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   BGH, 16.06.2009 - 3 StR 6/09   

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https://dejure.org/2009,6604
BGH, 16.06.2009 - 3 StR 6/09 (https://dejure.org/2009,6604)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2009 - 3 StR 6/09 (https://dejure.org/2009,6604)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 3 StR 6/09 (https://dejure.org/2009,6604)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 98 Abs. 2 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Rauschgiftmenge; Tateinheit); Prüfung der Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer Durchsuchung (kein Vorrang des unmittelbar gegen die Durchsuchung gerichteten Rechtschutzes)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Geltendmachung einer Rechtsschutzmöglichkeit zur Begründung einer Pflicht zur Prüfung der gewonnen Beweise durch das Gericht; Vorliegen einer einheitlichen Tat bei mehreren Akten des Betäubungsmittelumsatzes

  • Judicialis

    StPO § 105 Abs. 1; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 353 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 358 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 648
  • NStZ-RR 2012, 198
  • StV 2009, 675
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 16.06.2009 - 3 StR 6/09
    Nach ständiger Rechtsprechung bilden mehrere Akte des Betäubungsmittelumsatzes eine einheitliche Tat des Handeltreibens, wenn sie dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 4 m. w. N.).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 16.06.2009 - 3 StR 6/09
    Nach ständiger Rechtsprechung bilden mehrere Akte des Betäubungsmittelumsatzes eine einheitliche Tat des Handeltreibens, wenn sie dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 4 m. w. N.).
  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 106/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 16.06.2009 - 3 StR 6/09
    Dabei ist es unerheblich, ob eine einheitlich von einem Lieferanten zum Zwecke des sukzessiven Weiterverkaufs erworbene oder eine in einem Akt angebaute und zum Handeltreiben hergestellte Menge von Betäubungsmitteln in Rede steht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Anbau 2).
  • FG Niedersachsen, 20.09.2018 - 11 K 267/17

    Steuerrechtliches Verwertungsverbot hinsichtlich eines im Rahmen einer

    Solange eine Maßnahme nicht positiv vom zuständigen Strafgericht angeordnet oder hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bestätigt worden ist, steht der Annahme ihrer Rechtswidrigkeit und eines eventuell darauffolgenden Verwertungsverbots nicht entgegen, dass sie nicht ausdrücklich vom Ermittlungsrichter für rechtswidrig erklärt worden ist (FG Köln, Urteil vom 22. September 2016 13 K 66/13, EFG 2017, 101 = Juris Rdnr. 76, 81; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Februar 2008 6 V 382/07, EFG 2008, 1092 = Juris Rdnr. 46; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 3 StR 6/09, NStZ 2009, 648 = Juris Rdnr. 5).
  • BGH, 03.04.2013 - 3 StR 61/13

    Verhältnis von Handeltreiben und Bestimmen einer minderjährigen Person zum

    Danach stellt sich die Weitergabe eines Teils des gewonnenen Marihuanas im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts lediglich als ein unselbständiger Teilakt des Handeltreibens des Angeklagten mit der von ihm hierfür vorgesehenen Gesamtmenge dar, denn alle Einzelhandlungen des Täters, gerichtet auf jeweils teilweisen Umsatz einer zur Veräußerung bestimmten einheitlichen Erntemenge, sind miteinander in einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 6/09, NStZ 2009, 648).
  • LG Köln, 09.05.2019 - 108 KLs 42/18

    Wohnungsdurchsuchung, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot

    Vielmehr entbindet auch der Nichtgebrauch des Rechtsbehelfs des § 98 II S. 2 StPO das Gericht nicht von der Pflicht, die Verwertbarkeit von im Rahmen einer Durchsuchung gewonnenen Beweismitteln zu prüfen (vergl. BGH, Beschluss vom 16.6. 2009 - 3 StR 6/09).
  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 155/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (tatbestandliche Bewertungseinheit bei auf

    Somit handelt es sich bei einer zur Veräußerung bestimmten einheitlichen Erntemenge um einen einheitlichen Gegenstand des Handeltreibens, so dass trotz mehrerer Veräußerungsvorgänge nur von einer Tat des Handeltreibens auszugehen ist (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 3 StR 6/09, NStZ 2009, 648; vom 3. April 2013 3 StR 61/13, NStZ 2014, 161).
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 464/10

    Rüge der rechtswidrigen Verwertung der Erkenntnisse aus einer Durchsuchung

    Darüber hinaus teilen die Revisionen nicht mit, auf welchem Wege die Ergebnisse der Durchsuchung in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind, weshalb offen bleibt, gegen welche Beweiserhebungen die Beschwerdeführer sich wenden und ob der Verwertung jeweils rechtzeitig widersprochen worden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 6/09, NStZ 2009, 648).
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