Rechtsprechung
BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 184b Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB; § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB
Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen Schrift: Beschreibung sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Worten, hier: Chat-Nachrichten); Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: Begriff der erheblichen ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 66 Abs. 1 StGB, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 184b, § 145a StGB, § 184b Abs. 1 Nr. 1 Variante 2 StGB, § 184c Abs. 1 Nr. 1 Variante 2 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 184b StGB, § 176a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 StGB, § 176a StGB, § 67c Abs. 1 StGB
- rewis.io
Verbreiten kinderpornografischer Schriften: Tatbestandsmäßigkeit verbaler und ggf. nur fiktiver Schilderung von Missbrauchshandlungen in einem Internetchat; Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschreibung der Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern nur mit Worten im Chat als inkriminierte Inhalte kinderpornographischer "Schriften"; Verbreiten von kinderpornographischen bzw. jugendpornografischen Schriften in der Variante des öffentlichen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Strafbarkeit der Zugänglichmachung von kinderpornografischen Schriften auch bei Wortdarstellungen
Verfahrensgang
- LG München II, 18.01.2019 - 24 Js 38712/17
- LG München II, 28.01.2019 - 24 Js 38712/17
- BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 313
Wird zitiert von ... (2)
- LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20
Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta
Unter einem Hang i.S.d. § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters zu verstehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).Hangtäter ist danach derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).
Das Vorliegen eines solchen Hanges ist unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und darzulegen (vgl. BGH, BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351).
Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 10; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186).
- LG Essen, 20.11.2020 - 64 KLs 20/20
Kinderpornographische Schrift
Bei der Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (BGH Urt. v. 16.6.2020 - 1 StR 502/19, BeckRS 2020, 17186 Rn. 26, beck-online), ist hier aber nicht von erheblichen Taten im Sinne des §§ 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB auszugehen.