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   BGH, 16.06.1955 - 4 StR 184/55   

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https://dejure.org/1955,5150
BGH, 16.06.1955 - 4 StR 184/55 (https://dejure.org/1955,5150)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1955 - 4 StR 184/55 (https://dejure.org/1955,5150)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1955 - 4 StR 184/55 (https://dejure.org/1955,5150)
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  • BGH, 15.02.1955 - 1 StR 711/54
    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - 4 StR 184/55
    Es ist nicht ersichtlich, daß sich der Angeklagte gegen die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit anders hätte verteidigen können, als er dies in der Hauptverhandlung tat (vgl BGH 1 StR 711/54 vom 18. Februar 1955).
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - 4 StR 184/55
    Das bloße Verwahren der Diebesbeute für den Dieb stellt aber weder ein Ansichnehmen im Sinne des § 259 StGB dar (LK, § 259 S 417) noch ein zum Absatz Mitwirken, dies selbst dann nicht, wenn das Aufbewahren mit dem Versprechen verbunden war, einen geeigneten Abnehmer zu suchen (BGHSt 2, 135, 137) [BGH 24.01.1952 - 3 StR 927/51].
  • RG, 14.05.1920 - III 1111/19

    1. Zum Begriff "unverschuldet" in § 54 StGB. 2. Zum Merkmal "gegenwärtige Gefahr"

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - 4 StR 184/55
    Wenn aber Schuldvertrag und Pfandbestellung Bestandteil eines einheitlichen Geschäftes sind, also gleichzeitig abgeschlossen werden, so bedeutet die Pfandbestellung für den Gläubiger selbst dann noch keinen Vorteil, wenn der Wert des Pfandgegenstandes die zu sichernde Forderung wesentlich übersteigt (RGSt 54, 338, 341; BGH 2 StR 749/52 vom 1. Oktober 1953), es sei denn, der Gläubiger rechnet damit, der Schuldner werde das Pfand nicht einlösen und ihm so den höheren Wert des Pfandes zukommen lassen.
  • RG, 13.07.1917 - IV 385/17

    Zulässigkeit wahlweiser Feststellung. -- Gegenstand der Urteilsfindung; "andere"

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - 4 StR 184/55
    Die Inpfandnahme einer Sache geschieht des Vorteils wegen, wenn eine bereits bestehende Forderung dadurch nachträglich gesichert werden soll (RGSt 51, 179, 184; HRR 1936 Nr. 444).
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