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BGH, 16.07.1963 - 5 StR 258/63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.07.1963 - 5 StR 258/63
Darauf, daß der Tatrichter ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft habe, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]. - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 16.07.1963 - 5 StR 258/63
Die Angriffe der Revision gegen den Strafausspruch sind unzulässig und daher unbeachtlich, weil sie nur das rechtsfehlerfrei ausgeübte Ermessen des Schwurgerichts bemängeln (vgl. BGHSt 16, 360, 363) [BGH 17.11.1961 - 4 StR 373/61].