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   BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15   

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https://dejure.org/2016,25767
BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15 (https://dejure.org/2016,25767)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2016 - I ZB 73/15 (https://dejure.org/2016,25767)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - I ZB 73/15 (https://dejure.org/2016,25767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäßes Anbieten der vom Gläubiger zu erbringenden Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgemäßes Anbieten der vom Gläubiger zu erbringenden Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher

  • rechtsportal.de

    Ordnungsgemäßes Anbieten der vom Gläubiger zu erbringenden Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZR 295/11

    Schadensersatz bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer mittelbaren

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15
    Bei der Frage, ob in Bezug auf die Zugum-Zug-Verurteilung das Angebot des Gläubigers auf Übertragung der Fondsbeteiligung ausreicht und dies auch dann gilt, wenn diese Übertragung von der Zustimmung Dritter abhängig ist, handelt es sich vielmehr um eine materiellrechtliche Frage, die im Erkenntnisverfahren vom Prozessgericht zu beantworten ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, NJW 2010, 1077 Rn. 29; Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, NJW-RR 2010, 1295 Rn. 14; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen etwaige gesellschaftsrechtliche Schwierigkeiten bei der Übertragung der Fondsbeteiligung der Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung aller Ansprüche aus der Fondsbeteiligung nicht entgegen, weil diese Schwierigkeiten in den Risikobereich des schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers fallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3; Urteil vom 10. Juli 2012 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen etwaige gesellschaftsrechtliche Schwierigkeiten bei der Übertragung der Fondsbeteiligung der Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung aller Ansprüche aus der Fondsbeteiligung nicht entgegen, weil diese Schwierigkeiten in den Risikobereich des schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers fallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3; Urteil vom 10. Juli 2012 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15
    Bei der Frage, ob in Bezug auf die Zugum-Zug-Verurteilung das Angebot des Gläubigers auf Übertragung der Fondsbeteiligung ausreicht und dies auch dann gilt, wenn diese Übertragung von der Zustimmung Dritter abhängig ist, handelt es sich vielmehr um eine materiellrechtliche Frage, die im Erkenntnisverfahren vom Prozessgericht zu beantworten ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, NJW 2010, 1077 Rn. 29; Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, NJW-RR 2010, 1295 Rn. 14; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).
  • BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 103/08

    Zuständiges Gericht für Einwände gegen die Vollstreckung einer Geldbuße nach §

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15
    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Schuldner sich mit der Erinnerung gegen die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wenden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 103/08, NJW-RR 2009, 1581 Rn. 8).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 61/12

    Zwangsräumung eines Hausgrundstücks: Anforderungen an die Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15
    Dagegen können mit der Erinnerung keine materiellrechtlichen Einwendungen gegen den durch den Vollstreckungstitel rechtskräftig zuerkannten Anspruch geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 61/12, NJW 2013, 2287 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 07.07.2005 - I ZB 7/05

    Berücksichtigung von Einwendungen betreffend die Zug-um-Zug zu erbringende

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15
    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 97/93

    Rechtsmittelinteresse bei nicht vollstreckungsfähigem Auskunftsanspruch

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15
    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15
    Die Zugum-Zug-Einschränkung muss daher so bestimmt sein, dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07, NJW 2011, 989 Rn. 32).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15
    Bei der Frage, ob in Bezug auf die Zugum-Zug-Verurteilung das Angebot des Gläubigers auf Übertragung der Fondsbeteiligung ausreicht und dies auch dann gilt, wenn diese Übertragung von der Zustimmung Dritter abhängig ist, handelt es sich vielmehr um eine materiellrechtliche Frage, die im Erkenntnisverfahren vom Prozessgericht zu beantworten ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, NJW 2010, 1077 Rn. 29; Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, NJW-RR 2010, 1295 Rn. 14; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).
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