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   BGH, 16.06.2009 - XI ZR 85/08   

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https://dejure.org/2009,13068
BGH, 16.06.2009 - XI ZR 85/08 (https://dejure.org/2009,13068)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2009 - XI ZR 85/08 (https://dejure.org/2009,13068)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - XI ZR 85/08 (https://dejure.org/2009,13068)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung und Beweis des Fehlens der Voraussetzungen einer Rechtsscheinvollmacht im Sinne der §§ 171, 172 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch den Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; BGB § 171; ; BGB § 172

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2; BGB § 171; BGB § 172
    Darlegung und Beweis des Fehlens der Voraussetzungen einer Rechtsscheinvollmacht im Sinne der § 171 , § 172 BGB durch den Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus BGH, 16.06.2009 - XI ZR 85/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats (siehe Urteile vom 23. September 2008 -XI ZR 262/07, WM 2008, 2155, Tz. 21 und XI ZR 253/07, WM 2008, 2158, Tz. 36) muss der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs auch das Fehlen der Voraussetzungen einer Rechtsscheinvollmacht im Sinne der §§ 171, 172 BGB darlegen und beweisen.
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

    Auszug aus BGH, 16.06.2009 - XI ZR 85/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats (siehe Urteile vom 23. September 2008 -XI ZR 262/07, WM 2008, 2155, Tz. 21 und XI ZR 253/07, WM 2008, 2158, Tz. 36) muss der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs auch das Fehlen der Voraussetzungen einer Rechtsscheinvollmacht im Sinne der §§ 171, 172 BGB darlegen und beweisen.
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