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   BGH, 16.06.1969 - II ZR 35/68   

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https://dejure.org/1969,1411
BGH, 16.06.1969 - II ZR 35/68 (https://dejure.org/1969,1411)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1969 - II ZR 35/68 (https://dejure.org/1969,1411)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1969 - II ZR 35/68 (https://dejure.org/1969,1411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 181
  • NJW 1969, 1484
  • MDR 1969, 735
  • DNotZ 1969, 751
  • DB 1969, 1286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 08.07.1880 - V 188/80

    Legitimation eines Wechselerwerbers nach Verfall und Protest durch Benutzung

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  • BGH, 01.12.1975 - II ZR 59/74

    Voraussetzungen einer Rechtsscheinsvollmacht - Stillschweigende Genehmigung eines

    Mit Rücksicht darauf stehen ihr andererseits entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch die Rückgriffsansprüche aus Art. 49 WG nicht zu; denn aus dieser Vorschrift kann nur derjenige einen Anspruch herleiten, der den Wechsel "als im Wechselverband stehender Wechselschuldner" eingelöst hat (vgl. das Urt. d. Sen. v. 16.6. 69 - II ZR 35/68, BGHZ 52, 181, 182, 184).

    Diese Abtretung ist darin zu sehen, daß die Sparkasse ihr den Wechsel mit Protesturkunde und Rückwechselrechnung ausgehändigt und ihr Konto mit dem Betrag dieser Rechnung belastet hat; denn nach den Gepflogenheiten des Wechselverkehrs geht die Absicht dessen, der sich aus einem Wechsel befriedigt hat, dahin, dem Zahlenden das Gläubigerrecht zu verschaffen, damit dieser die Rückgriffssumme gegenüber den anderen Wechselverpflichteten geltend machen kann (vgl. auch dazu das SenUrt. BGHZ 52, 181, 184).

  • OLG Köln, 16.09.1997 - 3 U 130/96

    Wechselprozeß; Abtretung nach Protest; Urkundenbeweis

    Vorliegend ist dies aber gerade nicht der Fall, weil der Wechsel nach Protesterhebung nicht mehr durch Blankoindossament auf die Klägerin übertragen werden konnte (vgl. BGH NJW 69, 1484).
  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 153/76

    Richterliche Beurteilung eines Schriftzugs als Namensunterschrift

    Bloße Handzeichen, die nicht den vollen Namen wiedergeben, sondern einzelne Buchstaben aus dem Vor- und Zunamen, stellen keine Unterschrift im Sinne von Art. 25 Abs. 1 WG; § 126 BGB dar (BGHZ 52, 181; BGH, Beschl. v. 13.7. 67 - Ia ZB 1/67, LM ZPO § 130 Nr. 5 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1977 - II ZR 142/75

    Einlösung eines Wechsels durch einen Indossanten - Wechselrechtliche Legitimation

    Der Kläger könnte den Wechsel und die sich daraus noch ergebenden Rechte kraft bürgerlicher Rechtsnachfolge durch Abtretung erworben haben (vgl. BGHZ 52, 181, 183).
  • BGH, 01.10.1969 - VIII ZR 83/69
    In der angeführten Entscheidung des VII« Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14« Mai 1964 ist aus geführt worden, es gehöre zum Wesen der Unterschrift, daß das Schriftbild einen individuellen Charakter auf weise, der die Nachahmung durch einen beliebigen Dritten mindestens erschwere« Auch diese Voraussetzung ist hier gerade noch erfüllt" Der Anerkennung des Schriftzuges im Beglaubigungsvcrmerk als Unterschrift steht auch die Entscheidung des II« Zivilsenats vom 16« Juni 1969 - II ZR 35/68 - WM 1969, 857 = NJY 1969, 1484 nicht entgegen« Die Entscheidung beurteilt Schriftzeichen, die ein Indossament auf einem Wechsel darstellen sollten" Die umstrittenen Schriftzüge enthielten jedoch nach den Feststellungen des Berufungsgerichts, die der Bundesgerichtshof gebilligt hat, keinerlei individuellen Merk male, die sie mit einem Namenszug verbanden, sondern nur ein in zwei Teile zerfallendes willkürliches Handzeichen« II. Die Revision macht ferner geltend, daß die Beklagte nicht auf die Einspruchsfrist hingewiesen worden sei, und meint, es sei gerechtfertigt, die Vorschrift des § 9 Abs. 4 ArbGG auch für das Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkoiten anzuwenden.
  • BGH, 13.06.1977 - II ZR 143/75

    Voraussetzungen für die Herleitung von Ansprüchen aus einem Wechsel -

    Der Kläger könnte den Wechsel und die sich daraus noch ergebenden Rechte kraft bürgerlicher Rechtsnachfolge durch Abtretung erworben haben (vgl. BGHZ 52, 181, 183).
  • BGH, 13.06.1977 - II ZR 144/75

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines wechselrechtlichen Anspruchs -

    Der Kläger könnte den Wechsel und die sich daraus noch ergebenden Rechte kraft bürgerlicher Rechtsnachfolge durch Abtretung erworben haben (vgl. BGHZ 52, 181, 103).
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