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   BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89   

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https://dejure.org/1989,14016
BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89 (https://dejure.org/1989,14016)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1989 - 1 StR 116/89 (https://dejure.org/1989,14016)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1989 - 1 StR 116/89 (https://dejure.org/1989,14016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Beseitigung von Tatspuren (Nachtatverhalten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84

    Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89
    Das ist kein zulässiger Strafschärfungsgrund (vgl. BGH NStZ 1985, 21; BGH StV 1982, 20).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89
    Der neue Tatrichter wird auch näher darzulegen haben, von welchen Anknüpfungstatsachen der Sachverständige bei der Berechnung des Blutalkoholgehalts des Angeklagten zur Tatzeit ausgegangen ist (BGHR StGB § 21, Blutalkoholkonzentration 2), zumal jedenfalls die Feststellung, daß die 5-6 Halben Bier und der eine Schnaps, die der Angeklagte tagsüber im 'Braustüberl' und im 'Bosporus' getrunken hatte, bis zur Tatzeit gegen 01.25 Uhr abgebaut waren (vgl. UA S. 73), nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist (vgl. BGH NStZ 1988, 404)".
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87

    Kennzeichnung der schulderhöhend zu bewertenden Einstellung des Täters zur Tat

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89
    Dem schließt sich der Senat an und verweist ergänzend auf seine Entscheidungen in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11 und 13.
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89
    Dem schließt sich der Senat an und verweist ergänzend auf seine Entscheidungen in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11 und 13.
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke -

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89
    Der neue Tatrichter wird auch näher darzulegen haben, von welchen Anknüpfungstatsachen der Sachverständige bei der Berechnung des Blutalkoholgehalts des Angeklagten zur Tatzeit ausgegangen ist (BGHR StGB § 21, Blutalkoholkonzentration 2), zumal jedenfalls die Feststellung, daß die 5-6 Halben Bier und der eine Schnaps, die der Angeklagte tagsüber im 'Braustüberl' und im 'Bosporus' getrunken hatte, bis zur Tatzeit gegen 01.25 Uhr abgebaut waren (vgl. UA S. 73), nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist (vgl. BGH NStZ 1988, 404)".
  • BGH, 30.09.1981 - 2 StR 434/81

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verhaltens eines Angeklagten nach der Tat

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89
    Das ist kein zulässiger Strafschärfungsgrund (vgl. BGH NStZ 1985, 21; BGH StV 1982, 20).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85

    Strafschärfende Wertung des Nachtatverhaltens bei Rechtsfeindschaft,

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zwar anerkannt, daß das Verhalten nach der Tat strafschärfend berücksichtigt werden darf, wenn es Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat zuläßt oder Bedeutung für den Unrechtsgehalt der Tat selbst hat (BGH GA 1986, 370/371; Dreher/Tröndle, StGB, 44. Aufl., § 46 Rdnr. 28 m.w.N.).
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