Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2015 - 2 StR 467/14   

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https://dejure.org/2015,23080
BGH, 16.06.2015 - 2 StR 467/14 (https://dejure.org/2015,23080)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2015 - 2 StR 467/14 (https://dejure.org/2015,23080)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 2 StR 467/14 (https://dejure.org/2015,23080)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 2 Alt 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Druckausübung auf den Hals des am Boden liegenden Opfers mit dem beschuhten Fuß

  • IWW

    § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Prüfung der Annahme eines besonders schweren Raubs unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs; Tateinheitliche Begehung einer gefährlichen Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Druckausübung auf den Hals des am Boden liegenden Opfers mit dem beschuhten Fuß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Prüfung der Annahme eines besonders schweren Raubs unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs; Tateinheitliche Begehung einer gefährlichen Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Einsatz des beschuhten Fusses - Treten, nicht nur Drücken

  • lawblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Risiko Schuh

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schuh als gefährliches Werkzeug

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschuhter Fuß bei Druck auf den Hals

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 309
  • StV 2016, 430
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Straßenschuh)

    Auszug aus BGH, 16.06.2015 - 2 StR 467/14
    Der Einsatz eines beschuhten Fußes kann im Einzelfall die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs darstellen, wenn es sich um festes Schuhwerk handelt und die Art der Verwendung, insbesondere bei Tritten gegen bestimmte Körperteile, erwarten lässt, dass dadurch erhebliche Verletzungen entstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14 mwN).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23

    Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von

    (1) Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist ein Tatmittel, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im Einzelfall dazu geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 1 StR 478/20 Rn. 12; Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 467/14 Rn. 10).
  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 253/16

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; beschuhter Fuß; Tritte gegen

    Die Feststellungen zu den Eigenschaften des Schuhs sind unklar (UA S. 20: "Turnschuhe und keine übermäßig schweren Straßenschuhe'); sie lassen nicht ohne weitere Erläuterung den Schluss zu, es handele sich um solch festes Schuhwerk, wie es die Rechtsprechung für die Annahme eines gefährlichen Werkzeugs voraussetzt (vgl. zuletzt Senat, NStZ-RR 2015, 309).

    Dies gilt vor allem auch deshalb, weil es nach der Rechtsprechung für die Beurteilung eines Werkzeugs als gefährlich maßgeblich auf die Erheblichkeit der Verletzung ankommt, die der Täter durch den Einsatz des Mittels verursacht hat oder verursachen wollte (vgl. Senat, NStZ-RR 2015, 309).

    Kommt dem Schuh selbst keine besondere Bedeutung dafür zu, dass dem Tatopfer erhebliche Verletzungen beigebracht werden, fehlt es am Nachweis der Geeignetheit gerade des Werkzeugs zur Verursachung erheblicher Verletzungen (vgl. Senat, NStZ-RR 2015, 309; ferner: Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).

  • BGH, 10.02.2021 - 1 StR 478/20

    Gefährliche Körperverletzung (Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs: erforderliche

    Diese Tatbestandsalternative des Einsatzes eines gefährlichen Werkzeugs setzt auch voraus, dass das Tatmittel nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet sein muss, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 467/14 Rn. 10; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 224 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Allerdings muss sich die gesteigerte Gefährlichkeit der Verletzungshandlung gerade aus dem Einsatz des Schuhs ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 467/14, NStZ-RR 2015, 309, 310).
  • LG Trier, 28.09.2021 - 8032 Js 2169/21
    Tritte mit dem beschuhten Fuß können das Merkmal des gefährlichen Werkzeugs im Sinne beider Vorschriften begründen (BGH, Beschl. v. 16.06.2015, Az. 2 StR 467/14, NStZ-RR 2015, 309 (zu §§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
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