Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2264
BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05 (https://dejure.org/2005,2264)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2005 - 5 StR 118/05 (https://dejure.org/2005,2264)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 5 StR 118/05 (https://dejure.org/2005,2264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO; § 393 Abs. 1 AO; § 193 AO; § 10 Betriebsprüfungsordnung 2000
    Strafbefreiende Selbstanzeige (Wirksamkeitsvoraussetzungen und Aufhebung der Sperrwirkung: nichtige Prüfungsanordnung, rechtwidriges staatliches Vorgehen); Verstoß gegen Belehrungspflicht nach § 393 Abs. 1 AO und Verwertungsverbot; Recht auf ein faires Verfahren ...

  • lexetius.com

    AO § 371, § 393 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorgehensweise des Finanzamts bei Verdacht einer Steuerstraftat; Gegenseitiger Ausschluss bei Vorliegen einer Zuständigkeit der Außenprüfung und einer Zuständigkeit der Steuerfahndung; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige; Verwertungsverbot ...

  • Judicialis

    AO § 371; ; AO § 393 Abs. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Steuerhinterziehung: Selbstanzeige - Wirksamkeitsvoraussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 371 § 393 Abs. 1
    Strafbefreiende Selbstanzeige, Belehrungspflicht und Verwertungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige ist bei Erscheinen des Prüfers regelmäßig selbst dann nicht mehr möglich, wenn die Prüfungsanordnung fehlerbehaftet ist

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsprüfung - Selbstanzeige im Fall rechtswidriger Prüfung?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 371 AO
    Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO bei rechtswidriger Prüfungsanordnung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Außenprüfung trotz Steuerstrafverfahren?

  • jrm-legal.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Löst eine rechtswidrige Betriebsprüfung die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO aus? (Stbg 2006, 137-144)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2723
  • NStZ 2006, 45
  • StV 2005, 500
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 398/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05
    Strafbefreiende Selbstanzeige: Wirksamkeitsvoraussetzung (im Anschluss an BGHSt 3, 373) und Aufhebung der Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO.

    Er muß hierdurch einen wesentlichen Beitrag zur Ermöglichung einer zutreffenden nachträglichen Steuerfestsetzung leisten (vgl. BGHSt 3, 373, 375).

    Für eine wirksame Selbstanzeige reicht es daher nicht aus, daß der Steuerpflichtige lediglich das von einem Außenprüfer erarbeitete Ergebnis anerkennt oder auf Vorhalt bestimmter auffälliger Sachverhalte die Unrichtigkeit seiner bisherigen Angaben einräumt (vgl. BGHSt 3, 373; Joecks in Franzen/ Gast/Joecks, Steuerstrafrecht 6. Aufl. § 371 Rdn. 56; Kohlmann, Steuerstrafrecht 33. Lfg. Januar 2005 § 371 Rdn. 63; Rüping in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, AO 183. Lfg. Dezember 2004 § 371 Rdn. 77).

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05
    Durch die Berichtigung und Ergänzung der bisherigen oder die Nachholung von bisher unterbliebenen Angaben durch den Steuerpflichtigen muß das Finanzamt in der Lage sein, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären (vgl. BGHSt 49, 136, 139 m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem der Entscheidung in BGHSt 49, 136 zugrundeliegenden Sachverhalt.

    Daraus ergab sich ohne weiteres, daß ein irgendwie gearteter Steuererstattungsanspruch unter keinen Umständen in Betracht kam (vgl. BGHSt 49, 136, 141).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05
    c) Der Verstoß gegen Belehrungspflichten über die Aussagefreiheit des Beschuldigten führt im Strafprozeß grundsätzlich zu einem Verwertungsverbot der unmittelbar hierdurch erlangten Informationen (vgl. BGHSt 38, 214).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beschuldigte durch andere, außerhalb des Straf- und Strafprozeßrechts liegende Vorschriften verpflichtet wird, Angaben zu machen (vgl. BGHSt 38, 214, 221).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2002 - 3 K 284/00

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Rechte des Beschuldigten bei der

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05
    Ein Verstoß gegen diese Verfahrensvorschriften begründet grundsätzlich ein Verwertungsverbot für den Strafprozeß (vgl. zur Frage eines Verwertungsverbots im Besteuerungsverfahren BFHE 198, 7; FG Mecklenburg-Vorpommern wistra 2003, 473), zu dessen Geltendmachung im Revisionsverfahren es indes einer - hier, wie erwähnt, nicht erhobenen, im übrigen mangels Beruhens auch nicht erfolgversprechenden - Verfahrensrüge bedürfte (vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 136a Rdn. 27).
  • BFH, 14.07.1989 - III R 34/88

    Anordnung einer Außenprüfung bei einen gewerblichen Betrieb unterhaltenden

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05
    Dabei schließen sich die Zuständigkeiten der Außenprüfung (§ 193 AO) und die der Steuerfahndung (§ 208 AO) nicht gegenseitig aus (vgl. BFHE 186, 506; BFH/NV 1990, 347; jew. m.w.N).
  • BFH, 04.11.1987 - II R 102/85

    Anordnung einer Außenprüfung zur Feststellung, ob und inwieweit Steuern

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05
    Der Außenprüfer hat aber die Vorschrift des § 10 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO (2000), zur Tatzeit inhaltsgleich: § 9 BpO) zu beachten sowie zu bedenken, daß nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens der Finanzbehörde nach § 393 Abs. 1 Satz 2 AO die im Rahmen des Besteuerungsverfahrens eingeräumten Zwangsmittel (§ 328 AO) nicht mehr zustehen (vgl. BFH/NV aaO; BFHE 151, 324, 327).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 37/97

    Außenprüfung und Steuerstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05
    Dabei schließen sich die Zuständigkeiten der Außenprüfung (§ 193 AO) und die der Steuerfahndung (§ 208 AO) nicht gegenseitig aus (vgl. BFHE 186, 506; BFH/NV 1990, 347; jew. m.w.N).
  • BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98

    Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05
    b) Als Selbstanzeige kämen die berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für das zweite Quartal 1999 (eingegangen beim Finanzamt am 28. Dezember 2000) und die zutreffende Umsatzsteuerjahreserklärung für 1998 (eingegangen beim Finanzamt am 29. Dezember 2000), in denen der Angeklagte den umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalt wahrheitsgemäß angibt, in Betracht (vgl. BGHR AO § 371 Abs. 1 Unvollständigkeit 2).
  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 52/17

    Kein Verfahrenshindernis bei Verstoß gegen insolvenzrechtliches Verwendungsverbot

    Auch Verletzungen der ähnlich ausgestalteten und dieselben Schutzzwecke verfolgenden Regelung des § 393 Abs. 2 AO, wonach Tatsachen oder Beweismittel, die den Strafverfolgungsbehörden aus Steuerakten bekannt werden, dann nicht für die Verfolgung anderer als Steuerstraftaten "verwendet' werden dürfen, wenn der Steuerpflichtige sie vor Einleitung des Strafverfahrens oder in dessen Unkenntnis in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, sind nach ganz herrschender Meinung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, juris Rn. 32 ff.; vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92, NStZ 1993, 87 f.; ferner Beschluss vom 16. Juni 2006 - 5 StR 118/05, NJW 2005, 2723, 2725; Erbs/Kohlhaas/Hadamitzky/Senge, 200. EL, AO, § 393 Rn. 11; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, 48. Lfg., § 393 AO Rn. 227).
  • BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12

    Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung;

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass zum Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung schon zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung des Angeklagten G. im Beitreibungsverfahren vorgelegen haben (vgl. dazu Muhler in Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., § 15 Rn. 36a) und die förmliche Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens wegen falscher Angaben verzögert wurde (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - 5 StR 118/05, BGHR AO § 393 Abs. 1 Belehrungspflicht 1).
  • BFH, 21.04.2010 - X R 1/08

    Hemmung der Festsetzungsverjährung: Beginn der Jahresfrist nach § 171 Abs. 9 AO -

    Er muss hierdurch einen wesentlichen Beitrag zur Ermöglichung einer zutreffenden nachträglichen Steuerfestsetzung leisten (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 16. Juni 2005  5 StR 118/05, BFH/NV 2005, Beilage 4, 380).
  • LG Hamburg, 17.07.2020 - 630 KLs 5/16

    Besonders schwere Fälle der Bestechung im ausländischen Wettbewerb und

    Der Verstoß dagegen begründet grundsätzlich ein Verwertungsverbot (BGH, Beschluss vom 16.6.2005 - 5 StR 118/05, NJW 2005, 2723, 2724).
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03

    Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen bei Selbstanzeige

    Durch die Berichtigung und Ergänzung der bisherigen oder die Nachholung von bisher unterbliebenen Angaben durch den Steuerpflichtigen muss die Finanzbehörde in der Lage sein, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären (vgl. Bundesgerichtshof - BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 5 StR 118/05, BFH/NV 2005, Beilage 4, 380 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03

    Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere

    Ein Verstoß gegen diese Verfahrensvorschriften begründet grundsätzlich ein Verwertungsverbot für den Strafprozess (so zuletzt BGH-Beschluss vom 16. Juni 2005 - 5 StR 118/05, NJW 2005, 2723).
  • LG Hamburg, 25.01.2011 - 618 KLs 3/10

    Burim O. zu fünfjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

    Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Lübeck vom 14.12.2004 (6 KLs 20/04 = 720 Js 41234/98 - vgl. dazu BGH, Besohl, v. 16.06.2005 - 5 StR 118/05 -) wurde er wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht