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   BGH, 16.05.2018 - X ARZ 258/18   

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https://dejure.org/2018,15390
BGH, 16.05.2018 - X ARZ 258/18 (https://dejure.org/2018,15390)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2018 - X ARZ 258/18 (https://dejure.org/2018,15390)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - X ARZ 258/18 (https://dejure.org/2018,15390)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Anrufung des BGH zur Bestimmung der zuständigen Gerichtsbarkeit für die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfenantrag

  • rewis.io

    Gerichtsstandbestimmung des Bundesgerichthofs bei negativem Kompetenzkonflikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Anrufung des BGH zur Bestimmung der zuständigen Gerichtsbarkeit für die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfenantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstandsbestimmung - und die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.2017 - X ARZ 76/17

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - X ARZ 258/18
    Eine - regelmäßig lediglich deklaratorische - Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof oder einen anderen obersten Gerichtshof des Bundes kommt in entsprechender Anwendung des § 36 ZPO darüber hinaus bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege in Betracht, wenn trotz eines nach § 17a GVG ergangenen und unanfechtbar gewordenen Beschlusses, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, Zweifel an der bindenden Wirkung der Verweisung aufgekommen sind und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4; Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 5; Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 29.04.2014 - X ARZ 172/14

    Verweisung an das Gericht eines anderen Rechtswegs: Bindungswirkung bei

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - X ARZ 258/18
    Eine - regelmäßig lediglich deklaratorische - Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof oder einen anderen obersten Gerichtshof des Bundes kommt in entsprechender Anwendung des § 36 ZPO darüber hinaus bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege in Betracht, wenn trotz eines nach § 17a GVG ergangenen und unanfechtbar gewordenen Beschlusses, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, Zweifel an der bindenden Wirkung der Verweisung aufgekommen sind und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4; Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 5; Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 14.05.2013 - X ARZ 167/13

    Bindungswirkung der Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - X ARZ 258/18
    Eine - regelmäßig lediglich deklaratorische - Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof oder einen anderen obersten Gerichtshof des Bundes kommt in entsprechender Anwendung des § 36 ZPO darüber hinaus bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege in Betracht, wenn trotz eines nach § 17a GVG ergangenen und unanfechtbar gewordenen Beschlusses, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, Zweifel an der bindenden Wirkung der Verweisung aufgekommen sind und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4; Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 5; Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 5 mwN).
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