Rechtsprechung
BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 41 GKG, § 985 BGB
Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks - IWW
§ 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG, § 47 Abs. 3 GKG, § 48 Abs. 1 GKG, § 6 ZPO, § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 16 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 8 ZPO, § 41 Abs. 2 GKG, § 12 GKG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abänderung des Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens auf die Gegenvorstellung; Bestimmung des maßgebenden Wertes für das Rechtsmittelverfahren nach dem Wert der Grundstücksnutzung eines Jahres
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gebührenstreitwert für Herausgabeklage
- rewis.io
Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abänderung des Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens auf die Gegenvorstellung; Bestimmung des maßgebenden Wertes für das Rechtsmittelverfahren nach dem Wert der Grundstücksnutzung eines Jahres
- rechtsportal.de
Abänderung des Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens auf die Gegenvorstellung; Bestimmung des maßgebenden Wertes für das Rechtsmittelverfahren nach dem Wert der Grundstücksnutzung eines Jahres
- datenbank.nwb.de
Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klage auf Herausgabe eines Grundstücks - und der Streitwert
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gegenstandswert des auf Eigentum gestützten Herausgabeanspruchs (IVR 2017, 61)
Verfahrensgang
- AG Waldshut-Tiengen, 29.01.2015 - 3 C 429/14
- LG Waldshut-Tiengen, 27.07.2015 - 2 S 7/15
- BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15
Papierfundstellen
- NZM 2016, 892
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66
Gebührenwert bei Räumungsklagen
Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15
a) § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG findet entgegen dem zu engen Wortlaut der Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die Räumungs- oder Herausgabeklage - wie hier - ausschließlich auf das Eigentum gestützt wird (Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 179 zu dem inhaltsgleichen § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG aF; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 625 zu dem inhaltsgleichen § 16 Abs. 2 Satz 2 GKG aF;… BDPZ/Dörndorfer, GKG, 3. Aufl., § 41 Rn. 13).Die Regelung ist auf Fälle zugeschnitten, in denen sich zwei Parteien gegenüberstehen, die in unterschiedlichem Grade an dem Nutzungsgegenstand berechtigt sind und um ein bloßes Nutzungsrecht streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 180; Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863 - jeweils zu § 12 GKG aF).
Entsprechendes gilt, wenn sich ein Beklagter gegen eine auf das Eigentum des Klägers gestützte Herausgabeklage mit einem bloß schuldrechtlichen Benutzungsrecht aus Gesellschaftsrecht verteidigt (Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 189).
- BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15
Die Regelung ist auf Fälle zugeschnitten, in denen sich zwei Parteien gegenüberstehen, die in unterschiedlichem Grade an dem Nutzungsgegenstand berechtigt sind und um ein bloßes Nutzungsrecht streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 180; Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863 - jeweils zu § 12 GKG aF).Geht der Streit der Parteien jedoch zentral darum, ob dem Beklagten gegen den Kläger ein Eigentumsverschaffungsanspruch und in diesem Zusammenhang ein Nutzungsrecht zusteht, scheidet die Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG aus (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863, 1864 zu § 12 GKG aF).
- OLG Köln, 10.03.1997 - 19 W 3/97
Gebührenwert für Klage auf Herausgabe von Wohnräumen
Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15
Daher wird beispielsweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur die aufgrund eines Leihvertrages eingeräumte Nutzung als ähnliches Nutzungsverhältnis im Sinne des § 41 Abs. 2 GKG angesehen (vgl. OLG Köln, NJWE-MietR 1997, 273;… MüKoZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 8 Rn. 6 und 28;… Musielak ZPO/Heinrich, 13. Aufl., § 8 Rn. 6).
- BGH, 18.05.2017 - III ZR 525/16
Klage auf Feststellung des Fortbestands eines Pachtverhältnisses: Bemessung des …
Diese Vorschrift ist weit auszulegen und findet Anwendung, wenn das Bestehen eines Pachtverhältnisses im Streit steht, insbesondere auch dann, wenn ein Pachtverhältnis lediglich von einer Partei geltend gemacht oder wenn über die rechtliche Einordnung eines Nutzungsverhältnisses als (Kleingarten-)Pachtverhältnis gestritten wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 192/15, NZM 2016, 892 Rn. 4 ff sowie Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 aaO S. 1723 f Rn. 13, jeweils mwN). - BGH, 19.01.2023 - V ZR 64/22
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Da der Beschwerdeführer als Widerbeklagter sein Verteidigungsverhalten (nur) in erster Instanz auf ein Mietverhältnis, in zweiter und dritter Instanz dagegen auf sein Eigentum gestützt hat, waren die Voraussetzungen für die Absenkung des Streitwerts gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG in den Rechtsmittelinstanzen nicht (mehr) gegeben (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 192/15, NZM 2016, 892 Rn. 5). - LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17 Nicht anderes folgt schließlich aus der Rechtsprechung des V. Zivilsenates, der § 41 GKG über seinen ausdrücklichen Wortlaut hinaus auch dann anwendet, wenn der Beklagte ein Miet-, Pacht- oder ähnliches Nutzungsverhältnis einwendet (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2016 - V ZR 192/15, NZM 2016, 892 Tz. 5).