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   BGH, 16.05.2001 - 2 ARs 105/01, 2 AR 55/01   

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https://dejure.org/2001,10374
BGH, 16.05.2001 - 2 ARs 105/01, 2 AR 55/01 (https://dejure.org/2001,10374)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2001 - 2 ARs 105/01, 2 AR 55/01 (https://dejure.org/2001,10374)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 2 ARs 105/01, 2 AR 55/01 (https://dejure.org/2001,10374)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung Minderjähriger - Zuständiges Gericht - Gerichtsstand des Tatorts - Erfolgseintritt - Sorgerecht - Wohnsitz

  • Judicialis

    StPO § 7; ; StPO § 13 a; ; StPO § 7 Abs. 1; ; StGB § 235

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 7 Abs. 1
    Tatort ist auch der Ort des Erfolgseintritts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Auszug aus BGH, 16.05.2001 - 2 ARs 105/01
    Eine Straftat ist nicht nur an dem Ort begangen, wo der Täter gehandelt hat, sondern auch dort, wo der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist (§ 9 Abs. 1 StGB; vgl. dazu BGHSt 42, 235, 242; 44, 52, 56 f.; 45, 97 ff., 100; 46, 213 ff., 222 ff.).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Auszug aus BGH, 16.05.2001 - 2 ARs 105/01
    Eine Straftat ist nicht nur an dem Ort begangen, wo der Täter gehandelt hat, sondern auch dort, wo der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist (§ 9 Abs. 1 StGB; vgl. dazu BGHSt 42, 235, 242; 44, 52, 56 f.; 45, 97 ff., 100; 46, 213 ff., 222 ff.).
  • BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97

    BGH spricht ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit vom

    Auszug aus BGH, 16.05.2001 - 2 ARs 105/01
    Eine Straftat ist nicht nur an dem Ort begangen, wo der Täter gehandelt hat, sondern auch dort, wo der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist (§ 9 Abs. 1 StGB; vgl. dazu BGHSt 42, 235, 242; 44, 52, 56 f.; 45, 97 ff., 100; 46, 213 ff., 222 ff.).
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