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   BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81   

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BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,1028)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1981 - 4 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,1028)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1981 - 4 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,1028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte Vergewaltigung - Erörterung der Persönlichkeit des Täters als Teil der im Rahmen der Strafzumessung erforderlichen Ganzheitsbetrachtung - Maßgeblichkeit der erzieherischen Einwirkung auf den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 389
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.01.1979 - 5 StR 731/78

    Ablehnung eines Beweisantrags hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen auf Grund

    Auszug aus BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird durch die versuchte Vergewaltigung verdrängt (BGHSt 1, 151, 154 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 19/51]; 17, 1, 2 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61]; BGH, Urteil vom 8. Juli 1980 - 1 StR 272/80 - bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 03.02.1981 - 1 StR 773/80

    Darlegungspflicht der die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den

    Auszug aus BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
    Denn ohne die Kenntnis der Täterpersönlichkeit läßt sich weder das Maß der persönlichen Schuld, noch Maß und Art seiner Resozialisierungsbedürftigkeit beurteilen (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
    Bei Verhängung von Jugendstrafe ist für deren Bemessung in erster Linie die erzieherische Einwirkung auf den Angeklagten maßgebend (BGHSt 15, 224, 226 [BGH 11.11.1960 - 4 StR 387/60]; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 4 StR 570/80 - bei Holtz MDR 1981, 101).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
    Bei Verhängung von Jugendstrafe ist für deren Bemessung in erster Linie die erzieherische Einwirkung auf den Angeklagten maßgebend (BGHSt 15, 224, 226 [BGH 11.11.1960 - 4 StR 387/60]; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 4 StR 570/80 - bei Holtz MDR 1981, 101).
  • BGH, 22.10.1980 - 4 StR 570/80

    Bemessungskriterien für Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
    Bei Verhängung von Jugendstrafe ist für deren Bemessung in erster Linie die erzieherische Einwirkung auf den Angeklagten maßgebend (BGHSt 15, 224, 226 [BGH 11.11.1960 - 4 StR 387/60]; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 4 StR 570/80 - bei Holtz MDR 1981, 101).
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
    Es stellt einen sachlichrechtlichen Fehler dar, wenn das Gericht die für die Strafbemessung wesentlichen Umstände nicht oder nur unzureichend erörtert (BGH NJW 1976, 2220; BGH, Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
    Eine erschöpfende Aufzählung aller Zumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 24, 268) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].
  • BGH, 08.07.1980 - 1 StR 272/80

    Nötigungshandlung - Außerehelicher Beischlaf - Mundverkehr - Erniedrigende

    Auszug aus BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird durch die versuchte Vergewaltigung verdrängt (BGHSt 1, 151, 154 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 19/51]; 17, 1, 2 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61]; BGH, Urteil vom 8. Juli 1980 - 1 StR 272/80 - bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81

    Teilerfolg in der strafrechtlichen Revision wegen fehlerhafter rechtlicher

    Auszug aus BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
    Es stellt einen sachlichrechtlichen Fehler dar, wenn das Gericht die für die Strafbemessung wesentlichen Umstände nicht oder nur unzureichend erörtert (BGH NJW 1976, 2220; BGH, Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81).
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird durch die versuchte Vergewaltigung verdrängt (BGHSt 1, 151, 154 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 19/51]; 17, 1, 2 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61]; BGH, Urteil vom 8. Juli 1980 - 1 StR 272/80 - bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 19/51

    Rechtsmittel

  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Dabei war eine Gesamtbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (vgl. BGH NStZ 1981, 389; Fischer, StGB 67. Aufl. 2020, § 46 Rn. 14).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Dabei war eine Gesamtbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (vgl. BGH NStZ 1981, 389; Fischer, StGB 67. Aufl. 2020, § 46 Rn. 14).
  • OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09

    Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen

    Vollständige Feststellungen zum Lebensweg sowie zu den familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen sind Voraussetzung der für den Rechtsfolgenausspruch unerlässlichen Würdigung der Persönlichkeit eines Angeklagten (BGH NStZ 1981, 389; BGH NStZ 1985, 309; SenE v. 27.03.1992 - Ss 337-338/92 -).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Sie muß auf einer wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und somit der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruhen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 24, 268, 270 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 f. [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NStZ 1981, 389 und StV 199O, 438).
  • OLG Celle, 02.03.1999 - 21 Ss 3/99

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Fahrt unter Alkohol und Drogen -

    Da der Begriff der besonderen Umstände nicht so scharf abzugrenzen ist, dass in allen denkbaren Fällen nur eine allein richtige Entscheidung möglich wäre, hat das Revisionsgericht in Grenzfällen die Wertung des Tatrichters hinzunehmen, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn eine gegenteilige Würdigung rechtlich möglich gewesen wäre oder sogar näher gelegen hätte (vgl. BGH wistra 1994, 193 ; BGH NStZ 1994, 336 ; BGH NStZ 1981, 389 [390]).

    Die Vollstreckung der Strafe ist dann notwendig, wenn andernfalls eine ernstliche Gefährdung der Rechtsgesinnung der Bevölkerung als Folge schwindenden Vertrauens in die Rechtspflege zu besorgen wäre, was der Fall ist, wenn der bloße Strafausspruch ohne Vollstreckung von der Bevölkerung angesichts der außergewöhnlichen konkreten Fallgestaltung als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Verbrechen verstanden werden könnte, bzw. wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40 [45 f.]; BGH NStZ 1981, 389 [390]; BGH NStZ 1987, 21 [Nr. 4]; BGH NStZ 1989, 527 [Nr. 5]; LK-Gribbohm, StGB , 11. Aufl., § 56 Rdn. 46).

  • BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Beurteilungsspielraum und Revision;

    Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGH NStZ 1981, 389, 390; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; Umstände, besondere 3).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 488/90

    Persönliche Verhältnisse - Angeklagter - Wiedergabe im Urteil - Selbstzweck -

    Richtig ist, daß die Rechtsprechung einen sachlichrechtlichen Fehler angenommen hat, wenn das Urteil "keinerlei Feststellungen über die persönlichen Verhältnisse" aufweist und nicht erkennen läßt, daß das Gericht sich um deren Klärung bemüht hat (BGH NJW 1976, 2220); wenn "insbesondere bei schweren Schuldvorwürfen" (im entschiedenen Fall versuchter Mord und versuchte Vergewaltigung, geahndet mit fünf Jahren sechs Monaten Jugendstrafe) die persönlichen Verhältnisse unerörtert bleiben (BGH NStZ 1981, 389).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 413/91

    Würdigung der persönlichen Verhältnisse eines Täters bei der Strafzumessung -

    Sie muß auf einer wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und somit der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruhen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 24, 268, 270 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NStZ 1981, 389 und StV 1990, 438).
  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82

    Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines

    Dabei war bei der rechtlichen Prüfung zu beachten, daß dem Tatrichter ein Ermessensspielraum zur Verfügung steht und daß sein Werturteil, es handle sich wegen besonderer Umstände um einen außergewöhnlichen Fall, nur beanstandet werden kann, wenn die Gründe, auf die er sich stützt, nicht im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich noch vertretbar ist, so daß in Zweifelsfällen die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters hinzunehmen ist (BGH NStZ 1981, 389; 1982, 286m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 337/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Annahme

    Die Wertung des Landgerichts liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsrahmens und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, selbst wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung - wie sie die Beschwerdeführerin vornimmt - ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre, und das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung für zutreffender halten würde (vgl. BGH NStZ 1981, 389, 390; BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 4; vgl. Urteil vom 28. Mai 1997 - 3 StR 145/97).
  • LG Essen, 21.11.2016 - 21 KLs 8/16

    Steuerhinterziehung, Umsatzsteuer

  • BGH, 05.01.1984 - 1 StR 873/83
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