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   BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68   

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https://dejure.org/1968,1021
BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68 (https://dejure.org/1968,1021)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1968 - 1 StR 133/68 (https://dejure.org/1968,1021)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1968 - 1 StR 133/68 (https://dejure.org/1968,1021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen vollendeter und versuchter räuberischer Erpressung - Begriff des öffentlichen Wegs - Geltendmachung von Verfahrensmängeln - Ordnungsgemäße Besetzung der Strafkammer - Ernennung eines Landgerichtsdirektors zum Vorsitzenden vom Präsidium des Landgerichts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 209
  • NJW 1968, 1974
  • MDR 1968, 858
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 33/67

    Hof als "öffentlicher Platz" - Begriff der Öffentlichkeit - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68
    Hierbei ist es in der Rechtsprechung von jeher anerkannt, daß es für das Merkmal der Öffentlichkeit weder auf die Eigentunsverhältnisse am Weg (RGSt 21, 370; 33, 371; BGH Urteil vom 28. April 1953 - 1 StR 101/53) noch auf seine Eignung für bestimmte Verkehrsarten (BGH Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 462/52) oder auf eine verhältnismäßig hohe Zahl von Besuchern (BGH NJW 1967, 1238) ankommt.

    Als entscheidend wird vielmehr angesehen, ob der Weg dem allgemeinen Verkehr freigegeben und somit jedermann allgemein zugänglich ist, mag er dort etwas zu suchen haben oder nicht, oder ob seine Benutzung nur bestimmten Kreisen von Personen offensteht (RGSt 33, 371, 374; BGH NJW 1967, 1238).

  • RG, 11.09.1900 - 3178/00

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Flußhafen als eine Wasserstraße

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68
    Hierbei ist es in der Rechtsprechung von jeher anerkannt, daß es für das Merkmal der Öffentlichkeit weder auf die Eigentunsverhältnisse am Weg (RGSt 21, 370; 33, 371; BGH Urteil vom 28. April 1953 - 1 StR 101/53) noch auf seine Eignung für bestimmte Verkehrsarten (BGH Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 462/52) oder auf eine verhältnismäßig hohe Zahl von Besuchern (BGH NJW 1967, 1238) ankommt.

    Als entscheidend wird vielmehr angesehen, ob der Weg dem allgemeinen Verkehr freigegeben und somit jedermann allgemein zugänglich ist, mag er dort etwas zu suchen haben oder nicht, oder ob seine Benutzung nur bestimmten Kreisen von Personen offensteht (RGSt 33, 371, 374; BGH NJW 1967, 1238).

  • BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68
    Alledem kann auch nicht mit dem Einwand begegnet werden, daß die Rechtsprechung der Zivil- und Verwaltungsgerichte bei Behandlung der Frage, inwieweit für die private Nutzung öffentlicher Wege Entgelte verlangt werden können, von dem Grundsatz der Unentgeltlichkeit des Gemeingebrauchs ausgeht (BGHZ 19, 85, 90 [BGH 18.11.1955 - V ZR 162/54]; BVerwGE 4, 342, 345) [BVerwG 14.03.1957 - I C 16/55].
  • BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54

    Standgeld für Straßenverkaufsstand

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68
    Alledem kann auch nicht mit dem Einwand begegnet werden, daß die Rechtsprechung der Zivil- und Verwaltungsgerichte bei Behandlung der Frage, inwieweit für die private Nutzung öffentlicher Wege Entgelte verlangt werden können, von dem Grundsatz der Unentgeltlichkeit des Gemeingebrauchs ausgeht (BGHZ 19, 85, 90 [BGH 18.11.1955 - V ZR 162/54]; BVerwGE 4, 342, 345) [BVerwG 14.03.1957 - I C 16/55].
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 462/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68
    Hierbei ist es in der Rechtsprechung von jeher anerkannt, daß es für das Merkmal der Öffentlichkeit weder auf die Eigentunsverhältnisse am Weg (RGSt 21, 370; 33, 371; BGH Urteil vom 28. April 1953 - 1 StR 101/53) noch auf seine Eignung für bestimmte Verkehrsarten (BGH Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 462/52) oder auf eine verhältnismäßig hohe Zahl von Besuchern (BGH NJW 1967, 1238) ankommt.
  • BGH, 31.05.1957 - 1 StR 155/57
    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68
    Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß die Notwendigkeit der Erfüllung bestimmter - formeller - Zulassungsbedingungen das Merkmal der allgemeinen Zugänglichkeit und damit der Öffentlichkeit einer Sammlung im Sinne des § 304 StGB nicht beseitigt (BGHSt 10, 285, 286) [BGH 31.05.1957 - 1 StR 155/57].
  • BGH, 22.09.1955 - 3 StR 274/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68
    Denn den Fehlen oder Vorhandensein solcher Niederschriften könnt die Beweiskraft des § 274 StPO nicht zu; es gelten vielmehr die Grundsätze des Freibeweises (BGH Urteil vom 22. September 1955 - 3 StR 274/55, Urteil vom 1. Dezember 1955 - 3 StR 301/55, Urteil vom 25. Februar 1958 - 1 StR 17/58).
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 301/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68
    Denn den Fehlen oder Vorhandensein solcher Niederschriften könnt die Beweiskraft des § 274 StPO nicht zu; es gelten vielmehr die Grundsätze des Freibeweises (BGH Urteil vom 22. September 1955 - 3 StR 274/55, Urteil vom 1. Dezember 1955 - 3 StR 301/55, Urteil vom 25. Februar 1958 - 1 StR 17/58).
  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 101/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68
    Hierbei ist es in der Rechtsprechung von jeher anerkannt, daß es für das Merkmal der Öffentlichkeit weder auf die Eigentunsverhältnisse am Weg (RGSt 21, 370; 33, 371; BGH Urteil vom 28. April 1953 - 1 StR 101/53) noch auf seine Eignung für bestimmte Verkehrsarten (BGH Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 462/52) oder auf eine verhältnismäßig hohe Zahl von Besuchern (BGH NJW 1967, 1238) ankommt.
  • RG, 19.02.1891 - 86/91

    Über den Begriff der "Öffentlichkeit" einer Zusammenrottung in §. 115 und der

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68
    Hierbei ist es in der Rechtsprechung von jeher anerkannt, daß es für das Merkmal der Öffentlichkeit weder auf die Eigentunsverhältnisse am Weg (RGSt 21, 370; 33, 371; BGH Urteil vom 28. April 1953 - 1 StR 101/53) noch auf seine Eignung für bestimmte Verkehrsarten (BGH Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 462/52) oder auf eine verhältnismäßig hohe Zahl von Besuchern (BGH NJW 1967, 1238) ankommt.
  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 707/82

    Definition von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen - Rechtsfolgen

    Es ist anerkannt, daß ein Dienen zum öffentlichen Nutzen auch dann vorliegen kann, wenn der Gebrauch erst "nach Erfüllung bestimmter allgemeingültiger Bedingungen" (RGSt 58, 346) gewährt wird, zu denen auch die Forderung eines Entgelts gehören kann (RGSt 34, 1; BGHSt 10, 285; 22, 209, 211).

    Das unterscheidet die Sachlage wesentlich von den Fällen des unmittelbaren - entgeltlichen oder unentgeltlichen - Zugangs zu einem öffentlichen Park (BGHSt 22, 209, 211), einer öffentlichen Bibliothek (BGHSt 10, 285), einem öffentlichen Verkehrsmittel (BGH bei Dallinger a.a.O.) und stellt sich als nur mittelbare Nutzung dar.

  • BGH, 18.06.1974 - 1 StR 77/74

    Strafbarkeit wegen einer gemeinschaftlichen Notzucht in Tateinheit mit Nötigung

    Der erkennende Senat hatte in seinem Urteil BGHSt 22, 209 einen anderen Fall zu entscheiden: Eine neu gebildete ordentliche Strafkammer war an die Stelle einer Hilfsstrafkammer getreten, und hierfür waren nicht die ehrenamtlichen Beisitzer der Hilfsstrafkammer übernommen, sondern neue Schöffen ausgelost worden.

    Eine Neuauslosung ist nicht ausdrücklich vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen (vgl. BGHSt 22, 209, 211), ja im gegebenen Fall unumgänglich.

  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72

    Berufung von Schöffen für eine vorübergehend gebildete Hilfskammer -

    Der Fall in BGHSt 22, 209 liegt anders.
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