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   BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64   

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https://dejure.org/1964,6674
BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64 (https://dejure.org/1964,6674)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1964 - 1 StR 111/64 (https://dejure.org/1964,6674)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1964 - 1 StR 111/64 (https://dejure.org/1964,6674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzte schwere Amtsunterschlagung - Unterschlagung von Forderungen - Verstecken von Mahnschreiben und Akten zur Vereitelung einer Geschäftsprüfung - Begriff der Zueignung - Wahrheitswidrige Beurkundung von Pfändungsprotokollen durch den zuständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
    Tut er das unentgeltlich, so liegt darin eine Zueignung nur dann, wenn er über das fremde Gut im eigenen Namen verfügt oder wenn er sonst von der Verfügung wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil hat, sei es auch nur mittelbar und im weitesten Sinn (BGHSt 4, 236, 238; BGH NJW 1954, 1295 Nr. 21; RGSt 61, 228, 232 f).

    Ob er auch - was rechtlich möglich ist (RGSt 61, 228) - durch die Falschbeurkundungen Untreue begangen hat und zu wessen Nachteil, darüber muß sich das Landgericht deutlich auslassen; seine Ansicht hierüber läßt sich dem Urteil bisher nicht sicher entnehmen.

  • BGH, 17.05.1960 - 1 StR 116/60
    Auszug aus BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
    Unbedenklich ist § 348 Abs. 1 StGB zutreffend angewendet, soweit der Beschwerdeführer als zuständiger Gerichtsvollzieher in Pfändungsprotokollen, öffentlichen Urkunden nach § 415 ZPO, wahrheitswidrig die rechtlich erhebliche Tatsache beurkundet hat, daß er bei elf Schuldnern (im Urteil näher bezeichnete Sachen) gepfändet habe (BGHSt 12, 85; RGSt 60, 27; BGH Urt. vom 17. Mai 1960 - 1 StR 116/60).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
    Tut er das unentgeltlich, so liegt darin eine Zueignung nur dann, wenn er über das fremde Gut im eigenen Namen verfügt oder wenn er sonst von der Verfügung wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil hat, sei es auch nur mittelbar und im weitesten Sinn (BGHSt 4, 236, 238; BGH NJW 1954, 1295 Nr. 21; RGSt 61, 228, 232 f).
  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
    Wollte er nicht mehr, so fehlte ihm der Zueignungswille (BGH GA 1953, 83, 84; BGH Urt. vom 4. Februar 1954 - 4 StR 445/53 -).
  • BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
    Der Straftatbestand ist nicht schon verwirklicht, wenn die Bücher überhaupt, mit Bezug auf andere, z.B. nach § 266 StGB veruntreute Beträge, unrichtig geführt sind (BGH Urt. vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 -).
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
    Unbedenklich ist § 348 Abs. 1 StGB zutreffend angewendet, soweit der Beschwerdeführer als zuständiger Gerichtsvollzieher in Pfändungsprotokollen, öffentlichen Urkunden nach § 415 ZPO, wahrheitswidrig die rechtlich erhebliche Tatsache beurkundet hat, daß er bei elf Schuldnern (im Urteil näher bezeichnete Sachen) gepfändet habe (BGHSt 12, 85; RGSt 60, 27; BGH Urt. vom 17. Mai 1960 - 1 StR 116/60).
  • BGH, 20.10.1959 - 1 StR 466/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
    Nur hätte das Landgericht unterscheiden sollen, daß der Gerichtsvollzieher Vermögensinteressen des Landes zwar kraft behördlichen Auftrags zu betreuen hat (§§ 10 ff, §§ 69, 72 ff Hess.GVO), über Vermögen der Vollstreckungsgläubiger zu verfügen dagegen schon durch Gesetz ermächtigt ist (BGHSt 13, 274 ff).
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
    Dagegen fehlt es, soweit er die Gerichtspost "gefälligkeitshalber" selbst beim Postamt abholte und aus ihr ihm verdächtig scheinende Briefe aussortierte: Den Gewahrsam der Post brach er nicht; denn er erhielt die gesamten Briefschaften freiwillig ausgehändigt, sei es möglicherweise auch unter der Vorspiegelung, sie an das Amtsgericht abliefern zu wollen (BGHSt 18, 221, 223); den Mitgewahrsam des Gerichtsvorstandes hatte er nicht begründet; er wollte diesen davon gerade ausschließen, - jedenfalls, soweit es sich um Post mit dem von ihm vermuteten Inhalt handelte.
  • RG, 21.01.1938 - VII 106/37

    1. Erwirbt der Ersteher einer beweglichen Sache bei der Zwangsvollstreckung wegen

    Auszug aus BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
    Er schädigte also die Gläubiger dadurch, daß er bei freiwilliger Zahlung des Schuldners ihr Eigentum (RGZ 134, 141) und in jedem Falle ihre Forderung (§§ 754, 755 ZPO), bei Zwangsbeitreibungen auch das Pfändungspfandrecht (§ 815 Abs. 1 ZPO; RGZ 156, 395, 398) pflichtwidrig zum Erlöschen brachte (Mißbrauchstatbestand).
  • BGH, 08.10.1953 - 4 StR 395/53
    Auszug aus BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
    Ob auch Tateinheit mit Urkundenunterdrückung (§ 274 Nr. 1 StGB) in Betracht kommt, mag die Strafkammer prüfen (BGH NJW 1953, 1924 Nr. 24).
  • RG, 24.05.1882 - 1043/82

    1. Nach welchen Grundsätzen ist zu beurteilen, ob eine Thatsache im Sinne des §.

  • RG, 06.11.1931 - III 390/30

    Wird der die Zwangsvollstreckung betreibende Gläubiger rechtlos bereichert, wenn

  • RG, 11.12.1925 - I 590/25

    Gehören Pfändungsprotokolle des Gerichtsvollziehers auch dann zu den öffentlichen

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