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BGH, 16.06.1967 - V ZR 142/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Erbbaurechts - Auszahlung eines Darlehens zu Bauzwecken - Verpflichtung zum Verkauf eines Erbbaurechts
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § …
Auszug aus BGH, 16.06.1967 - V ZR 142/66
Der Klägerin sei auch nicht versagt, sich auf diesen Formmangel zu berufen (BGH NJW 1965, 812), da die Unwirksamkeit des Vertrages und deren Folgen für die Beklagten nicht schlechthin untragbar seien.Ein solcher Schadensersatzanspruch, der übrigens nur auf Geld gerichtet gewesen wäre (BGH NJW 1965, 812), entfalle jedenfalls, weil ein vertraglicher Anspruch selbst im Hinblick auf das begründete wirksam ausgeübte Rücktrittsrecht weggefallen wäre.
- BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73
Formularmäßige Zurückhaltungsklausel
Eine solche Abtrennung ist für die Vereinbarungen über das bis zur Übereignung bestehende Nutzungsverhältnis ohne weiteres möglich (vgl. Urteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65, WM 1966, 1086; Urteil vom 16. Juni 1967, V ZR 142/66).