegenüber hat sich die Mehrzahl der Kommentierungen zum Warenzeichengesetz gegen die Zulässigkeit der Eintragung von Hörzeichen ausgesprochen (…v. Gamm, Warenzeichengesetz, § 1 Rdn. 24;… Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 1 Rdn. 67;… Reimer/Trüstedt, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 4. Aufl., WZG § 1 Nr. 1), während der Bundesgerichtshof zwar mit der Frage selbst noch nicht befaßt war, jedoch in mehreren Entscheidungen, in denen er die Ablehnung der Eintragung mehrdimensionaler Warenzeichen durch das Deutsche Patentamt aus Rechtsgründen gebilligt hat, zumindest auch zu erkennen gegeben hat, daß er auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften nur Wort- und Bildzeichen als eintragungsfähig ansieht (BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch; Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 355 f - P-tronics).
- BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 34/11
Kennfäden in Glasfasergeweben - Markenbeschwerdeverfahren - "Kennfadenmarke" - …
Denn diese können vom Verkehr erfahrungsgemäß als Betriebskennzeichnung und nicht lediglich als Verzierung aufgefasst werden (vgl. BGH GRUR 1975, 550, 551 ff. - Drahtbewehrter Gummischlauch; BPatG 24 W (pat) 225/03, B. v. 21. September 2004 - Kennfaden mit Kreuzmuster; BPatG, 27 W (pat) 169/03, B. v. 25. Januar 2005 - Kennfaden; BPatG 30 W (pat) 177/02, B. v. 26. Januar 2004 - Druckschlauch; BPatG 24 W (pat) 44/04, B. v. 3. Juni 2005 - Schlauchgeflecht; HABM-BK MarkenR 2002, 454 - Webkante; HABM-BK ABl-HABM 2002, 766 - WEBKANTENFADEN; vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 269), sofern sich die betreffende Darstellung erheblich von branchenüblichen oder funktionell bedingten Warenformen abhebt. - BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74
Eintragungsfähigkeit eines plastischen Zeichens - Unterschied zwischen …
Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 16. Mai 1975 (WRP 1975, 439, 440 = GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch) ausgeführt hat, können nach der derzeitigen Rechtslage dreidimensionale (plastische) Gestaltungen nicht als Warenzeichen eingetragen werden. - BPatG, 16.12.2014 - 24 W (pat) 33/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Kennfadenmarke" - Unterscheidungskraft - …
Denn diese können vom Verkehr erfahrungsgemäß als Betriebskennzeichnung und nicht lediglich als Verzierung aufgefasst werden (vgl. BGH GRUR 1975, 550, 551 ff. - Drahtbewehrter Gummischlauch; BPatG 24 W (pat) 225/03, B. v. 21. September 2004 - Kennfaden mit Kreuzmuster; BPatG, 27 W (pat) 169/03, B. v. 25. Januar 2005 - Kennfaden; BPatG 30 W (pat) 177/02, B. v. 26. Januar 2004 - Druckschlauch; BPatG 24 W (pat) 44/04, B. v. 3. Juni 2005 - Schlauchgeflecht; HABM-BK MarkenR 2002, 454 - Webkante; HABM-BK ABl-HABM 2002, 766 - WEBKANTENFADEN; vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 269), sofern sich die betreffende Darstellung erheblich von branchenüblichen oder funktionell bedingten Warenformen abhebt. - BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
Markenschutz - Festlegung der Markenform in der Anmeldung, Fehlende …
Die Anmelderin kann sich auch nicht auf die markenrechtliche Schutzfähigkeit von farbigen Webkantenfäden, farbigen Streifen auf Schläuchen, Glasstäben und -röhren (insbesondere Thermometer) sowie Kabeln (vgl. dazu BGH GRUR 1975, 550 "Drahtbewehrter Gummischlauch";… Busse/Starck, WZG , 6. Aufl, § 4 RdNr. 2 mwN) berufen. - BGH, 16.05.1975 - I ZB 7/74
Dreidimensionale (plastische) Gestaltungen als Warenzeichen - Zurückweisung der …
Daß aber auch hier an der in Frage stehenden Kennzeichnungsgestaltung ein erhebliches wirtschaftliches Bedürfnis besteht, hat der erkennende Senat bereits im Beschluß vom 16. Mai 1975 in dem Parallelverfahren I ZB 6/74 ausgeführt. - BPatG, 25.01.2005 - 27 W (pat) 169/03 Derartiges ist allgemein auch bei Produkten wie Kabeln und Schläuchen anerkannt (vgl. BGH GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch; BPatG, Beschl. v. 21.9.2004 - 24 W (pat) 225/03 - veröffentlicht auf der PAVS-CD-ROM;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8 Rn. 169).
- BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 225/03