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   BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99   

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https://dejure.org/2000,4658
BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99 (https://dejure.org/2000,4658)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2000 - LwZR 18/99 (https://dejure.org/2000,4658)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - LwZR 18/99 (https://dejure.org/2000,4658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 194
  • NZM 2001, 336 (Ls.)
  • WM 2000, 1970
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96

    Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99
    Der Anspruch des Verpächters auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung (BGHZ 135, 284 ff) verjährt in sechs Monaten ab Rückgabe der Pachtsache ohne Rücksicht darauf, daß der Verpächter den Bescheid über die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren angefochten hat.

    Der Anspruch der Klägerin auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung verjährt - was auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht (mehr) bezweifelt - nach § 591 b BGB (BGHZ 135, 284, 289 ff).

    Der Anspruch auf Auskehr der Milchaufgabevergütung richtet sich gegen den Pächter und beruht darauf, daß dieser seiner Rückgabeverpflichtung unter Erhaltung der Referenzmenge nicht nachkommt, was wiederum nur von der Bestandskraft des entsprechenden Bescheids nicht aber von dessen Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit abhängt (BGHZ 135, 284, 286 ff).

    Diese Frage mag umstritten gewesen sein (vgl. auch Senatsurt. BGHZ 135, 284, 286), hat aber nichts mit der Klagebefugnis der Klägerin gegen den Bescheid vom 4. Oktober 1991 zu tun.

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99
    Die zu § 852 Abs. 1 BGB in Fällen einer Amtshaftung entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urt. v. 6. Mai 1993, III ZR 2/92, NJW 1993, 2303, 2304 f) sind nicht entsprechend anwendbar.

    Sie habe aber entsprechend den vom Bundesgerichtshof zur Verjährung von Amtshaftungsansprüchen entwickelten Grundsätzen (NJW 1993, 2303 ff) erst mit Aufklärung der Klägerin über die "geänderte" Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts am 4. Februar 1998 zu laufen begonnen, weil ihr bis dahin eine zivilrechtliche Klage nicht zumutbar gewesen sei.

    Soweit das Berufungsgericht einen späteren Verjährungsbeginn annehmen und dazu die zu § 852 Abs. 1 BGB entwickelten Grundsätze aus der Rechtsprechung des III. Zivilsenats (Urt. v. 6. Mai 1993, III ZR 2/92, NJW 1993, 2303, 2304 ff) auf den vorliegenden Fall analog anwenden will, fehlt es dazu an allen Voraussetzungen.

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99
    Die Anfechtungsklage der Klägerin war aber von Anfang an aussichtslos, weil sie als Verpächterin im Milchaufgabevergütungsverfahren an dem Rechtsverhältnis zwischen der Pächterin und dem Bundesamt nicht beteiligt ist, insoweit bei laufendem Pachtvertrag in bezug auf die Referenzmenge keine Rechtsposition innehat und deshalb auch nicht widerspruchsbefugt ist (BVerwGE 104, 289, 292; 105, 354, 361).

    Auch bei einer notwendigen Einwilligung des Verpächters zum Antrag auf eine Milchaufgabevergütung (im Falle der Betriebspacht) verneint nämlich das Bundesverwaltungsgericht eine Widerspruch- und damit eine Klagebefugnis des Verpächters gegen den ohne seine Einwilligung ergangenen Vergütungsbescheid (BVerwGE 105, 354).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99
    Die Anfechtungsklage der Klägerin war aber von Anfang an aussichtslos, weil sie als Verpächterin im Milchaufgabevergütungsverfahren an dem Rechtsverhältnis zwischen der Pächterin und dem Bundesamt nicht beteiligt ist, insoweit bei laufendem Pachtvertrag in bezug auf die Referenzmenge keine Rechtsposition innehat und deshalb auch nicht widerspruchsbefugt ist (BVerwGE 104, 289, 292; 105, 354, 361).
  • BGH, 26.04.2002 - LwZR 10/01

    Entschädigung für Aufgabe einer Milchreferenzmenge durch den früheren Pächter

    Der Anspruch darauf, daß der Pächter seiner Verpflichtung zur Rückgabe der Pachtgrundstücke in dem Zustand, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (§§ 586 Abs. 1 Satz 3, 596 Abs. 1 BGB), nicht nachkommt (Senat, BGHZ aaO, 287; Senatsurteil vom 16. Juni 2000, LwZR 18/99, WM 2000, 1970, 1971 f).
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